Erfahrungen mit Schrottimmobilien?

Nehmen wir mal an es gibt jemanden der auf die in den Medien öfter diskutierten unrentablen Schrottimmobilen hereingefallen ist und nun auf der Suche eines geeigneten Lösungsweges ist.

Es wurde zwei Anteile eines geschlossenen Immobilienfonds (was dem Käufer nicht bewusst war) abgeschlossen. Da das Kapital nicht vorlag wurde die Aufnahme eines Darlehens und der Abschluss zweier Lebensversicherung zwecks Tilgung empfohlen. Die Mieteinnahmen entsprachen nicht den versprochenen Angaben. Bei der LV ist der Renditeverlauf auch nicht sonderlich positiv. Bei der letztendlichen Bewertung der Anteile ist die Überraschung sehr groß, da diese nur noch zu einem Drittel dem Wert entsprechen wie bei der Anschaffung. Es gab in letzter Zeit einige Gerichtsurteile wo diese Geschäfte rückabgewickelt werden sollen, da diese u.a. in einer Haustürsituation entstanden sind. Nun hat der Käufer bei der Bank Antrag auf Rückabwicklung gestellt. Die Bank ist zu einem Vergleich als einmaliges Entgegenkommen bereit und will 44% der Darlehenssumme erlassen. Dies wäre aber immer noch mit Verlusten verbunden. Soll der Käufer sich auf diesen Vergleich einlassen oder lieber ein Gerichtsverfahren anstreben? Dies könnte evtl. teuer werden, da man ggf. duch mehrere Instanzen müsste, oder gelten da bereits die BGH Urteile die in diesem Zusammenhang gefällt wurden?

Hallo Andreas,

gerne hätte ich auf die übliche Aufforderung verzichtet, Artikel doch bitte mit einem Gruß zu beginnen (siehe oben, Hallo…) und zu beenden (siehe unten, viele Grüße…). Aber ich konnt’s nicht :wink:

Nun zu Deinem Problem: Sind wir vielleicht Miteigentümer derselben Immobilie? *lach*

Also, ich würde Dir in dieser Sache anwaltlichen Rat empfehlen. Ich weiß nicht, wielange Du für den 44%igen Erlaß „kämpfen“ mußtest. Ich denke, nicht allzulange. Das Angebot von der Bank ist mit Sicherheit der Versuch, den Schaden für sie zu begrenzen.

Mein Fall läuft gerade, ich rechne bis Anfang des Jahres mit einem Angebot der Bank. Möglich sind in meinem Fall: 100%ige Rückzahlung der Zinszahlung und Herausgabe der übereigneten LV für die kostenfreie Rückgabe der Anteile.

Es gibt Anwälte, die sich auf dieses Geschäft spezialisiert haben.

Näheres gerne per Mail…

Viele Grüße
Bonsai

Hallo Bonsai,

bei dem Immobilienanteil handelt sich um einen Anteil im Raum Stuttgart. Ich hatte diesbezüglich mit einem Anwalt der sich auf diesen Fonds spezialisiert hat via Internet kontakt aufgenommen. Er gab mir den Rat auf den Vergleich einzugehen, nach dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Es gab zwar einige positive Urteile für die geprellten Anleger allerdings spräche die Statistik eindeutig gegen die Kläger bzw. geprellten.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas!

bei dem Immobilienanteil :handelt sich um einen Anteil :im Raum Stuttgart.

Ich kann Dir nicht helfen, habe nur Fragen, deren Beantwortung mir vielleicht hilft, unfaßbare Vorgänge zu begreifen. Ich werde nämlich heute einen Menschen treffen, der für viel Geld eine Immobilie kaufte, ohne dieselbe jemals mit eigenen Augen gesehen zu haben, der nur Gutachten von ihm persönlich unbekannten Leuten und Geschwätz von einem Bankmenschen hatte. Ich muß mich mit dem Sachverhalt beschäftigen und versuche erst einmal, zu verstehen.

Fragen: Was kann einen Menschen veranlassen, sich an Immobilien zu beteiligen, ohne dieselben gesehen und selbst beurteilt zu haben?
Vermittelt die Beurteilung eines Bankangestellten so viel Vertrauen, daß man Verpflichtungen eingeht, bei denen es um viel Geld geht?

Gruß
Wolfgang

Hi Andreas,

bei dem Immobilienanteil handelt sich um einen Anteil im Raum
Stuttgart.

WGS?

Ich hatte diesbezüglich mit einem Anwalt der sich
auf diesen Fonds spezialisiert hat via Internet kontakt
aufgenommen.

