Hallo und guten Abend!
Da ich eine Weiterbildung anstrebe und mein AG demnächst schließt, käme ja ein Bildungsgutschein vom AA in Frage. Hat jemand da Erfahrungen und kann mir Tipps geben? Ich habe gelesen, dass man sich gut vorbereiten sollte, damit man eine Chance hat.
Vielen Dank schon mal.
GRuß Frauke
Hallo Frauke,
ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber ich habe heute beim Arbeitsamt Hannover diesbezüglich folgende Info erhalten:
Eine Weiterbildung wird nur dann finanziert, wenn man schon vorher nachweisen kann, dass man dann ummittelbar nach der Weiterbildungsmaßnahme eine Anstellung findet (so nach dem Motto, man könnte eine Stelle bekommen, aber der Arbeitgeber verlangt dafür z. B. spezielle EDV-Kenntnisse). Ich weiß allerdings nicht, ob das vielleicht nur für Hannover oder Niedersachsen oder so gilt.
Gruß
Heidrun
Liebe Heidrun!
Vielen Dank für Deine Antwort! Da ich auch in Niedersachsen wohne, schränkt das ja wohl meine Möglichkeiten ein.
Werde mich mal hier erkundigen, aber wie soll ich 18 Monate vor Beendigung einer Weiterbildung als Arbeitslose schon wissen, wo ich einen Job bekommen. *kopfschüttel*
Trotzdem Danke!
LG Frauke
Hallo Frauke,
ich war schon stolze Besitzerin eines Bildungsgutscheines! Aber ganz so wild ist das alles nicht. Es gibt zwei Arten von Bildungsgutscheinen:
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(worauf auch die Antwort von Heidrun abzielte): Du willst ein ganz bestimmtes Einzelfach/-thema belegen, z.Bsp. Englisch für Fortgeschrittene, Praxis-Kurs doppelte Buchhaltung oder so. Maßnahmedauer entsprechend des einzelnen Themengebietes auch recht kurz, 6 Wochen bis etwa 3 oder 4 Monate. Diese Einzelmaßnahmen werden nach § 10 SGB III (sogenannte freie Förderung) als Einzelkurs gewährt. Hier ist dann aber tatsächlich Voraussetzung, dass man bereits aufgrund einer Bewerbung einen potentiellen Arbeitgeber gefunden hat, der einen genau mit dieser noch fehlenden Qualifizierung einstellen würde.
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Allgemeine Förderung von Bildungszielen, Aufbauende Fortbildung, Anpassende Fortbildung z.Bsp. eine Informatik-Kauffrau ist seit etlicher Zeit arbeitslos, da die Computerwelt einem stetigen Wandel unterliegt, kann hier im Blockunterricht eine aufbauende Fortbildung gewährt werden. Oder Berufsrückkehrerinnen in ihren Berufsbildern wieder fit gemacht werden. Das ist in allen Berufssparten möglich. Die Bildungsträger inserieren ja ständig ihre Fortbildungsangebote, pick Dir da das für Dich passende raus und überlege Dir vor Deinem Arbeitsamt-Termin genau, warum Du meinst, dass eine solche Fortbildung jetzt für Dich fällig ist. Sei selbstbewusst und erkläre ruhig, dass das jetzt auf dem Markt so gefordert wird, das wüsstest Du aus Deinen Bewerbergesprächen.
Ruf ruhig auch Bildungsträger an, die müssen Dir nämlich, wenn Du den Bildungsgutschein dann hast, ein für Dich passendes Angebot unterbreiten. Den Vertrag mit dem Bildungsträger macht jetzt nämlich der Arbeitslose selbst, und die Bezahlung erfolgt über den Bildungsgutschein. Die Bildungsträger reißen sich dann auch um Dich, wollen den Gutschein unbedingt kassieren, weil der bares Geld für die ist. Und versprechen Dir auch schnell mal das Blaue vom Himmel. Prüfe ruhig die Voraussetzungen vor Ort, lass Dir die Fachkabinette zeigen, ob die auf dem neuesten Stand sind. Lass Dir die Kosten für die einzelnen Module sagen, denn Du musst rechnen, ob die bewilligte Summe laut Gutschein auch für diese Fortbildung ausreicht. Und Du kannst Bedingungen stellen. Du hast 3 Monate Zeit, ab dem Tag, wo Du ihn ausgehändigt bekommst, den Gutschein einzulösen, also überstürze nichts. Unterschreibe den Fortbildungsvertrag beim Bildungsträger erst, wenn Du Dir absolut sicher bist, dass das Angebot auch Deinen Fortbildungswünschen entspricht. Wenn das nicht der Fall ist, geh zum nächsten Bildungsträger. Die haben jetzt nämlich alle zu kämpfen und ringen um Teilnehmer, weil sie die Maßnahmen nicht mehr direkt vom Arbeitsamt bewilligt und bezahlt bekommen, sondern nur durch die Arbeitslosen direkt, die sich bei Ihnen einschreiben.
Übrigens erhält man einen Bildungsgutschein erst, nachdem man mindestens 3 Monate Arbeitslosenzeit hinter sich hat (sogenannte Wartefrist).
Und zu guter Letzt: Toi toi toi und viel Glück!
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Hallo Dorit!
Hatte mich schon per Mail bedankt, die kam aber leider wieder zurück.
Vielen Dank für Deine Antwort, das half mir weiter.
LG Frauke