Erfahrungen mit 'uneffektiven' Gerichtsvollziehern

Aus einer Selbständigkeit heraus hatte ein Freund ca. 450 Zwangsvollstreckungsaufträge bundesweit an Gerichtsvollzieher erteilt. „Echte“ Formmängel wurden in keinem Fall gerügt. Dennoch war nur ein geringer Teil (aus unserer Sicht) korrekt abgearbeitet worden, bei einem noch geringeren Teil hat er anstandslos dann das Geld (2 Fällle)bekommen. Dies aber nicht, weil alle Schuldner pleite waren, sondern weil wir vermuten, dass der Gerichtsvollzieher den ihm vorhandenen Spielraum in seinem Sinne ausgenutzt hat (weniger Arbeit, mehr Freizeit). Wir kommen zu dem Schluss, da wir zu nahezu in jedem Fall, dem Gerichtsvollzieher konkrete Hinweise gegeben haben, was, wo zu pfänden ist. Ich habe versucht, dem Freund bei der Analyse dieses „Desasters“ zur Seite zu stehen und habe entsprechende Fachliteratur zur „Effektivität“ des Systems der Zwangsvollstreckung in Deutschland versucht zu finden. Grundtenor war zwar, dass das System nahezu wirkungslos ist, aber mehr nicht. Im Internet habe ich versucht zu recherchieren, ob Gerichtsvollzieher wirklich dem Ruf des allgemeinen Beamtentypusses entsprechen (etwas bequem und faul), habe aber dazu nichts konkretes gefunden, so dass der Schluss erfolgen muss, dass die bundesdeutsche Internetkommune mit ihren Gerichtsvollziehern doch irgendwie zufrieden sein muss. Da ich aber mit dem Freund von mir ganz andere Erfahrungen machen musste, fällt es schwer zu glauben, dass wir völlig auf dem falschen Dampfer sind. Wie sind Eure Erfahrungen?

auch wenn es für dich überflüssig erscheint:

hallo nummerngirl, [

Hi,

Aus einer Selbständigkeit heraus hatte ein Freund ca. 450
Zwangsvollstreckungsaufträge bundesweit an Gerichtsvollzieher
erteilt.

Hmm, da beschleicht mich das Gefühl, daß evtl. schon im kaufmännischen Vorfeld Fehler gemacht wurden. Über welchen Zeitraum, über welche Größenordnungen reden wir hier? Es sollte doch wirklich kein Geheimnis sein, daß es immer wieder zu Forderungsausfällen kommen kann und kommt. Und nicht jede Rechnung wird bezahlt, aus welchen Gründen auch immer.

Dennoch war nur ein geringer Teil (aus unserer Sicht) korrekt
abgearbeitet worden, bei einem noch geringeren Teil hat er
anstandslos dann das Geld (2 Fällle)bekommen.

Kann es sein, daß du zuviel vom GV erwartest? Er ist ein Mittler zwischen Schuldnern und Gläubigern und hat sich an die Gesetze zu halten.

Wir kommen zu dem Schluss, da wir zu nahezu in jedem Fall, dem
Gerichtsvollzieher konkrete Hinweise gegeben haben, was, wo zu
pfänden ist.

Konkrete Hinweise? Selbst wenn du den Schuldner im Ferrari siehst, ist das kein Zeichen für große Bargeldreserven und auch kein zeichen dafür, daß ihm das Fahrzeug auch gehört.

Ich kann den Ärger sehr gut nachvollziehen, wenn Geld nicht reinkommt. Aber einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen. Es gibt kleinere Onlinehändler, die bei Bestellungen aus bestimmten Gegenden entweder die Bestellung nicht annehmen oder Vorkasse verlangen. Es gibt auch Menschen, die einfach nicht zahlen wollen und dies als olympische Disziplin betrachten.

mfg Ulrich

Hallo,

was für ein Quatsch…

Dazu einmal folgendes:
1.
Die GVZ in Deutschland arbeiten sowohl als Beamte als auch als „Selbstständige“…
Ein Teil ihres „Gehaltes“ setzt sich nämlich aus den Gebühren und Verkaufserlösen von Pfändungen zusammen…

