Erfahrungen gesucht - gemeinsames Sorgerecht

Hallo,

ich bin 27 Jahre alt und Mutter einer 3jaehrigen Tochter. Mein damaliger Freund (nicht Ehemann) und ich haben uns gegen Ende der Schwangerschaft voneinander getrennt. Er hat eine neue Freundin, wohnt in der Naehe und sieht unser Kind so oft er moechte, mehrmals in der Woche, unser Verhaeltnis ist entspannt. Kuerzlich bat er mich nun um das gemeinsame Sorgerecht. Prinzipiell sehe ich nicht ein, welches Recht ich haette, ihm diesen Wunsch zu verwehren - schliesslich ist er ihr Papa, darueber hinaus ein aeusserst Engagierter. Die Recherche im Internet und im Freundeskreis liess mich nun vorsichtig werden. Gibt es denn auch IRGENDJEMANDEN, der gute Erfahrungen mit diesem Schritt gemacht hat oder begehe ich da gerade tatsaechlich eine so grosse Dummheit? Nebenbei: ich studiere Medizin, bin bald fertig und muss dann ins Ausland ziehen, unsere Tochter moechte ich gern mitnehmen. Danke fuer jedwede Hilfe!

Hallo!

Ich finde das keine schlechte Idee. Im Grunde. Wenn Ihr aber ins Ausland gehen wollt, kann es schwierig werden. Außerdem - gilt dann nicht im Ausland sowieso anderes Recht? Damit kenn ich mich gar nicht aus.
Es gibt allerdings auch beim gemeinsamen Sorgerecht die Möglichkeit, manche Entscheidungen doch alleine treffen zu dürfen, z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das wäre in Deinem Fall vielleicht wichtig. Auf jedem Fall würde ich mich beim Jugendamt beraten lassen.

Gruß,

N.

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Hallo,

hast du ihn mal gefragt, wieso er auf einmal das gemeinsame Sorgerecht haben möchte?
Ich persönlich würde es so belassen( bin aber auch vorbelastet), du musst ihn wegen jedem Pups einbeziehen, Schule etc. !
Er hat doch jetzt die Möglichkeit, die Kleine so oft zu sehen, wie er möchte, was möchte er mehr? Möchte er das Kind vielleicht ganz zu sich holen? Wegen deinem Auslandaufenthaltes?
Ich möchte dich jetzt nicht ganz verunsichern, aber frag ihn ruhig mal nach seinen Gründen!

Alles Gute MAnu

Nebenbei: ich
studiere Medizin, bin bald fertig und muss dann ins Ausland
ziehen, unsere Tochter moechte ich gern mitnehmen.

Hallo,

Wenn er möchte, kann er dir das mit dem geteilten Sorgerecht allerdings „verbieten“.

Frag ihn, was es für ihn für einen Unterschied macht, denn er ist ja der Vater, ich nehme an auch Urkundlich.

Ich habe mich bewusst gegen diesen Schritt entschieden, um nicht abhängig zu sein, du kannst nachher deinem Kind nicht mal ein Konto eröffnen ohne seine Zustimmung. Daran mag es JETZT nicht hängen, aber überlege auch, was in 10 Jahren sein kann. (Diverse Fälle in Verwandschaft ließen mich da vorsichtig werden). Der Vater meines Kindes darf auch so oft kommen wie er möchte, um sein Kind zu sehen. Anfänglich war er sehr geknickt wegen dem nicht-geteilten Sorgerecht, aber (für Mütter Dank, für Väter leider) unserem Rechtsstaat hab ich dahingehend das Sagen und lasse es mir auch nicht nehmen.

Ich wünsche euch, dass ihr eine für das Kind gute Entscheidung findet, es bringt dem Kind auch nichts, wenn du planst, fortzuziehen und der Vater akzeptiert das nicht und darüber geratet ihr erstmal in einen Rechtsstreit. Die Energie würde ich eher liebevoll in die Erziehung und (freundschaftliche) Beziehung zum Kindsvater stecken.