Ist der in München?

Er gab mir den Rat auf den Vergleich einzugehen,
nach dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende“. Es gab zwar einige positive Urteile für
die geprellten Anleger allerdings spräche die Statistik
eindeutig gegen die Kläger bzw. geprellten.

Hm, die für die Anleger positiven Urteile der Zivilsenate dazu sind relativ jung. Da dürfte die Statistik noch deutlich auf die „falsche Seite hängen“.

Also…ich habe noch Hoffnung :smile: Ansonsten mußt Du das natürlich für Dich beurteilen, inwieweit das für Dich gerade noch ein „Schrecken ohne Ende“ ist. Ich stehe der Sache momentan gelassen gegenüber, da ich ja mit Beschreiten des Rechtsweges weitere monatliche Zahlungen eingestellt habe. D.h. mein bisher gezahltes Geld liegt da rum, und ich warte, ob ich 30, 50 oder 100% kriege. Allerdings…hab auch noch kein Angebot von der Bank, das mich schwach werden ließe :wink:

Viele Grüße
Bonsai

Hallo Bonsai,

ja es handelt sich um den WGS Fonds. Der Rechtsanwalt sitzt in Berlin und relativ leicht übers Internet für geschädigte Anlegr zu finden.

Grüße
Andreas

Hallo Wolfgang,

bei mir handelte es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds wo man sich bei Abschluss auf den „Vermögensberater“ verlassen hat. Verkaufsargumente waren Altervorsorge, Steuerersparnis, sichere Einnahmen aufgrund Vermietung und kein Risiko. Da das Modell auf den ersten Blick nicht so leicht zu durchschauen ist, verlässt man sich auf den „Berater“. Das dieser aber andere Ziele verfolgte (viel Provision) wird einem leider erst viel später bewusst. Ein Teil des Geldes ist wahrscheinlich Pfutsch :frowning:

Viele Grüße
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Andreas,

ich halte Dich auf dem Laufenden, ob mein Münchner mehr erreicht, als Dein Berliner :wink:

lg
Bonsai

Hallo Bonsai,

geb mir mal Deine Koordinaten dann kann ich Dich auch auf dem laufenden halten :smile: Vielleicht kann man gemeinsam mehr erreichen :smile:

Grüße
Andreas

Fragen: Was kann einen Menschen veranlassen, sich an
Immobilien zu beteiligen, ohne dieselben gesehen und selbst
beurteilt zu haben?

Hallo Wolfgang,

gut 10 Jahre ist es her, daß in meinem Bekanntenkreis solche Angebote umgingen.
Besonders 2 Freunde waren völlig hingerissen von solchen Immobilien.
Der eine Ingenieur, der andere Jurist. Menschen also, denen man eigentlich den emotionslosen Umgang mit diesem Thema zutrauen solle.
Bei schwärmten aber nur noch von Disagio, AFA, Garantiemieten, STEUERERSPARNIS.
Auf meine Frage, ob sie sich die Wohnungen auch angesehen hätten, sagten sie daß sei ja gerade das tolle, man brauche sich bei dieser Art Geldanlage um nichts mehr zu kümmern. Das erledige alles die Anlagagesellschaft.
Ich habe in den letzten Jahren pietätvoll auf Nachfragen verzichtet, die beiden Freunde haben mich auch nicht mehr zu überzeugen versucht.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Maximilian!

Der eine Ingenieur, der :andere Jurist.

Im mir vorliegenden Fall tätigte ein Bauunternehmer zusammen mit seinem Berater den fatalen Blindkauf. Es macht mich so fassungslos, daß nicht Lieschen Müller derart leichtfertig handelt, sondern Leute, denen ich so viel Dämlichkeit nicht zutrauen würde.

Gruß
Wolfgang

hallo,

das thema ist heiß,… sehr heiß, die banken sind seit den urteilen vom juli 2004 der xi-zivkammer-bgh anscheindend fast in panik geraten.

deine sachverhaltsdarstellung läßt aber zuviele fragen offen, ohne die man nicht beantworten kann, ob der von dir geschilderten fall, den drei urteilen des bgh ausreichend ähnlich ist. in denen geht es nicht nur um das haustürwiderrufsgesetz, sondern auch um § 123 Abs. 2 BGB, das VerbrKrG und das Rechtsberatungsgesetz. Was du ansatzwweise beantworten müßtest ist zumindest folgendes:

  1. lag eine haustürwiderrufssituation überhaupt vor ? falls ja, fand eine belehrung der kunden nach dem widerrufsrecht statt ? falls, nein ergeben die urteile das dass widerrufsrecht noch 10 jahre oder länger bestehen kann.

