Hallo, ich habe zur Zeit ein Rentenverfahren bei der Berufsgenossenschaft laufen. Einen Bescheid habe ich jetzt erhalten und möchte eigentlich gerne Widerspruch einlegen. Wer hat in dieser Beziehung Erfahrung mit der BG und ist bereit mir diese mitzuteilen, evtl. mir Tipps zu geben. Der Widerspruch soll sich gegen die m.E. zu gering angesetzte MdE richten. Im Voraus besten Dank, neptuno.
Auf jeden Fall rate ich Ihnen nur einen in BG Verfahren versierten Anwalt auszuwählen. Aus welcher Region kommen sie, um Ihnen eine Kanzlei in ihrer Nähe empfehlen zu können?
Der Einspruch kann formlos erfolgen mit dem Hinweis auf die zu niedrige Md"B" !! Wichtig - die Minderung der Erwerbsfaehigkeit ist bezogen auf die „allgemeinen“ Faehigkeiten und gilt nicht fuer die Berufsgenossenschaft.
Die Berufsgenossenschaft stellt nur auf den „Beruf“ ab.
Als „Schreibtischtaeter“ kann ich 100% MdE haben, z.B. Rollstuhl, aber nur 20% von der Berufsgenossenschaft erhalten.
Die Berufsgenossenschaft richtet sich immer nach der Empfehlung der Aerzte. Frage dort bitte nach der Einstufung.
Ich komme aus dem Saarland. Vielen Dank für den Tipp, ich hätte es ohne Anwalt versucht. Solianer schreibt, dass die BG sich nach der Empfehlung der Ärzte richtet. Das ist nicht ganz korrekt und darum geht es auch in meiner Sache. Der Gutachter steht mir 30% zu, die BG hat auf 20% gekürzt. Warum brauche ich dann einen Gutachter?
Auf jeden Fall rate ich Ihnen nur einen in BG Verfahren
versierten Anwalt auszuwählen. Aus welcher Region kommen sie,
um Ihnen eine Kanzlei in ihrer Nähe empfehlen zu können?
Leider kenne ich keinen Fachanwalt für Sozialrecht in ihrer Nähe. Überregional kann ich ihnen RA Schauwecker in Stuttgart empfehelen, RA Manfred Stolz in Gelsenklirchen und die Kanzlei Bernd Meisterernst in Münster. Sie werden sich gerade im Bereich GdB Verfahren auf eine harte Auseinandersetzung einstellen müssen. Eine Unfallrente erhalten sie leider erst bei einem GdB 50, deswegen wird die BG alles tun, das zu verhindern. Mitz einem normalen Anwalt werden sie deswegen nicht klarkommen. Tut mir leid, ihnen keine hoffnungsvolleren Auskünfte erteilen zu können.
dieri
Hallo neptuno.
Fast generell schmettert die BG erst mal ab. Widerspruch einzulegen ist fast immer zu raten. BG redet sich oft raus mit Folgen stehen nicht im Zusammenhang mit einem Arbeits/Wegeunfall, sondern seien „Verschleißerscheinungen“ des Körpers. Bin damals in die VDK Sozialverband eingetreten. Die vertreten einem sehr gut wenn es um Rentenansprüche geht. Da natürlich jeder Fall sehr eigen ist kann hier nur seriös eben der VDK helfen. Kostet zwar Mitgliedbeitrag aber helfen auch sofort. Also auch in Fällen die vor dem Mitgliedeintritt schon aktuell waren. Tut mir leid dir nicht noch konkreter helfen zu können und wünsche dir viel Erfolg in deiner Angelegenheit.
Viele Grüße von Egbert