Der Vermieter hat das Mietshaus an den Innenwänden mit dünnem Styropor platten isoliert. Es sind alte Holzfenster eingebaut, die nicht richtig dicht sind. Auch die Wohnungstüren sind verzogen. Die untere Wohnung und der Keller sind massiv vom Schimmel befallen. Die untere steht deswegen seit kurzem leer. Bei der oberen Wohnung ist noch nichts zu sehen, diese hat aber einfach Verglasung und Extrem hohe Heizkosten. Zieht der Schimmel auch nach Oben?
Welche Pflichten hat der Vermieter? (Er macht alles in Eigenleistung)
Ich wohne wirklich schön hier und möchte eigentlich nicht umziehen!
Wenn der Vermieter nichts ändert, wer trägt dann die Kosten für den nötigen Wohnungswechsel?
Möchte keine Rechtsauskunft, möchte nur wissen an wen ich mich wenden soll, oder wo ich hierzu nachschlagen kann! Oder hat jemand ähnliches erlebt!?
Wollte eigentlich nicht sofort mit Anwalt auffahren.
Schimmel bildet sich nur dort wo es feucht, kein Windzug und eine gewisse Temperatur herrscht. Bei der Feuchtigkeit an den Wänden handelt es sich um Kondenswasser. Warme Luft enthält mehr Wasserdampf als kalte Luft. Wenn die warme Luft der Wohnung an die kalten Wände gelangt kondensiert der Dampf und bildet Wassertropfen an der Wand.
Lösung: Optimal ist eine Dämmung von außen. Bei einer Dämmung von innen muss darauf geachtet werden, dass keine Luft zwischen Wand und Isoliermaterial kommt, d.h. mit Folie auf das Styropor und exaktem seitlichen Wandabschluß (verkleben) . Ich halte 8 cm Styropor für das Minimum.
Bei einer Reduzierung der Zimmertemperatur reduziert sich auch das Kondenswasser. Küchen- und Badfeuchtigkeit erhöht das Kondenswasser. Schimmel bildet sich nur dort wo die Voraussetzungen vorhanden sind. Er wandert nicht. Es gibt auch eine Art Farbe (Schimmeltod) der die Bildung verhindern soll. Besser ist jedoch die Ursachen zu ändern.
Wenn der Vermieter die Ursache nicht beseitigt, kann die Miete vermindert werden oder Sie machen die Isolierung in Eigenregie und verrechnen sie mit der Miete. Ansonsten bleibt nur der Auszug.