Erfahrungen mit BU-Versicherungen

Hallo Allerseits,

ich habe da mal eine Frage nach Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der BU-Versicherung.
Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache, sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre hinwegzieht.

Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen? Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen, dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?

Wie zahlungswillig sind die Versicherungen? Wird der amtlich ermittelte grad der Erwerbsunfähigkeit akzeptiert oder lassen sie sich prinzipiell erst mal verklagen.

Habt ihr Erfahrungswerte über umgänglichen und weniger umgänglichen Versicherungen?

Gruß
Carlos

P.S. Ich bin umfassend versichert, und möchte keine Angebote einholen.

Hallo,

ich habe da mal eine Frage nach Erfahrungen mit der
Inanspruchnahme der BU-Versicherung.
Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders
als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache,
sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre
hinwegzieht.

Richtig!

Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen?
Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen,
dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?

Nein!

Wie zahlungswillig sind die Versicherungen? Wird der amtlich
ermittelte grad der Erwerbsunfähigkeit akzeptiert oder lassen
sie sich prinzipiell erst mal verklagen.

  1. Der amtlich ermittelte Grad der Erwerbsminderung (es sei Du bist vor dem 01.01.1961 geboren) hat nichts mit der BU Definition zu tun! Es sei Dein Vertrag würde das so definieren!

  2. Klagen gibt es nur, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde oder wenn die BU strittig (was ja möglich ist - ist ja keine exakte Wissenschaft die Medizin) ist - dafür sind Gerichte da!

  3. Berechtigte Ansprüche werden erfüllt - ich kenn mehr Fälle wo es gut lief, als Fälle, die strittig waren. Es gibt nur ca. 800 Beschwerden beim Ombudsmann pro Jahr!

Habt ihr Erfahrungswerte über umgänglichen und weniger
umgänglichen Versicherungen?

Ja! Das wurde von MAP schon einmal ausführlich ausgearbeitet und kann auch im Bericht des Ombudsmannes bzw. des BaFin nachgeprüft werden.

Aber ersteinmal sollte man mit der Krankengeschichte Anfangen, mit dem Beruf, dem geburtsdatum, der Risiko- und Leistungsdauer und einigen anderen Faktoren, die letztendlich eine Auswahl an Gesellschaften ermöglichen, anfangen!

Dann kann man schauen, welche Gesellschaft an der Stelle besser oder schlechter steht!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Allerseits,

ich habe da mal eine Frage nach Erfahrungen mit der
Inanspruchnahme der BU-Versicherung.
Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders
als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache,
sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre
hinwegzieht.

Vorteilhaft ist die Regelung, wenn der Versicherer bereits dann leistet, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich sechs Monaten“ diagnostiziert.

Ungünstig ist die Definition „voraussichtlich dauernd“, die laut Rechtsprechung einen Zeitraum von drei Jahren meint.

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den BU-Fall unverzüglich seiner Versicherung zu melden. Versäumt der Kunde dies, setzt die Rentenzahlung auch erst später ein.

Faire Versicherungsbedingungen ermöglichen dem Kunden auch eine nachträgliche Meldung der Berufsunfähigkeit und leisten sogar rückwirkend. Wichtig ist diese Bedingung vor allem deshalb, weil man bei vielen Erkrankungen zunächst nicht an eine Berufsunfähigkeit denkt und sich erst nach Monaten herausstellt, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht möglich ist.

Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen?
Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen,
dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?

Der Versicherer hat nicht die rechtliche Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dazu reicht auch kein Verdacht auf zukünftige Berufsunfähigkeit.

Wie zahlungswillig sind die Versicherungen? Wird der amtlich
ermittelte grad der Erwerbsunfähigkeit akzeptiert oder lassen
sie sich prinzipiell erst mal verklagen.

Gerade bei Berufunfähigkeit ist die Prozessqoute sehr hoch. Hierbei ist immer das Bedingungswerk entscheident. Hierauf beziehen sich die Versicherer. Es gibt in Deutschland nur wenige Versicherer, die ein faires Bedingungswerk haben. Siehe obiges Beispiel!

Lieben Gruß
Björn Bause

Hallo,

und wieder einmal eine Korrektur

Gerade bei Berufunfähigkeit ist die Prozessqoute sehr hoch.

NEIN!

Hierbei ist immer das Bedingungswerk entscheident. Hierauf
beziehen sich die Versicherer.

Die heutigen Leistungsfälle - und die der vergangenen 10 Jahre - haben so gut wie nichts mit den heutigen Bedingungswerken zu tun!

