Hi Andreas,
bei dem Immobilienanteil handelt sich um einen Anteil im Raum
Stuttgart.
WGS?
Ich hatte diesbezüglich mit einem Anwalt der sich
auf diesen Fonds spezialisiert hat via Internet kontakt
aufgenommen.
Ist der in München?
Er gab mir den Rat auf den Vergleich einzugehen,
nach dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende“. Es gab zwar einige positive Urteile für
die geprellten Anleger allerdings spräche die Statistik
eindeutig gegen die Kläger bzw. geprellten.
Hm, die für die Anleger positiven Urteile der Zivilsenate dazu
sind relativ jung. Da dürfte die Statistik noch deutlich auf
die „falsche Seite hängen“.
Naja, nicht unbedingt. Den weitaus meisten Sachverhalten liegen andere Tatsachen zugrunde als den von BGH entschiedenen Fällen. Z.B. werden Darlehen zum Imo-Erwerb, soweit es nicht nur um Fonds geht, meist durch Grundschulden gesichert, womit man schon aus dem VerbrKrG draußen ist.
Nichts geändert haben die BGH-Urteile auch daran, daß es nach wie vor nur sehr sehr eng umgrenzten Ausnahmefallgruppen gibt in denen die Bank sich überhaupt Erklärungen von Nicht-Angestellten (Maklern, Finanzberatern etc…) i.R.v. § 123 Abs. 2 bzw die Haustürsituation zurechnen lassen muß. Grundsätzlich gilt nämlich nach wie vor, daß der Anleger das Kreditverwendungsrisiko selbst trägt.
Ich halte das auch für richtig, z.B. geht es in den aller seltesten Fällen wirklich um „Schrottimmobilien“ sondern der Immobilienmarkt ist z.B. in Berlin in den letzten zehn Jahren um fast 50 % eingebrochen. Die damals aufgenommenen Kredite und gezahlten Kaufpreise entsprachen aber damals dem objektiven Verkehrswert der Immobilie (anderndfalls sittenwidrigkeit erst ab 50% diff.).
Die meisten Leute,die Verluste gemacht haben, haben einfach einer allzu blauäugigen Kapitalanlagestrategie geglaubt, die sehr sehr typisch deutsch in etwa so lautet, dass man bei einer Immobilie was Festes hat, sei es auch nur durch eine Fondsbeteiligung, während man bei wertpapieren nie wüßte, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Nach meinem Eindruck sind die meisten Verluste schlichtweg normale Markreaktionen, die z.B. daran liegen, dass Anfang der 90ziger insbesondere der Berliner Mark künstlich aufgeheizt war, womit klar ist, dass die Werte bald fallen mußten. Vor diesem Hintergrund ist auch die zurückhaltende Rspr zu sehen, denn die meisten Kläger fühlen sich zwar subjektiv betrogen, es ist aber letztlich ihre eigene Schuld, dass ihnen nicht klar war, dass absolut jede Investition genauso Verlustrisiken wie Gewinnchancen mit sich bringt und was sich letztlich realsiert, weiß vorher absolut niemand.
Man kann allerhöchstens versuchen das Geld so anzulegen, das man einem mathematischen Modell der sogenannten modernen Portfoliotheorie folgt, die eine gewissen Risikostreuung mit sich bringt: (ein Drittel hochriskant (hedging, optionen), ein drittel normal, ein drittel ganz ganz konservativ (fest verzinsliche staatsanleihen) bla, bla, bla…), institutioneller Anlegen (Lebensversicherungen etc…) folgen diesem Modell schon lange, aber Otto-Normalverbraucher will lieber Baumängel.
Man kann eben nichts investieren ohne zu riskieren.
mfg astrachan
Also…ich habe noch Hoffnung
Ansonsten mußt Du das
natürlich für Dich beurteilen, inwieweit das für Dich gerade
noch ein „Schrecken ohne Ende“ ist. Ich stehe der Sache
momentan gelassen gegenüber, da ich ja mit Beschreiten des
Rechtsweges weitere monatliche Zahlungen eingestellt habe.
D.h. mein bisher gezahltes Geld liegt da rum, und ich warte,
ob ich 30, 50 oder 100% kriege. Allerdings…hab auch noch
kein Angebot von der Bank, das mich schwach werden ließe 
Viele Grüße
Bonsai