  2. unabhängig davon , wer hat die zur finanzierung des anteilskauf über darlehen geraten: unabhängiger finanzmakler oder bank-mitarbeiter ? ist bekannt wie beider vernetzt waren ? ob überhöhte innenprovisionen flossen ? ein strukturvertrieb vorlag ?

  3. wurde eine treuhandvollmacht für einen finanzbearter ausgestellt ?

  4. welchen erklärungen über steuervorteile, abschreibungs-möglichkeiten wurden konkret von wem abgegeben ? wurde ein persönliches berechnungsbeispiel erstellt ? falls, ja, ist dieses noch als datei oder ausdruck vorhanden ?

… diese fragen wären erst der anfang…

in den statistisch häufigsten fällen wird der ratschlag letztendlich trotz allem meist lauten das angebot der bank anzunehmen. nicht mal unbedingt aus rechtsfragen sondern aufgrund von reinen beweis-problemen, die dazu führen dass das prozeßkostenrisiko zu hoch ist, um das angebot der bank abzulehnen.

mfg astrachan

Hi Andreas,

bei dem Immobilienanteil handelt sich um einen Anteil im Raum
Stuttgart.

WGS?

Ich hatte diesbezüglich mit einem Anwalt der sich
auf diesen Fonds spezialisiert hat via Internet kontakt
aufgenommen.

Ist der in München?

Er gab mir den Rat auf den Vergleich einzugehen,
nach dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende“. Es gab zwar einige positive Urteile für
die geprellten Anleger allerdings spräche die Statistik
eindeutig gegen die Kläger bzw. geprellten.

Hm, die für die Anleger positiven Urteile der Zivilsenate dazu
sind relativ jung. Da dürfte die Statistik noch deutlich auf
die „falsche Seite hängen“.

Naja, nicht unbedingt. Den weitaus meisten Sachverhalten liegen andere Tatsachen zugrunde als den von BGH entschiedenen Fällen. Z.B. werden Darlehen zum Imo-Erwerb, soweit es nicht nur um Fonds geht, meist durch Grundschulden gesichert, womit man schon aus dem VerbrKrG draußen ist.

Nichts geändert haben die BGH-Urteile auch daran, daß es nach wie vor nur sehr sehr eng umgrenzten Ausnahmefallgruppen gibt in denen die Bank sich überhaupt Erklärungen von Nicht-Angestellten (Maklern, Finanzberatern etc…) i.R.v. § 123 Abs. 2 bzw die Haustürsituation zurechnen lassen muß. Grundsätzlich gilt nämlich nach wie vor, daß der Anleger das Kreditverwendungsrisiko selbst trägt.

Ich halte das auch für richtig, z.B. geht es in den aller seltesten Fällen wirklich um „Schrottimmobilien“ sondern der Immobilienmarkt ist z.B. in Berlin in den letzten zehn Jahren um fast 50 % eingebrochen. Die damals aufgenommenen Kredite und gezahlten Kaufpreise entsprachen aber damals dem objektiven Verkehrswert der Immobilie (anderndfalls sittenwidrigkeit erst ab 50% diff.).

Die meisten Leute,die Verluste gemacht haben, haben einfach einer allzu blauäugigen Kapitalanlagestrategie geglaubt, die sehr sehr typisch deutsch in etwa so lautet, dass man bei einer Immobilie was Festes hat, sei es auch nur durch eine Fondsbeteiligung, während man bei wertpapieren nie wüßte, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Nach meinem Eindruck sind die meisten Verluste schlichtweg normale Markreaktionen, die z.B. daran liegen, dass Anfang der 90ziger insbesondere der Berliner Mark künstlich aufgeheizt war, womit klar ist, dass die Werte bald fallen mußten. Vor diesem Hintergrund ist auch die zurückhaltende Rspr zu sehen, denn die meisten Kläger fühlen sich zwar subjektiv betrogen, es ist aber letztlich ihre eigene Schuld, dass ihnen nicht klar war, dass absolut jede Investition genauso Verlustrisiken wie Gewinnchancen mit sich bringt und was sich letztlich realsiert, weiß vorher absolut niemand.