Es gibt in Deutschland nur
wenige Versicherer, die ein faires Bedingungswerk haben. Siehe
obiges Beispiel!

Und das ist falsch - wenn es nur um diese eine Aussage gehen würde! Die 6 Monatsregelung haben fast alle!

Da gibt es noch z.B.: den zuletzt im gesunden Zustand ausgeübten Beruf, in der Nachprüfungen, Umfang der Arztanordnungsklausel, 6 Monate AU ist gleich BU, etc.

Es gibt Bedingungswerke und Bedürfnisse und Erwartungen - die müssen kompatibel sein.

P.S. Und wieder die Frage vergessen - die nach dem Status!

Ganz herzliche Grüße an den „leider“ noch immer Azubi

von

Thorulf Müller

[email protected]

Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders
als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache,
sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre
hinwegzieht.

Das kann ich nicht bestätigen. In meinem Kundenkreis waren es überwiegend plötzliche Ereignisse, die eine BU-auslösten. Unfälle, Herzinfarkt und Schlaganfälle zum Beispiel.

Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen?
Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen,
dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?

Wie sollen sie das mitkriegen ? Wenn Du bei einer BU-Versicherung brav Deine Beiträge zahlst, kann doch gar nichts passieren. Wie soll diese Versicherung Deine Krankheitsgeschichte erfahren (bitte jetzt keine Verschwörungstheorien).

Hallo,

ich hatte schonmal praktisch mit so was zu tun,ich glaube nicht an die versicherung,sie weden sich immer im leistungsfall wehren um nicht zu zahlen zu müssen. ich gehe davon aus das die versicherungen in 50% der leistungs fällen nicht bezahlen müssen. das vertragswerk gibt so viel her um aus den vertrag heraus zu kommen.aber sie gibt ein gutes gefühl über die zeit wo du keine leistung brauchst.
gruss aus crailsheim

ich habe da mal eine Frage nach Erfahrungen mit der
Inanspruchnahme der BU-Versicherung.
Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders
als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache,
sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre
hinwegzieht.

Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen?
Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen,
dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?

Wie zahlungswillig sind die Versicherungen? Wird der amtlich
ermittelte grad der Erwerbsunfähigkeit akzeptiert oder lassen
sie sich prinzipiell erst mal verklagen.

Habt ihr Erfahrungswerte über umgänglichen und weniger
umgänglichen Versicherungen?

Gruß
Carlos

P.S. Ich bin umfassend versichert, und möchte keine
Angebote einholen.

Hallo,

und wieder einmal eine Korrektur

Gerade bei Berufunfähigkeit ist die Prozessqoute sehr hoch.

NEIN!

Das ist sicher eine Ansichtssache, wer was als hoch oder noch als normal bezeichnet. Lt. Map Report ist eines der größten Punkte auf die man achten sollte die Prozesskostenquote.

Hierbei ist immer das Bedingungswerk entscheident. Hierauf
beziehen sich die Versicherer.

Die heutigen Leistungsfälle - und die der vergangenen 10 Jahre

  • haben so gut wie nichts mit den heutigen Bedingungswerken zu
    tun!

Sicher haben die heutigen Bedingungswerke nichts mit Leistungsfällen aus der Vergangenheit zu tun.

Es gibt in Deutschland nur
wenige Versicherer, die ein faires Bedingungswerk haben. Siehe
obiges Beispiel!

Und das ist falsch - wenn es nur um diese eine Aussage gehen
würde! Die 6 Monatsregelung haben fast alle!

Da gibt es noch z.B.: den zuletzt im gesunden Zustand
ausgeübten Beruf, in der Nachprüfungen, Umfang der
Arztanordnungsklausel, 6 Monate AU ist gleich BU, etc.

Thorulf, es war ja auch nur ein Beispiel. Ich möchte die Leute hier nur darauf hinweisen, dass es sehr wichtig ist gerade bei BU auf das Bedingungswerk zu achten. Meine Erfahrungen sind hier erschreckend, wie schlecht einige Bedingungswerke sind.

Es gibt Gesellschaften, die fahrlässigkeit zwar versichern z.b. aber hierbei den Sraßenverkehr ausklammern. Wie sieht es denn da aus mit Leuten die Beruflich viel unterwegs sind. Kein VS!

Ebenso gibt es Gesellschaften die leisten, selbst wenn ein Schade durch Alkoholgehalt bis zu 1,1 Promolle festgestellt wurde.

Fulgisiken sind oftmals nicht vers.

Das sind nur ein paar Dinge, die aber entscheidend sein können.

