Erfahrungen mit dem Schöffenamt und Urlaub

Hallo, bin mir nicht sicher, ob ich das richtige Brett erwischt habe…

Ich suche jemanden, der einschlägige Erfahrung mit dem Schöffenamt hat. Die entsprechenden Internetseiten habe ich bereits gelesen. Nicht ganz klar ist mir aber bspw. wie genau die Urlaubsregelung bei Schöffen ist.
Wenn ein Schöffe also einen 3-wöchigen Urlaub geplant hat, kann er dann Termine ablehnen oder sich vorher abwesend melden oder muss er den dann für sein Schöffenamt den Urlaub ggf. unterbrechen?

Mich interessiert vor allem die tatsächliche Praxis, nicht nur die gesetzliche Regelung. Daher bitte ich vorzugsweise um Rückmeldung von Personen, die selbst schon Schöffe waren oder konkret beruflich mit diesem Amt zu tun haben.

Danke!

Hallomarkklub,

Ich suche jemanden, der einschlägige Erfahrung mit dem
Schöffenamt hat. Die entsprechenden Internetseiten habe ich
bereits gelesen. Nicht ganz klar ist mir aber bspw. wie genau
die Urlaubsregelung bei Schöffen ist.

Erfahrung meines Mannes aus München, ob das anderswo anders gegegelt ist, weiß ich nicht.

Da steht bei jeder Schöffenladung drauf, dass Anfahrtskosten nur von der Ladeadresse aus bezahlt werden. Sollte der Schöffe sich an einem anderen Ort aufhalten, so bittet das Gericht um Information, damit zur Kostenersparnis ein anderer Schöffe, der am Ort anwesend ist, geladen werden kann.

Dabei wird aus dem Gedächtnis (liegt gerade keine Ladung vor) nicht nach dem Grund der Abwesenheit von der Ladeadresse gefragt.

Mich interessiert vor allem die tatsächliche Praxis, nicht nur
die gesetzliche Regelung. Daher bitte ich vorzugsweise um
Rückmeldung von Personen, die selbst schon Schöffe waren oder
konkret beruflich mit diesem Amt zu tun haben.

HTH,
Karin

Hallo aus Nürnberg,

ich bin Schöffe am Landgericht. Hier läuft es so, daß ich zu Beginn des Jahres alle Termine für das Jahr genannt bekomme. Danach kann ich meinen Urlaub einrichten. Plane ich einen Urlaub in den ein Termin hineinfällt, so bespreche ich das mit der Schöffenbetreuung.

Nehme ich bereits an einem Prozess teil und ein geplanter Nachfolgetermin fällt in meinen Urlaub, so muss ich das mit dem vorsitzenden Richter klären.

Hinweis: Wie die rechtliche Lage hierzu aussieht ist mir nicht bekannt.

Viel Erfolg
Ullrich Sander

Die Termine waren ok. Da der Prozess allerdings erheblich länger dauerte als terminiert kamen auch weitere Termine innerhalb des bereits gebuchten Urlaubs hinzu.
Mietwagen am Urlaubsort, Flug, Mietwagen in Deutschland, Rückflug, Mietwagen am Urlaubsort.
Wurde vollständig von der Gerichtskasse übernommen. Für die entgangenen Urlaubsfreuden gab es allerdings keine Entschädigung (das war mir der Spass aber Wert)

vnA