Liebe Grüße, Dany

Ein Plädoyer dafür
Hiho,

ich möchte mich mal dafür aussprechen. Denn ich habe noch nie verstanden, wie Mütter sich überhaupt das Recht herausnehmen, so selbstverständlich das alleinige Sorgerecht haben zu wollen - und warum um alles in der Welt sie es in unserem Rechtssystem auch so oft bekommen.

Es gehören zwei Eltern zu einem Kind.

Ja, ich kenne das Argument gegen das gemeinsame Sorgerecht: Er kann damit Einspruch erheben gegen die Schule, auf die Du das Kind schickst, gegen den Schwimmverein, im Grunde gegen alles. Er kann sich damit ständig einmischen und hat auch noch eine rechtliche Handhabe mit dem Sorgerecht - oh Graus! Der Vater darf plötzlich mitreden!

Entschuldige, das soll nicht gegen Dich gehen. Ich kann mir nur vorstellen, welche „Argumente“ Du in letzter Zeit gehört hast.

Ja, Fakt ist: Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht, kann er bei allem „reinreden“. Was ihm aber, seien wir ehrlich, als (noch dazu engagierter) Vater des Kindes ohnehin zusteht. Zustehen sollte. Ihr solltet das Kind gemeinsam erziehen. Und wenn Ihr Euch über etwas nicht einig seid, Euch darüber auseinandersetzen und einigen.

Hast Du Angst, er wolle Dir Steine in den Weg legen, weil Du ins Ausland willst? Das könnte er auch ohne gemeinsames Sorgerecht: Er kann vor Gericht durchaus durchsetzen, daß DU ihm ein 14-tägiges Besuchsrecht des Kindes ermöglichst. Egal, wie das Sorgerecht geregelt ist. Und selbst wenn es so wäre, spricht es m.E. für ihn, wenn er Angst hätte, sein Kind zu verlieren.

Manchmal denke ich, (wir) Frauen wissen nicht, was wir wollen: Kümmert er sich nicht ums Kind, ist er ein Arschloch. Kümmert er sich, werden wir mißtrauisch. Meine Güte, irgendwas läuft da wirklich schief.

Wie gesagt, nicht persönlich gemeint.
Liebe Grüße,
Nike

Hallo Nike
ich gebe dir völlig Recht, aber warum fällt Männern denn dann erst nach 3 Jahren ein, da ist doch was? Und diese Frage muss sie sich einfach stellen!
Ansonsten hast du vollkommen Recht.
Manu

Hallo

Manchmal denke ich, (wir) Frauen wissen nicht, was wir wollen:
Kümmert er sich nicht ums Kind, ist er ein Arschloch. Kümmert
er sich, werden wir mißtrauisch.

Wenn einer das Sorgerecht haben will, heißt das noch nicht unbedingt, dass er sich um das Kind kümmert.

Wenn die Eltern nicht zusammen sind, muss man doch nicht unbedingt davon ausgehen, dass die alles, was das Kind betrifft, miteinander besprechen. Sie müssten es zwar, aber wenn es nun mal nicht so läuft, dann ist es doch nicht optimal, wenn der eine das Kind in die Richtung zerrt und der andere in eine andere Richtung.

Und wenn sie alles miteinander besprechen, dann werden sowieso beide Standpunkte berücksichtigt, würde ich denken. Dann machen sie es sowieso gemeinsam so, wie es für das Kind am besten ist. Allerdings könnte ich dann den Vater verstehen, wenn er auch ein verbrieftes Recht haben will und würde es unbedingt befürworten.

Denn ich habe noch nie verstanden, wie Mütter sich überhaupt das
Recht herausnehmen, so selbstverständlich das alleinige Sorgerecht
haben zu wollen - und warum um alles in der Welt sie es in unserem
Rechtssystem auch so oft bekommen.

Das hat schon seinen Grund. Welchen genau, weiß ich natürlich nicht, weil ich an dem Rechtssystem nicht aktiv mitgewirkt habe.