Es gibt Bedingungswerke und Bedürfnisse und Erwartungen - die
müssen kompatibel sein.

Ich denke nicht, dass Bedingungswerke mit Bedürfnissen und Erwartungen kompatibel sein müssen. Wenn ein Kunde BU wird egal wodurch, sollte er Leistung erhalten. Das sind die Bedürfnisse des Kunden.

P.S. Und wieder die Frage vergessen - die nach dem Status!

Wozu ist der Status jetzt entscheidend, es geht nicht um die Versicherbarkeit eines Berufes.

Björn Bause

Hallo Carlos,

nun auch von mir noch einige Anmerkungen dazu.

Hallo Allerseits,

ich habe da mal eine Frage nach Erfahrungen mit der
Inanspruchnahme der BU-Versicherung.
Wenn jemand berufsunfähig wird, ist das üblicherweise anders
als bei einem Unfall oder Todesfall, keine „plötzliche“ Sache,
sondern ein Krankheitsprozeß, der sich über Jahre
hinwegzieht.

Wie sind eure praktischen Erfahrungen mit Versicherungen?
Versuchen die den Vertrag zu lösen, sobald sie mitkriegen,
dass der Kunde voraussichtlich berufsunfähig wird?

Also sich schnell lösen, bevor die Berufsunfähigkeit eintritt? - Das geht so nicht und wird auch nicht praktiziert.
Was allerdings sein kann, dass der Versicherer nach Vertragsschluss erfährt, dass die Gesundheitsangaben im Antrag, auf dessen Grundlage er ja seine Annahme des Antrages erklärt hat, nicht richtig/vollständig waren. Dann kann er möglicherweise vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten (alles an Fristen gebunden).- Dies wird auch getan und produziert einen guten Teil der eigentlich geringen Anzahl von Klagen.
Deshalb: bei Antragstellung nichts verschweigen…

Wie zahlungswillig sind die Versicherungen? Wird der amtlich
ermittelte grad der Erwerbsunfähigkeit akzeptiert oder lassen
sie sich prinzipiell erst mal verklagen.

In seinem privaten Versicherungsvertrag wird geregelt, was bedingungsgemäß unter „berufsunfähig“ zu verstehen ist. Da wird in seltensten Fällen ein amtlicher Grad der Erwerbsunfähigkeit als Grundlage stehen.
Festgestellt wird die Berufsunfähigkeit dann letztendlich zwar auch hier von Ärzten, aber nach anderen Kriterien.

Was zeichnet überhaupt die konkrete Tätigkeit aus, die ein Versicherter erbringt (Berufsnamen sagen noch nicht viel aus) und wie wirkt sich die Krankheit darauf konkret aus.

Bereits bei der Beurteilung der Tätigkeit sind manchmal die Versichertenangaben von den Versicherervorstellungen abweichend (ich habe z.B. schon Tätigkeitsaufstellungen von Versicherten gesehen - die es in der Summe dann auf einen 30-Stunden-Tag bringen).

Erst wenn dies geklärt ist, kann ein Arzt entscheiden, welche Auswirkungen auf die Tätigkeit die Krankheit hat.
Auch hier gibt es Konfliktpunkte, wenn z.B. die Versicherung ein angebliches „Gefälligkeitsgutachten“ des Hausarztes nicht anerkennt und ein Gutachten eines anderen Arztes fordert usw. In den allermeisten Fällen von Falsch-/Fehlangaben im Antrag fällt auch dies übrigens erst zum jetzigen Zeitpunkt auf - Folgen wie oben genannt.

Als Ergebnis der Arztuntersuchung und der Beurteilung durch den Versicherer wird möglicherweise ein gewisser Grad an Berufsunfähigkeit festgestellt. Ist dieser unter dem Grad, an dem überhaupt erst eine Versicherungsleistung gezahlt wird - wiederum ein Konfliktpunkt.

Es entstehen also schon einige Punkte, weswegen es zu Klagen kommen - allerdings ist dies insgesamt die Minderheit. Eine Versicherung, die sich „prinzipiell erstmal verklagen lässt“ müsste sich wohl ziemlich schnell aus dem Markt verabschieden.

Bei der Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft gilt allerdings sicher auch: Wenn bereits amtlich festgestellt ist, dass jemand „Erwerbsunfähig“ ist (in der gesetzlichen Absicherung haben sich im übrigen die Begrifflichkeiten usw. geändert), kann/wird dies Auswirkung auf die Leistungsentscheidung haben.

Habt ihr Erfahrungswerte über umgänglichen und weniger
umgänglichen Versicherungen?

