Erfahrungsbericht Übertragung Kfz-SFK-Übertragung

Hallo,
ich möchte einen Erfahrungsbericht schreiben von einer Rabattübertragung bei einer Kfz-Versicherung. Namen möchte ich nicht nennen, da ich mich inzwischen mit dem Unternehmen geeinigt habe. Ist meine Vorgehensweise korrekt? Entschuldigt, es ist länger…

Im Februar diesen Jahres hat alles angefangen. Ich bin nur zufällig bei einer Filiale der Versicherung vorbeigegangen, weil meine Mutter meinte, ich solle ‚mal eben fragen‘, was es kostet, ‚ihr‘ Auto, das ich als Zweitwagen schon seit Jahren ausschliesslich nutze, auf meinen Namen umzuschreiben. Da sie schon lange in Rente ist, benötigt sie weder Auto noch Versichreungsrabatt.

Die Auskunft in dem Büro ging schnell. Ich bekäme den vollen (!) Schadensfreiheitsrabatt (SF), auch wenn ich noch gar nicht so lange den Führerschein hätte. Daraufhin habe ich mir sofort eine Deckungskarte geben lassen, auch habe ich sofort den Versicherungsvertrag unterschrieben, den Wagen daraufhin umgemeldet, zwei Wochen später einen Versicherungsschein mit den gleichen Daten erhalten und dachte, alles sei erledigt, weil ich mich (ehrlich gesagt) noch nie damit beschäftigt hatte, und eigentlich nur zur Beratung in das Versicherungsbüro ging…

Dem war aber nicht so. Zwei Wochen später erhalte ich einen neuen Versicherungsschein, gleiches Aussehen, SF5… Ich habe daraufhin schriftlich per Fax sofort und per Einschreiben dem neuen Versicherungsschein widersprochen und der Versicherung vorsorglich die Einzugsermächtigung entzogen.
In dem Schreiben verwies ich auf die Zusagen im Versicherungsbüro und forderte, im Falle, daß sie auf dem „neuen“ Versicherungsschein im „März“ bestehen, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und einen Ausgleich aller entstandenen Kosten und Nachteile.

Da die Versicherung mehrere Wochen nicht reagierte, dachte ich, der Fall sei erledigt, die SF-5 ein Irrtum, bis die Versicherung den erhöhten Beitrag von meinem Einzog. Ich schrieb eine Mail an die Versicherung, ab es bei Ihnen Usus sei, Bankeinzüge trotz widerrufener Ermächtigung durchzuführen und Einsprüche gegen Änderungen bestehender Verträge zu ignorieren.

Einen Tag später rief mich ein freundlicher Mitarbeiter an. Er erklärte mir, dass die urprüngliche Beratung falsch gewesen sei, ebenso der erste Versicherungsschein. Ich hätte erst seit XX Jahren einen Führerschin und könne daher auch nur die SF-XX bekommen, da ich als achtjähriger noch keinen Führerschein hätte. Die SF-5 hätte ich bekommen, da (nach Beratung in der Zweigstelle) ich angegeben hätte, seit 5 Jahren das Fahrzeug meiner Mutter benutzt zu haben (naja, bei einem 5 Jahre alten Auto ist eine längere Nutzung schwer Nachzuweisen). Ich bekäme selbstverständlich die SF-XX, wenn ich per Fax eine Erklärung meiner Mutter schicken würde, ich sei seit dem ersten Tag meines Führerscheines ihre Autos gefahren. Ich erklärte mich in die Rückstufung in die SF-XX mündlich einverstanden, weil der Mitarbeiter mir gegenüber sagte, dass ich eigentlich nur einen Anspruch auf die SF-XX-1 habe, das aber „ein guter Kompromiss“ sei.

Dieses Fax schickte ich. Ausserdem wollte ich die alte Gurke meiner Mutter loswerden und bestellte mir ein neues Auto. In diesem Fax bestellte ich daher auch eine Deckungskarte. Eine Woche später bekam ich die Deckungskarte und einen Versicherungsvertrag für die SF-XX. Dumm gelaufen, aber jetzt alles ok, dachte ich.

Drei Tage später erhielt ich einen „Nachtrag zum Versicherungsschein“ in dem ich in die SF-XX-2 eingestuft wurde. Er enthielt keine weitere Begründung.

Dem habe ich schriftlich widersprochen. Ich rief auch die Service-Telefonnummer der Versicherung an. Das sei alles vollkommen korrekt! Drei Monate, nachdem ich den Führerschein gemacht habe, habe meine Mutter einen Kaskoschaden gemeldet. Da ich den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernommen habe, sei das noch ein faires Angebot, SF-XX - 2 für die Hochstufung sei mehr als fair. Ich lies mich mit dem Abteilungsleiter verbinden. Dieser erklärte mir, ich habe gar kein Recht auf SF XX und der Schaden liesse sich auch nicht unter den Teppich kehren. Eigentlich würde ich in die SF XX-3 eingestuft werden müssen, da ich nur Anrecht auf SF XX-1 habe, dann der Schaden dazukäme. Auch hier verlangte ich ein Gespräch mit der nächsten Vorgesetzten.