Ich habe aber schon etliche Väter selbst miterlebt, die ihre Kinder dafür benutzt haben, um ihre Exfrau zu ärgern. Und ich habe es auch schon öfters mitgekriegt, wie Väter das Interesse an ihren Kindern völlig verloren haben in dem Moment, wo sie sich nicht mehr für ihre Exfrau interessierten.

Meine Güte, irgendwas läuft
da wirklich schief.

Es sind aber nicht immer ausschließlich die Frauen dran schuld.

Viele Grüße
Th.

4 „Gefällt mir“

Hallo,

bin beim Jugendamt und sehe täglich solche Fälle.
Wenn die Eltern zusammen leben, eine super Sache.
Wenn die Eltern nicht zusammen leben, kann´s klappen.

Im Jugendamt laufen aber dann nur die Fälle auf, in denen´s nicht klappt.
Das kann nach 3 Monaten sein aber auch erst nach 13 Jahren…
Wir vom Jugendamt sind in der Regel über eine gemeinsame Sorge nicht so recht glücklich.

Sollte er Bedenken vorbringen, was mit dem Kind ist, sollte dir was passieren: nach § 1680 BGB bekommt er die Sorge für das Kind, auch wenn ihr jetzt kein gemeinsames Sorgerecht habt.

Aus meiner (professionellen) Sicht spricht eher mehr gegen das gemeinsame Sorgerecht wenn ihr nicht zusammen lebt.

Du kannst dich zu diesem Thema auch bei deinem Jugendamt mal beraten lassen.

Im übrigen ist eine Sorgeerklärung eine Sache von 20 min beim Jugendamt und kann auch mit 16 Jahren noch gemacht werden (hatte ich letzte Woche erst, Tochter zieht mit 16 zum Vater)

Die ganze Sache rückgängig zu machen ist ziemlich aufwändig. Du braucht ein Urteil des Familiengerichts, das dir dann die alleinige Sorge wieder zuspricht, ist nicht ganz einfach und man bekommt auch nicht immer, was man möchte und kann sich schon mal ein Jahr hinziehen…

grüsse
dragonkidd

Hi Manu!

ich gebe dir völlig Recht, aber warum fällt Männern denn dann
erst nach 3 Jahren ein, da ist doch was? Und diese Frage muss
sie sich einfach stellen!

Woraus liest Du, dass er sich in DIESEM Fall erst nach 3 Jahren gekümmert hat?
Ich lese nur, dass der Zwerg 3 Jahre alt ist…

LG
Guido

Hallo Guido

er möchte nach 3 Jahren das Sorgerecht…!!!
„Kuerzlich bat er mich nun um das gemeinsame Sorgerecht“

Manu

Sorry
Hi!

Sorry, war ein Missverständnis.

LG
Guido

Hi Manu,

ich gebe Dir Recht. Ich räumte ja sogar ein, daß es sein kann, daß er jetzt plötzlich das gemeinsame Sorgerecht will, weil er nicht möchte, daß sein Kind mit Mama plötzlich ins Ausland verschwindet. Aber auch DAS ist sein gutes Recht, wie ich finde.

Liebe Grüße,
Nike

1 „Gefällt mir“

Vielleicht kann ich als Vater dieses Missverstaendnis klaeren: Ich hatte schon gleich nach der Geburt um das gemeinsame Sorgerecht gebenten, was mir die Mutter jedoch damals definitiv verwehrt hatte. Die Mutter war schon ein Jahr im Ausland und ist jetzt wieder zurueck, weil sie sich von ihrem Freund getrennt hat. Als sie wieder zuhause war, bin ich einfach ausgegangen, dass sich ihre Meinung zum Sorgerecht nicht geaendert hat. Wir sind vor kurzem zufaellig auf das Thema gekommen und da schien es, dass dies nicht der Fall ist. Also habe ich gebohrt, weil mir diese Sache natuerlich seit drei Jahren auf den Naegeln brennt.

LG Holm

Mal konkret
Hi!

Wir vom Jugendamt sind in der Regel über eine gemeinsame Sorge
nicht so recht glücklich.

