Hallo Carlos,
nun auch von mir noch einige Anmerkungen dazu.
Hallo Allerseits,
ich habe da mal eine Frage nach Erfahrungen mit der
Inanspruchnahme der BU-Versicherung.
Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders
als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache,
sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre
hinwegzieht.
Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen?
Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen,
dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?
Also sich schnell lösen, bevor die Berufsunfähigkeit eintritt? - Das geht so nicht und wird auch nicht praktiziert.
Was allerdings sein kann, dass der Versicherer nach Vertragsschluss erfährt, dass die Gesundheitsangaben im Antrag, auf dessen Grundlage er ja seine Annahme des Antrages erklärt hat, nicht richtig/vollständig waren. Dann kann er möglicherweise vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten (alles an Fristen gebunden).- Dies wird auch getan und produziert einen guten Teil der eigentlich geringen Anzahl von Klagen.
Deshalb: bei Antragstellung nichts verschweigen…
Wie zahlungswillig sind die Versicherungen? Wird der amtlich
ermittelte grad der Erwerbsunfähigkeit akzeptiert oder lassen
sie sich prinzipiell erst mal verklagen.
In seinem privaten Versicherungsvertrag wird geregelt, was bedingungsgemäß unter „berufsunfähig“ zu verstehen ist. Da wird in seltensten Fällen ein amtlicher Grad der Erwerbsunfähigkeit als Grundlage stehen.
Festgestellt wird die Berufsunfähigkeit dann letztendlich zwar auch hier von Ärzten, aber nach anderen Kriterien.
Was zeichnet überhaupt die konkrete Tätigkeit aus, die ein Versicherter erbringt (Berufsnamen sagen noch nicht viel aus) und wie wirkt sich die Krankheit darauf konkret aus.
Bereits bei der Beurteilung der Tätigkeit sind manchmal die Versichertenangaben von den Versicherervorstellungen abweichend (ich habe z.B. schon Tätigkeitsaufstellungen von Versicherten gesehen - die es in der Summe dann auf einen 30-Stunden-Tag bringen).
Erst wenn dies geklärt ist, kann ein Arzt entscheiden, welche Auswirkungen auf die Tätigkeit die Krankheit hat.
Auch hier gibt es Konfliktpunkte, wenn z.B. die Versicherung ein angebliches „Gefälligkeitsgutachten“ des Hausarztes nicht anerkennt und ein Gutachten eines anderen Arztes fordert usw. In den allermeisten Fällen von Falsch-/Fehlangaben im Antrag fällt auch dies übrigens erst zum jetzigen Zeitpunkt auf - Folgen wie oben genannt.
Als Ergebnis der Arztuntersuchung und der Beurteilung durch den Versicherer wird möglicherweise ein gewisser Grad an Berufsunfähigkeit festgestellt. Ist dieser unter dem Grad, an dem überhaupt erst eine Versicherungsleistung gezahlt wird - wiederum ein Konfliktpunkt.
…
Es entstehen also schon einige Punkte, weswegen es zu Klagen kommen - allerdings ist dies insgesamt die Minderheit. Eine Versicherung, die sich „prinzipiell erstmal verklagen lässt“ müsste sich wohl ziemlich schnell aus dem Markt verabschieden.
Bei der Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft gilt allerdings sicher auch: Wenn bereits amtlich festgestellt ist, dass jemand „Erwerbsunfähig“ ist (in der gesetzlichen Absicherung haben sich im übrigen die Begrifflichkeiten usw. geändert), kann/wird dies Auswirkung auf die Leistungsentscheidung haben.
Habt ihr Erfahrungswerte über umgänglichen und weniger
umgänglichen Versicherungen?
Erfahrungswerte ja - aber nicht so umfassend, dass ich mir dazu ein Urteil erlauben könnte. Einfach aus dem Arbeitsleben heraus wird dies auch keiner haben können. Möglicherweise gibt es eine Statistik, die da z.B. die Anzahl der Prozesse im Verhältnis zum Bestand an Verträgen zählt - dies könnte ein Indiz sein (muss es aber nicht, wenn z.B. unterschiedliche Zielgruppen unterschiedlich hohe „Prozessfreudigkeit“ haben)
Insgesamt: kein einfaches Feld und pauschalisieren lässt sich da erst recht nichts.
Viele Grüße
Thomas K.
Gruß
Carlos
P.S. Ich bin umfassend versichert, und möchte keine
Angebote einholen.