Erfahrungswerte ja - aber nicht so umfassend, dass ich mir dazu ein Urteil erlauben könnte. Einfach aus dem Arbeitsleben heraus wird dies auch keiner haben können. Möglicherweise gibt es eine Statistik, die da z.B. die Anzahl der Prozesse im Verhältnis zum Bestand an Verträgen zählt - dies könnte ein Indiz sein (muss es aber nicht, wenn z.B. unterschiedliche Zielgruppen unterschiedlich hohe „Prozessfreudigkeit“ haben)

Insgesamt: kein einfaches Feld und pauschalisieren lässt sich da erst recht nichts.

Viele Grüße

Thomas K.

Gruß
Carlos

P.S. Ich bin umfassend versichert, und möchte keine
Angebote einholen.

Hallo,

und wieder einmal eine Korrektur

Gerade bei Berufunfähigkeit ist die Prozessqoute sehr hoch.

NEIN!

Das ist sicher eine Ansichtssache, wer was als hoch oder noch
als normal bezeichnet. Lt. Map Report ist eines der größten
Punkte auf die man achten sollte die Prozesskostenquote.

Wie oben schon gesagt - eine Frage der Zielgruppe des Versicherers und der Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Berufe eher oder seltener prozessieren.

Du meinst die Prozessquote - nicht die Prozesskostenquote!

Ja, die sollte man beachten. Die ist aber bei den wesentlichen Anbietern eher minimal - und man muss Alter der Gesellschaft, Erfahrung mit BU-Versicherungen, Bedingungen und viele andere Aspekte mit Berücksichtigen.

Sagen wir es so - die Prozessquote der großen Direwktversicherer ist zu hoch, weil hier der Kunde den Antrag selbst und alleine ausfüllt.

Es gibt in Deutschland nur
wenige Versicherer, die ein faires Bedingungswerk haben. Siehe
obiges Beispiel!

Und das ist falsch - wenn es nur um diese eine Aussage gehen
würde! Die 6 Monatsregelung haben fast alle!

Da gibt es noch z.B.: den zuletzt im gesunden Zustand
ausgeübten Beruf, in der Nachprüfungen, Umfang der
Arztanordnungsklausel, 6 Monate AU ist gleich BU, etc.

Thorulf, es war ja auch nur ein Beispiel. Ich möchte die Leute
hier nur darauf hinweisen, dass es sehr wichtig ist gerade bei
BU auf das Bedingungswerk zu achten. Meine Erfahrungen sind
hier erschreckend, wie schlecht einige Bedingungswerke sind.

O.K. - also sind wir uns hier einig - einen wirklich qualifizierten Berater nutzen! Einen wirklich qualifizierten Berater!

Es gibt Gesellschaften, die fahrlässigkeit zwar versichern
z.b. aber hierbei den Sraßenverkehr ausklammern. Wie sieht es
denn da aus mit Leuten die Beruflich viel unterwegs sind. Kein
VS!

Ebenso gibt es Gesellschaften die leisten, selbst wenn ein
Schade durch Alkoholgehalt bis zu 1,1 Promolle festgestellt
wurde.

Fulgisiken sind oftmals nicht vers.

Das sind nur ein paar Dinge, die aber entscheidend sein
können.

Es gibt Bedingungswerke und Bedürfnisse und Erwartungen - die
müssen kompatibel sein.

Ich denke nicht, dass Bedingungswerke mit Bedürfnissen und
Erwartungen kompatibel sein müssen. Wenn ein Kunde BU wird
egal wodurch, sollte er Leistung erhalten. Das sind die
Bedürfnisse des Kunden.

Nein - die Bedürfnisse des Kunden sind das, was sich aus dwer Beratung ergibt. Das „ich mach alle und alles gleichermassen glücklich“ Produkt gibt es nämlich nicht! Der Kunde muss wissen, welche Risiken er versichern will und welche er eingeht. Alles andere wäre realistisch nicht finanzierbar!

P.S. Und wieder die Frage vergessen - die nach dem Status!

Wozu ist der Status jetzt entscheidend, es geht nicht um die
Versicherbarkeit eines Berufes.

Weil der Ansatz mit der BU in Richtung abstrakte und konkrete Verweisung abzugehen drohte, die aber bei Selbstständigen und Freiberuflern eine völlig untergeordnete Rolle spielt. Hier geht es Umorganisation und die dafür geltenden regelungen!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

P.S.: Es dauert zwar, aber wir nähern uns langsam an!

Allen Herzlichen Dank! (o.w.T.)