Wieso?
Welche Probleme gibt es denn?
Ich meine, wenn es Probleme gibt, dann gibt es doch (zum Glück!) das Jugendamt, was helfen soll und kann.
Stell Dir mal vor, es gäbe keine Probleme - dann hättest Du keinen Job :wink:

Für meine Frau und mich war immer klar, dass bei uns nur ein gemeinsames Sorgerecht in Frage kommt, falls wir uns mal trennen sollten.
Ich als Vater wüsste auch nicht, warum das anders sein sollte!

LG
Guido

Hi!

Ich hatte mich eigentlich nur entschuldigt, weil ich etwas falsch verstanden habe.

Warum einem Vater, der sich kümmert das Sorgerecht vorenthalten bleiben soll, kann ich nach wie vor nicht verstehen…

LG
Guido

Ich hatte mich eigentlich nur entschuldigt, weil ich etwas
falsch verstanden habe.

Ja, entschuldige. Ich habe zum ersten Mal hier gepostet und einfach die falsche Ebene erwischt. Der Kommentar sollte eigentlich auf die Unterstellung von „manou, 18.10.2006“ abzielen.

LG Holm

Warum einem Vater, der sich kümmert das Sorgerecht
vorenthalten bleiben soll, kann ich nach wie vor nicht
verstehen…

Die Gruende dagegen haben alle eine aehnliche Form: „Auch wenn jetzt alles gut geht, du kannst nicht wissen, was in 5 oder 10 Jahren ist, also verweigere dem Vater lieber das Sorgerecht, dann bleiben dir eventuelle spaetere Unannehmlichkeiten erspart. Und ansonsten kann er ja jetzt auch ohne Sorgerecht seine Tochter sehen usw. Du solltest ihn mal fragen, wieso er das Sorgerecht eigentlich haben will … etc. etc.“

Vielleicht ist das alles ja sogar richtig, nur finde ich, dass es hier um eine gemeinsame Willenserklaerung ueber die gemeinsame Erziehung und Sorge fuer ein Kind (also eine Absichtserklaerung) und nicht um einen Kuhhandel oder Gebrauchtwagenkauf geht, bei denen solcherlei Bedenken vielleicht angebracht sind. Kommt halt drauf an, wie man die Sache betrachtet.

LG Holm

ich bin beim Jugendamt und sehe täglich solche Fälle.
Wenn die Eltern zusammen leben, eine super Sache.
Wenn die Eltern nicht zusammen leben, kann´s klappen.
Im Jugendamt laufen aber dann nur die Fälle auf, in denen´s
nicht klappt.
Das kann nach 3 Monaten sein aber auch erst nach 13 Jahren…
Wir vom Jugendamt sind in der Regel über eine gemeinsame Sorge
nicht so recht glücklich.

Entschuldige bitte, dass ich hier mal meinen Frust ueber die Jugendaemter ablassen muss. Vielleicht ist es nicht ueberall so, aber meinen Erfahrungen zufolge ist das JA ein Ort, an welchem man den Inbegriff an Maennerfeindlichkeit erleben kann. Das ist wirklich frustrierend. Im JA sitzen vorwiegend Frauen, und da es in einigen Berufsfeldern eine Frauenquote gibt, bin ich sehr dafuer, dass in dem JAs endlich eine Maennerquote durchgesetzt werden sollte, die diesen Missstand vielleicht ein wenig vorbeugen koennte.

Das war nicht persoenlich gemeint.

Und dass das JA nicht sehr gluecklich ueber die gemeinsame Sorge ist, das kann ich mir schon vorstellen, denn das macht ja Arbeit. Aber ich denke, dass es grundsaetzlich doch so ist, dass getrennt lebende Eltern - ob sie nun das gemeinsame Sorgerecht besitzen oder nicht - grundsaetzlich entweder sich bemuehen trotzdem zusammenzuarbeiten, oder dies eben nicht tun und womoeglich das Kind benutzen, um ihre eigenen Interessen gegenueber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Nun kann das auch ohne gemeinsame Sorge passieren, nur kommen solche Faelle in der Regel gar nicht erst bis ins Jugendamt, weil man als Vater hier keine Handhabe besitzt. Und deshalb moechte ich hier gegen das m.E. schiefe Bild, das viele MitarbeiterInnen des JA genau so teilen, dringendst protestieren. Ich finde das gelinde gesagt aeusserst unfair, von der Arbeit, die einem selbst damit anfaellt, auf den Sinn oder Unsinn der gemeinsamen elterlichen Sorge zu schliessen!