Man kann allerhöchstens versuchen das Geld so anzulegen, das man einem mathematischen Modell der sogenannten modernen Portfoliotheorie folgt, die eine gewissen Risikostreuung mit sich bringt: (ein Drittel hochriskant (hedging, optionen), ein drittel normal, ein drittel ganz ganz konservativ (fest verzinsliche staatsanleihen) bla, bla, bla…), institutioneller Anlegen (Lebensversicherungen etc…) folgen diesem Modell schon lange, aber Otto-Normalverbraucher will lieber Baumängel.

Man kann eben nichts investieren ohne zu riskieren.
mfg astrachan

Also…ich habe noch Hoffnung :smile: Ansonsten mußt Du das
natürlich für Dich beurteilen, inwieweit das für Dich gerade
noch ein „Schrecken ohne Ende“ ist. Ich stehe der Sache
momentan gelassen gegenüber, da ich ja mit Beschreiten des
Rechtsweges weitere monatliche Zahlungen eingestellt habe.
D.h. mein bisher gezahltes Geld liegt da rum, und ich warte,
ob ich 30, 50 oder 100% kriege. Allerdings…hab auch noch
kein Angebot von der Bank, das mich schwach werden ließe :wink:

Viele Grüße
Bonsai

halt: alles anders
hallo,

nochmal von vorn: der Hinweis in dem posting auf die aktuelle Rspr. vom juli 2004 war hier leider irreführend, da deine Frage schon seit längerem seit 1998 geklärt ist. vergiß das bihserige. und das, was du in den medien gehört hast, dein fall ist rechtlich viel simpler.

Da das Kapital nicht vorlag wurde die Aufnahme eines Darlehens und der Abschluss zweier Lebensversicherung zwecks Tilgung empfohlen.

Darauf kommts hier an. Eine der anerkannten Ausnahmefallgruppen, in denen die Rspr. anerkennt, daß eine eigene Aufklärungspflicht der Bank und eine erleichterte Zurechnung von Täuschungs-Erklärungen durch Makler und Finanzberater besteht, ist die Finanzierung über Kapitallebensversicherungen. In dieser Ausnahmefallgruppen von dem Grundsatz, dass die Bank die Zweckmäßigkeit der Finanzierung erstmal nichts angeht, wird der Bank ausdrücklich die Pflicht auferlegt, auch das Kreditverwendungsrisiko und die Zweckmäßigkeit der Darlehensaufnahme für den Erwerber zu prüfen. Die Bank muß prüfen, ob das Finanzierungsmodell, in dessen Rahmen sie dem Kunden statt des gewünschten Ratenkredites einen Kreditvertrag in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung anbietet, obwohl kein Versicherungsbe-dürfnis besteht, sich gerade für diesen Kunden eignet (BGH Urteil v. 9.03.1989, III ZR 269,97=WM 1989,665f.=BGHZ 111,117; BGH Urteil v. 24.09.1996 in ZIP 1998, 1389) und voraussichtlich wirtschaftlich sinnvoller ist als die Finanzierung über einen Ratenkredit.

damit sind vermutlich mehr als 44% der bank gegenüber rauszuhandeln, außer sie kann beweisen, daß du in der tat der ideale kunde für dieses finanzierungsmodell warst.

mfg astrachan

Hallo Wolfgang,

zuerst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hier noch ein paar Informationen zu Deinen Fragen.

hallo,

das thema ist heiß,… sehr heiß, die banken sind seit den
urteilen vom juli 2004 der xi-zivkammer-bgh anscheindend fast
in panik geraten.

deine sachverhaltsdarstellung läßt aber zuviele fragen offen,
ohne die man nicht beantworten kann, ob der von dir
geschilderten fall, den drei urteilen des bgh ausreichend
ähnlich ist. in denen geht es nicht nur um das
haustürwiderrufsgesetz, sondern auch um § 123 Abs. 2 BGB, das
VerbrKrG und das Rechtsberatungsgesetz. Was du ansatzwweise
beantworten müßtest ist zumindest folgendes:

  1. lag eine haustürwiderrufssituation überhaupt vor ? falls
    ja, fand eine belehrung der kunden nach dem widerrufsrecht
    statt ? falls, nein ergeben die urteile das dass
    widerrufsrecht noch 10 jahre oder länger bestehen kann.

Es fand keine Widerrufsbelehrung statt und ich hoffe das, dass Widerrufsrecht die 10 Jahre Gültigkeit hat. Meine Bank drängt mich zu einer schnellen Entscheidung, da Schadenersatzansprüche verjähren sollen. Ein konsultierter Anwalt -der scheinbar überlastet ist- bekommt dieses Jahr nicht mehr geregelt. Frage: reicht der im November gestellte Widerspruch aus um die Sache dann weiter zu verfolgen?

