Hallo Wolfgang, hallo Ralf
Entschuldigung, wenn ich mich an dieser Stelle einmische, aber die letzte Aussage erscheint mir doch als ZU pauschal.
Zunächst einmal muss man - denke ich - unterscheiden:
Da sind zum einen die Vertreter aus der sog. Ausschließlichkeit (angestellt oder nach HGB §84 selbständig). Sie sind, wie der Name schon sagt, lediglich für ein (oder bestenfalls einige) Unternehmen tätig, mit denen Sie feste Verträge haben.
Sie sind quasi und häufig Erfüllungsgehilfen der Versicherungsgesellschaften.
Dann gibt es die Versicherungsmakler, die aufgrund eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrages in dessen Auftrag und in dessen Interesse bei der (theoretisch) optimalen Risikoabsicherung helfen, indem Sie den Markt nach entsprechenden Versicherungsprodukten und -konzepten absuchen.
Und schließlich und endlich haben wir da die Versicherungs- und Rentenberater, die keine speziellen Versicherungen vermitteln, aber den Kunden gegen Honorar beraten. Sie werden durch ein Gericht amtlich bestellt und unterliegen einer entsprechenden Aufsicht.
Und in ALLEN Gruppen gibt es solche und solche. Da schmückt sich auch schon einmal - mit Verlaub - die fachliche Pfeife mit dem gleichen Titel wie der Profi mit jahrelanger Erfahrung.
Von den Grundvoraussetzungen sprechen zwar sicherlich einige Argumente für bestimmte Berufsgruppen, aber das garantiert dem Kunden noch lange nicht, dass er auch an einen fachlich versierten Berater gerät.
Und dass jemand (egal ob Bäcker, Metzger, Schreiner oder Versicherungs…(Was auch immer)) aus lauter Menschenfreundlichkeit jeden Morgen zur Arbeit geht und nicht um damit auch Geld zu verdienen, das macht sich auch nur Lieschen Müller vor. Ein Einkommen wollen alle aus ihrer Arbeit erzielen (Orginalton K. Wowereit: „Und das ist auch gut so.“)
Schöne Grüsse
Frank Hackenbruch
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