Entschuldige bitte den scharfen Ton. Das war wirklich nicht persoenlich gemeint. Aber es ist doch so, dass man sich als Mann, wenn man sich den Anstecker „gemeinsame Sorge“ ans Revers steckt und damit unverhofft auf den Fluren des JA auftaucht, wie ein Aussaetziger vorkommt, der um ein paar Muenzen bettelt.

LG Holm

Hi!

Die Gruende dagegen haben alle eine aehnliche Form: „Auch wenn
jetzt alles gut geht, du kannst nicht wissen, was in 5 oder 10
Jahren ist, also verweigere dem Vater lieber das Sorgerecht,
dann bleiben dir eventuelle spaetere Unannehmlichkeiten
erspart. Und ansonsten kann er ja jetzt auch ohne Sorgerecht
seine Tochter sehen usw. Du solltest ihn mal fragen, wieso er
das Sorgerecht eigentlich haben will … etc. etc.“

Streitigkeiten über die Erziehung kann es aber doch auch in einer „intakten“ Familie geben - deshalb verstehe ich das nicht wirklich!

Und die Frage sollte imo eigentlich eher lauten: Warum sollte der Vater die gemeinsame Sorge eben nicht bekommen?!
Schließlich ist man doch mehr als nur der biologische Erzeuger! Und für den Rest gibt es doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht…

LG
Guido

Hi

Streitigkeiten über die Erziehung kann es aber doch auch in
einer „intakten“ Familie geben - deshalb verstehe ich das
nicht wirklich!

Das Argument IST nicht zu verstehen. Streitigkeiten kann es immer geben. Ob in einer „intakten“ Familie, ob ohne oder mit gemeinsamen Sorgerecht. Der Unterschied besteht genau besehen in zwei Dingen: Erstens landen nur die Faelle von Streitigkeiten mit gemeinsamer Sorge bei getrennt lebenden Eltern vor dem JA oder Familiengericht, weil die Streitigkeiten beim Zusammenleben in der Familie bleiben und ohne gemeinsame Sorge fuer den Vater kaum eine Handhabe besteht, irgendetwas zu bewirken. Daraus erklaert sich die vorwiegend negative Haltung des JA gegenueber diese Faelle. Die machen naemlich u.U. Arbeit.

Zweitens ist die gemeinsame Sorge bei Getrenntleben der Eltern fuer die Mutter „schwieriger“, weil sie sich u.U. mit dem Vater mehr auseinandersetzen muss, waehrend sie ihm bei alleiniger Sorge kein allzu grosses Gewicht beimessen muss.

Und die Frage sollte imo eigentlich eher lauten: Warum sollte
der Vater die gemeinsame Sorge eben nicht bekommen?!

Ich wuerde das etwas anders formulieren, denn es geht ja nicht darum, dass der Vater von der Mutter, dem JA oder wem auch immer etwas zugestanden bekommt; es geht vielmehr um die Frage, ob sich BEIDE Elternteile GEMEINSAM fuer die Sorge und Erziehung ihres gemeinsamen Kindes entscheiden. Es ist hier ja nicht der Vater, der die „gemeinsame“ Sorge bekommt. Mit „gemeinsame Sorge“ sind immer beide angesprochen! Und imho „bekommt“ bei einem Antrag auf gemeinsame Sorge auch niemand etwas. Weder ich als Vater noch die Mutter. Vielmehr „geben“ wir etwas ab, naemlich unseren beurkundeten Willen fuer die Sorge unserer beider Tochter. Und was, um Himmels Willen, sollte denn dagegen wirklich sprechen?

LG Holm