„Wo nichts ist,hat auch der Kaiser sein Recht verloren…“
Man kann es nicht oft genug sagen…„Umsatz“ ist nicht alles…
VOR der Begründung von Forderungen sollte man sich schon einmal
ein Bild über seinen „Zukünftigen Schuldner“ machen…
Einer „GmbH“ die gerade einmal das „Mindestkapital“ von 25.000.-€
hat,würde ich persönlich keine Warenlieferungen von mehreren 100.000,-€ geben…

Gerichtsvollzieher sind erfahrene Menschen die „Ihre Klientel“ in der Regel sehr gut „kennen“…wenn die dort nichts „pfänden“ hat das auch schlicht und einfach den Grund,das dort nichts zu pfänden ist…

Man sollte nicht vergessen,das in der Bundesrepulik Deutschland das
„Betriebsrisiko“ (Hier Forderungsausfälle) nicht auf den Staat
(hier Sozialhilfe bzw.NEU ALG II) „abgewälzt“ werden kann…
Aus diesem Grunde werden GVZ auch nicht „Dinge tun“,die im Nachhinein durch die Gerichte wieder aufgehoben werden (und letztendlich dem Gläubiger noch zusätzliche Kosten verursachen…

Kleine Anmerkung o.T.
Hallo,

Einer „GmbH“ die gerade einmal das „Mindestkapital“ von
25.000.-€ hat,würde ich persönlich keine Warenlieferungen von :mehreren 100.000,-€ geben…

Kommt doch ein wenig auf die GmbH an, oder? Es gibt welche, die durchaus mehr als 50 Mitarbeiter haben. Oder Bauunternehmen mit Millionenumsatz, trotzdem als GmbH.
Im übrigen - welche Sicherheit hat man denn bei einer AG?
Es kommt nicht auf die Geschäftsform an, sondern vor allem darauf, was an Sicherheiten vorhanden ist.

Ich denke aber, wenn jemand als Selbständiger 450 mal den GV einschaltet, werden es wohl keine Forderungen über mehrere 100.000€ sein. Trotzdem hat er wohl offensichtlich Probleme mit der Auswahl seiner Kunden.

Gruß
loderunner

um nicht missverstanden zu werden, es geht bei unserem Ärger nicht darum, dass der GV bei Schuldnern nichts holen kann, bei dem nichts zu holen ist. Bitte darüber nichts mehr posten. Es geht darum, dass es offensichtlich eine Grauzone zu geben scheint, in der ein Gerichtsvollzieher schalten und walten kann wie er will und das GV nicht immer den Eindruck erwecken, sie wären neutrale Beamte für die nur das Gesetz der BRD gilt, sondern ihr eigenes.

Hallo,

was für ein Quatsch…

Dazu einmal folgendes:
1.
Die GVZ in Deutschland arbeiten sowohl als Beamte als auch als
„Selbstständige“…
Ein Teil ihres „Gehaltes“ setzt sich nämlich aus den Gebühren
und Verkaufserlösen von Pfändungen zusammen…

„Wo nichts ist,hat auch der Kaiser sein Recht verloren…“
Man kann es nicht oft genug sagen…„Umsatz“ ist nicht
alles…
VOR der Begründung von Forderungen sollte man sich schon
einmal
ein Bild über seinen „Zukünftigen Schuldner“ machen…
Einer „GmbH“ die gerade einmal das „Mindestkapital“ von
25.000.-€
hat,würde ich persönlich keine Warenlieferungen von mehreren
100.000,-€ geben…

Gerichtsvollzieher sind erfahrene Menschen die „Ihre Klientel“
in der Regel sehr gut „kennen“…wenn die dort nichts
„pfänden“ hat das auch schlicht und einfach den Grund,das dort
nichts zu pfänden ist…

und das glauben wir eben nicht. Der Gläubiger ist weit weg, dem kann man im Nachhinein viel erzählen. Anstrengender ist es da schon, sich direkt mit dem Schuldner auseinanderzusetzen. Und wenn man das umgehen kann…

Man sollte nicht vergessen,das in der Bundesrepulik
Deutschland das
„Betriebsrisiko“ (Hier Forderungsausfälle) nicht auf den Staat
(hier Sozialhilfe bzw.NEU ALG II) „abgewälzt“ werden
kann…
Aus diesem Grunde werden GVZ auch nicht „Dinge tun“,die im
Nachhinein durch die Gerichte wieder aufgehoben werden (und
letztendlich dem Gläubiger noch zusätzliche Kosten
verursachen…

Was will uns der Dichter damit sagen?