  1. unabhängig davon , wer hat die zur finanzierung des
    anteilskauf über darlehen geraten: unabhängiger finanzmakler
    oder bank-mitarbeiter ? ist bekannt wie beider vernetzt waren
    ? ob überhöhte innenprovisionen flossen ? ein strukturvertrieb
    vorlag ?

Es war ein „unabhängiger“ Finanzberater der mir die Bank vorgeschlagen hat. Diese wurde mir erst bei Vertragunterzeichnung beim Notar benannt (2-tes Gespräch). Jedenfalls konnte ich keine Vergleiche machen.

  1. wurde eine treuhandvollmacht für einen finanzbearter
    ausgestellt ?

Kann ich nicht sagen.

  1. welchen erklärungen über steuervorteile,
    abschreibungs-möglichkeiten wurden konkret von wem abgegeben ?
    wurde ein persönliches berechnungsbeispiel erstellt ? falls,
    ja, ist dieses noch als datei oder ausdruck vorhanden ?

Ja, das ist ja auch das was mich ärgert. Die Unterlagen liegen schriftlich vor. Außerdem wurden bei den Vertriebsprovisionen unwahre Aussagen gemacht (statt 6 % waren es 15%).

… diese fragen wären erst der anfang…

in den statistisch häufigsten fällen wird der ratschlag
letztendlich trotz allem meist lauten das angebot der bank
anzunehmen. nicht mal unbedingt aus rechtsfragen sondern
aufgrund von reinen beweis-problemen, die dazu führen dass das
prozeßkostenrisiko zu hoch ist, um das angebot der bank
abzulehnen.

Zudem ich über keine Rechtschutzversicherung verfüge.

Vielen Dank nochmals
Andreas

mfg astrachan

Hallo Astrachan,

Deinem ausführlichen Artikel gibt es nichts hinzuzufügen :smile:

Allerdings…die Überschrift „Schrottimobilie“ ist IMHO ein bisserl irreführend, denn Andreas’ Problem ist ein geschlossener Immobilienfonds der WGS Stuttgart. Meines auch. Und hier haben wir es mit einer mittlerweile aktenkundigen Angelegenheit, für die der Gründer und damalige Geschäftsführer auch verurteilt wurde.

Und die finanzierenden Banken sind hier generell bereits im Rahmen der Beitrittserklärung zur regelmäßig zu gründenden Eigentümer-GbR in Erscheinung getreten, es war also eine nicht vom Immobilienerwerb unabhängige Finanzierungsberatung.

Und…das Haustürwiderrufsgesetz schlägt in sehr vielen Fällen zu, weil oft Angehörige oder Freunde in den Privaträumen des Käufers oder Vermittlers beraten wurden.

Meine finanzierende Bank hat übrigens nach Ablauf der ersten Zinsbindung versucht, von mir eine Unterschrift unter einen neuen Kreditvertrag mit Widerrufsbelehrung, zu „erpressen“, indem sie innerhalb weniger Tage eine Entscheidung von mir wollten. Hab aber nicht unterschrieben :smile:

Viele Grüße
Bonsai

Hallo Andreas,

  1. lag eine haustürwiderrufssituation überhaupt vor ? falls
    ja, fand eine belehrung der kunden nach dem widerrufsrecht
    statt ? falls, nein ergeben die urteile das dass
    widerrufsrecht noch 10 jahre oder länger bestehen kann.

Es fand keine Widerrufsbelehrung statt und ich hoffe das, dass
Widerrufsrecht die 10 Jahre Gültigkeit hat. Meine Bank drängt
mich zu einer schnellen Entscheidung, da
Schadenersatzansprüche verjähren sollen.

Hm. Hm. Also. Du hast zunächst nicht behauptet, daß überhaupt eine Haustürwiderrufssituation vorlag, das wäre z.B. der Fall, wenn der Finanzberater ohne vorherige Anforderung durch dich bei dir aufgekreut wäre oder dich angerufen hätte, oder ein Bankmiitarbeiter dich zum Abendessen eingeladen hat. Ich unterstelle jetzt mal, dass eine Haustürwiderrufssituation vorlag.

Das Argument des Verjährens von Schadensersatzsprüchen, das die Bank bringt macht Sinn, sinnlos ist aber, dass die Bank das sagt, aus deren Sicht kann doch nichts besseres passieren als das deine Ansprüche verjähren.

