GROUPON-Deal vom 23.12.2010:
19,95 € statt 39,90 € - Eine Woche Spanien-Urlaub in über 60 luxuriösen Hotels nach Wahl für Zwei. Der Deal wurde 469 Mal von Groupon verkauft !
Seit dem 07.01.2011 wird vergeblich versucht, eine übliche und ordnungsgemäße Buchungsbestätigung zu bekommen. Eine Buchung, wie von www.citytripurlaub.de vorgegeben, klappte auf deren Seite nicht. Man drehte sich nur im Kreis. Nach diversen Erinnerungen kamen dann Bestätigungen. Erst mit 100 % Vorkasse, dann ohne Vorkasse mit der Folge, daß das Hotel die Buchung nicht bestätigt und zuletzt mit 50 % Vorkasse. ÜBRIGENS: Das Hotel verlangt auf seiner Internetseite lediglich 20 % wie üblich ! Unter diesen Bedingungen kann kein Urlaub geplant geschweige denn Flüge gebucht werden.
GROUPON ist seit dem 07.01.2011 informiert. Groupon und www.citytripurlaub.de haben die gesetzte Frist für eine übliche und ordnungsgemäße Erledigung verstreichen lassen. Seit ca. 2 Wochen von beiden keine Stellungnahme mehr, es herrscht „Schweigen im Walde“.
Auf der Seite www.spare-hier.de haben sich mehrere Geschädigte hierzu geäußert. Meint ihr nicht auch, daß hier der BETRUGSVERDACHT förmlich auf der Hand liegt ? Wer kann weiterhelfen ?
Wer kann weiterhelfen ?
Dein Anwalt …
… aber da nicht wieder geiz ist geil spielen.
Der Plem
Hallo,
ich kann leider nicht erkennen, was da wem vorgespiegelt wird, um einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu erlangen (siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html). Ein Vertrag, der nicht eingehalten wurde, existiert auch nicht, oder? Mitbewerber ist man aucht nicht, dass da irgendwelche Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs in Frage kämen? Insofern bislang: weder Betrug noch irgendwelche zivilrechtlichen Ansprüche. Was ein Anwalt (kostenpflichtig) überprüfen könnte.
Natürlich könnte man einen Verbraucherverband ansprechen, das kostet nichts und der könnte vermutlich mehr zu einer dann ausführlicheren Schilderung sagen.
Gruß
loderunner (ianal)
ich habe tatsächlich CITYRIPURLAUB gelesen…
Hallo,
wer wirklich glaubt, er bekäme für 19,95€ einen 2-wöchigen Spanienurlaub für 2 Personen in einem Luxushotel, dem kann wohl niemand mehr helfen. Dem kann ich nur wünschen, daß sich jede Woche jemand findet, der ihn übers Ohr haut, bis ihm wenigstens 3 Gehirnzellen nachgewachsen sind.
Einen schönen Urlaub wüchscht Ebi
Hallo Plem,
ich hatte mir einen konstruktiveren Dialog gewünscht.
Primär wäre auch ein Dialog mit Betroffenen erwünscht bzw. mit denen,die ähnliche Erfahrungen in dieser Richtung, wo auch immer, gemacht haben.
Ich meine, daß man für derartige Antworten das Forum nicht strapazieren sollte, da jedem von uns klar sein wird, das ein Anwalt bei derartigen
Fragen immer zur Verfügung steht.
Gruß
makodel
Hallo loderunner (ianal),
WIDERSPRUCH Euer Ehren.
Danke für die detaillierte Beilage. Der Straftatbestand des StGB 263 ist nicht nur m.E. hier vollumfänglich gegeben. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich bereits dafür.
NATÜRLICH existiert auch ein Vertrag, der nicht eingehalten wird !
INTERESSANT wäre, wo sich so eine Auffassung manifestiert hat !
UNLAUTERER WETTBEWERB: M.E. gegeben,wäre durch Mitbewerber zu prüfen !
VERMÖGENSSCHADEN: Liegt hier konkrekt vor !
Gruß
makodel
Hallo Inder,
hat die Lektüre weitergeholfen ?
Tipp: Die AGB´s von www.citytripurlaub.de sind einsame „SPITZE“ !
Gruß
makodel
Hallo Ebi,
ich finde eine derartige Stellungnahme geht doch zu weit und beleidigt nicht nur mich sondern auch alle anderen
469 Gutscheininhaber !
So etwas müßte m.E. von der Plattform genommen werden !
Ich hatte mir einen SACHLICHEN Dialog vorgestellt.
HINWEIS: Ähnliche Angebote hat es z.B. schon zu D-Mark Zeiten gegeben.
3 Nächte für 2 Personen in diversen Hotels nach Wahl f. 49,90
DM meine ich. Der Deal war, das Frühstück und Dinner i.Hotel,
gegen Berechnung, einzunehmen sind.
Gruß
makodel
Primär wäre auch ein Dialog mit Betroffenen erwünscht bzw.
mit denen,die ähnliche Erfahrungen in dieser Richtung, wo auch
immer, gemacht haben.
Tag,
dann sollte das auch primär so geschrieben werden.
Schlusswort vom Anfangsposting war: Meint ihr nicht auch, daß hier der BETRUGSVERDACHT förmlich auf der Hand liegt ? Wer kann weiterhelfen ?
By the way, das Großschreiben heißt schreien…
Warum…
…fragen Sie hier eigenlich
Meint ihr nicht auch, daß hier der BETRUGSVERDACHT förmlich auf der Hand liegt ?
wenn Sie die Antwort
Der Straftatbestand des StGB 263 ist nicht nur m.E. hier vollumfänglich gegeben.
doch ohnehin schon ganz sicher wissen?
Hallo cmd.dea,
wie erkennbar, hatte sich dieser Dialog im WEITEREN Verlauf so heraus-kristalisiert !
WAS soll derartiges ? U.E. k e i n e SACHLICHE Unterstützung ?
NOCHMAL zum besseren Verständnis:
Gefragt sind doch generell konstruktive Beiträge und nicht so was !
Werde im weiteren Verlauf bei ähnlichen Beiträgen NICHT mehr zu Verfügung stehen.
Gruß
makodel
Und tschüß…
Hallo,
Werde im weiteren Verlauf bei ähnlichen Beiträgen NICHT mehr
zu Verfügung stehen.
Übersetzt heißt das nichts anderes als: „ich erwarte hier keine Antworten, sondern ausschließlich eine Bestätigung meiner betonfesten Meinung.“
Viel Spaß noch.
Btw., Großschreibung ist immer noch ‚Schreien‘. Betonen kann man durch Fett-schreibung.
Gruß
loderunner
Kannst du auch höflich sein und nicht schreien?
owt