Hi,

Und nicht jede

Rechnung wird bezahlt, aus welchen Gründen auch immer.

was hat das mit der Zwangsvollstreckung zu tun?

Kann es sein, daß du zuviel vom GV erwartest? Er ist ein
Mittler zwischen Schuldnern und Gläubigern und hat sich an die
Gesetze zu halten.

Es wäre schön gewesen, wenn es getan worden wäre.

Konkrete Hinweise? Selbst wenn du den Schuldner im Ferrari
siehst, ist das kein Zeichen für große Bargeldreserven und
auch kein zeichen dafür, daß ihm das Fahrzeug auch gehört.

Das deckt sich nicht mit der Gesetzgebung. Stichwort: Eigentumsvermutung.

Ich kann den Ärger sehr gut nachvollziehen,

Danke für das Verständnis.

mfg Ulrich

Son haben wir es auch erlebt und vieles andere mehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber insgesamt scheinen die Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern rund weg postiv zu sein.

Hallo,

NOCH einmal…

Gerichtsvollzieher „genießen“ eine „Sonderstellung“ unter den Deutschen Beamten…sie sind quasi „Zwitter“…
Auf der einen Seite Beamte…auf der anderen Seite aber „Privatwirtschaftlich“ tätig…
Der Gesetzgeber hat nämlich richtig erkannt,das „Kohle“ (also Geld) der
„beste Motivationsfaktor“ im Leben ist…daher dürfen auch GVZ als
„Einzige Staatsdiener“ in Deutschland „Kasse machen“,das heißt sie werden an der „Versteigerungserlösen“ von gepfändeten Gegenständen
beteiligt…
Daher werden gepfändete Sachen auch von den GVZ versteigert…
(schau mal in die örtliche Presse und du siehst immer wieder Termine von den GVZ…).
Aus dieser Erfahrung heraus wissen die GVZ auch sehr genau,was sich
„Zu Geld machen“ läßt und was nicht…
DENN IN DER REGEL werden Sachen gepfändet und äußerst selten nur ist
„Bargeld“ zu finden…
Eine „Sachpfändung“ läuft im Prinzip in 2 Varianten ab:

Der GVZ klebt den „Kuckuck“ (das Pfandsiegel) auf ein wertvolles
Stück und beläßt es beim Schuldner…
oder
2.
Der GVZ nimmt das Pfandstück mit und „lagert“ es bis zur Versteigerung ein…die häufigere Variante…

BEVOR der GVZ aber eine der beiden oben genannten Varianten ausführt,
schätz er den „Ertragswert“ des Pfandes ein…
Kommt er zu den Schluß,das bei

  1. der „Pfandwert“ gefährdet ist oder
  2. die Lagerkosten den „Erlös“ übertreffen würden…
    so „pfändet“ er nichts…

Dazu kommen nebenbei noch die „gesetzlichen Schuldner-Schutzvorschriften“…

Hallo Ann,

eine „Postadresse“ sagt seit der „Privatisierung“ der Briefzustellung
überhaupt nichts mehr aus…:frowning:
Seit es zig-Private Briefzustelldienste gibt,kannst du auch die
„Vermeintliche“ Zustellung eines Briefes (außer Sendungen mit Rückschein,wo du die Unterschrift des Empfängers bekommst)
nichts mehr geben…

Hi,

Konkrete Hinweise? Selbst wenn du den Schuldner im Ferrari
siehst, ist das kein Zeichen für große Bargeldreserven und
auch kein zeichen dafür, daß ihm das Fahrzeug auch gehört.

Das deckt sich nicht mit der Gesetzgebung. Stichwort:
Eigentumsvermutung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1362.html

Das berechtigt jetzt den GVZ, den Ferrari ohne weiteres zu pfänden? Erstmal wird IMHO geprüft, wem der gehört. Ich habe auch nicht von einem Ehegatten gesprochen.

mfg Ulrich