Ich muß jetzt mangels Datenkenntnis sehr allgemein bleiben:

  • ein Anfechtungsrecht aus § 123 BGB unterliegt einer einjährigen Ausschlußfrist ab Kenntnis von der Täuschung. Es käme insoweit darauf an, ab wann du dich betrogen fühltest.

  • Ein Schadensersatzanspruch aus § 314 BGB (Ziffer ohne gewähr), Verletzung einer Aufklärungspflicht, verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195, also drei Jahre. Verkompliziert wird die Rechtslage aber wenn du die Verträge vor dem 1.Januar 2001 geschlossen hast,weil damals eine längere Verjährungsfrist galt. Dann droht dir in der Tat Verjährung zum 31.12.2004 gem. Art. 229 § 6 EGBGB, da die neue kürzere Verjährung ab dem 1.1.2001 zu laufen begann. Tröstlich ist vielleicht, dass sich dein Anwalt regreßpflichtig machen kann, wenn er diese Frist verpaßt. Nachdem ich schon klargemacht habe, daß in deinem Fall wohl die Kapitallebensversicherung der ausschlaggebende Punkt ist, ist die cic (ich glaube: § 314 BGB) und diese Verjährung hier überaus relevant.

Ein konsultierter

Anwalt -der scheinbar überlastet ist- bekommt dieses Jahr
nicht mehr geregelt. Frage: reicht der im November gestellte
Widerspruch aus um die Sache dann weiter zu verfolgen?

  • Der Widerruf von November ist, wenn du wirklich nicht belehrt worden bist, wahrscheinlich ausreichend. Was ich aber nicht sagen kann, ist ob der Ansprüche aus cic buw. § 314 nicht gleichwohl verjähren könnten. Der Widerruf führt nämlich zu einer anderen Anspruchsgrundlage: Bereicherungsrecht und damit auch zu einer anderen Verjährung. Heißt: du hast wahrscheinlich noch Ansprüche auf Rückabwicklung, diese könnten aber vom Umfang her ungünstiger sein als Schadensersatzansprüche.

Mache ihm auf jedem Fall Dampf und weise auf den Streitwert hin, sag ihm aber um bitte nicht woher du aufeinmal die hier verbreiteten Infos hast.

  1. unabhängig davon , wer hat die zur finanzierung des
    anteilskauf über darlehen geraten: unabhängiger finanzmakler
    oder bank-mitarbeiter ? ist bekannt wie beider vernetzt waren
    ? ob überhöhte innenprovisionen flossen ? ein strukturvertrieb
    vorlag ?

Es war ein „unabhängiger“ Finanzberater der mir die Bank
vorgeschlagen hat. Diese wurde mir erst bei
Vertragunterzeichnung beim Notar benannt (2-tes Gespräch).
Jedenfalls konnte ich keine Vergleiche machen.

wenn er wirklich unabhängig war, verschlechert sich deine position zunächst, da die bank sich dann seine erklärungen nur innerhalb enger fallgrenzen zurechnen lassen muß, hier liegt aber wahrscheinlich wegen der finanzierung über eine kapitallebensversicherung gerade eine der ausnahmefallgruppen vor !!!

  1. wurde eine treuhandvollmacht für einen finanzbearter
    ausgestellt ?

Kann ich nicht sagen.

  1. welchen erklärungen über steuervorteile,
    abschreibungs-möglichkeiten wurden konkret von wem abgegeben ?
    wurde ein persönliches berechnungsbeispiel erstellt ? falls,
    ja, ist dieses noch als datei oder ausdruck vorhanden ?

Ja, das ist ja auch das was mich ärgert. Die Unterlagen liegen
schriftlich vor. Außerdem wurden bei den Vertriebsprovisionen
unwahre Aussagen gemacht (statt 6 % waren es 15%).

Das schriftliche Vorliegen dieser Berechnungsbeispiele verbessert wiederum deine Beweisposition ungemein. Es gibt eine Reihe von Urteilen (OLG-Oldenburg Sept\Okt 2003), die annehmen, das durch die Vorlage einer persönlichen Berechnungsbeispiels ein selbstständiger Beratungsvertrag mit finanzierenden und verkaufen Bank geschlossen wird. Auch dieser Ansprüche würden der regelmäßigen Verjährungsfrist 3 Jahre unterliegen.

Die unwahre Ausssage über die Vertriebsposition ist dagegen nicht wirklich von Bedeutung. Der entscheidene tatsächliche Umstand deines Falles scheint mir aber wirklich die Kapitallebensversicherung zu sein.

mehr, ggf. bitte per mail.