Diese bot mir eine sofortige Kündigung des Vertrages an. Ich habe dem zwar prinzipiell zugestimmt, aber darauf hingewiesen, dass ich sämtlichen mir entstandenen Kosten durch die Fehlberatungen, Briefwechsel, Telefonate, Arbeitszeit, Wertverlust (dritte statt erste Hand) und Ummeldungen ersetzt bekommen möchte. Dies lehnte sie ab. Ich erklärte, dass ich seit Februar einen gültigen Vertrag (Versicherungsschein) mit der Firma habe, ich seit dem schriftlich allen Änderungswünschen widersprochen hätte, worauf die Gesellschaft nicht reagiert hätte, ausser mir (zweimal schriftlich die SF-XX zuzusichern) die Versicherung zunächst rechtswidrig (Bankeinzug ohne Berechtigung) meinen Teil der Beitragserfüllung schon mehr als durchgesetzt hätte und ich bisher nur den ersten Versicherungsschein anerkannt habe, der in meinen Augen einen gültigen Vertrag darstelle, der mindestens bis zum 1.1. des Folgejahres gültig sei und vielleicht nicht durch ihre AGB aber durch das BGB geschützt sei: Zu den mehrfachen Fehlberatungnen verwies ich auf BGB §278 (Haftung für den Erfüllungsgehilfen = Versicherungsberater) und auf den Schutz meines Vertrages gegen die AGB der Versicherung nach §242 Treu und Glauben. Die Frau erklärte klipp und klar, dass ich niemals die schon zugesicherte SF-XX, auch nicht die SF-XX+XX erhalten würde, bei keiner Gesellschaft auch nicht bei Ihrer. Ich erklärte ihr daraufhin, dass ich alle Angebote der Versicherung schriftlich habe, und ob es den Regeln des Wettbewerbes entsprechen würde, gültige Verträge nach Gutdünken zu missachten und geltendes Recht mit Füssen zu treten. Die Preispolitik dieser Gesellschaft liesse einen türkischen Bazar als Festpreisladen erscheinen und dieser habe auch eine solidere Preisbindung. Meine Angebote der Gesellschaft beliefen sich auf: SF-XX+XX, darüber hätte ich einen gültigen Vertrag, SF 5 nach Willkür, SF-XX als Kompromiss, SF-XX-2 als das was gerade jetzt als „Kompromiss“ übrig bliebe. Letzteres würde ich nicht akzeptieren.

Sie teilte mir mit, dass Sie SF-XX nicht akzeptieren würde. Sie schlug mir vor, meinen gültigen Vertrag über SF-XX+XX bis zum 31.12. weiterlaufen zu lassen und dann das Vertragsverhältnis ohne irgendeine Kostenübernahme zu beenden, lediglich durch eine Rückschreibung der bisherigen SF-XX+XX an meine Mutter eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu erreichen.

Ich machte klar, dass ich mit diesem Verlauf nicht einverstanden sei, und bei einer Beendigung des Vertrages sämtliche durch die Fehlberatungen und falschen Angebote entstandenen Kosten inkl. meiner Arbeitszeit ersetzt haben wolle. Bei der Kfz-Versicherung handele es sich um eine Pflichtversicherung, ich habe keinerlei falsche Angaben gemacht und verlange nur die Enhaltung des Vertrages, zu dessen Erfüllung ich bereits genötigt worden wäre. SF-XX-1 sei das unterste, was ich als Kröte schlucken würde.

Und da stimmte sie zu! SFXX-1. Das ganze IST nur wie auf dem Flohmarkt! Unfassbar… Glaubt Ihr, dass es bei dem jetzt ausgehandelten Kompromiss bleibt? Wie soll ich mich weiter verhalten?

Hallo ruruh,

Fakt ist, dass Du nur soviele SF-Jahre übertragen bekommen kannst, wie Du Führerschein hast. Beim Zweitfahrzeug mag es Sondereinstufungen geben, beim Erstfahrzeug eher nicht. Ob Du gegen diese Falschberatung vorgehen kannst, wird davon abhängen, was Du dem Berater an Fehlinformationen beweisen kannst. Einfacher wird es sein, am Ende des Jahres die Gesellschaft zu wechseln.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
ein wenig kürzer… :smile:

Grundsätzlich übertragen Gesellschaften den SFR von einer Person auf die andere Person, wenn es gut begründet werden kann (wie in Deinem Fall als Sohn).

Der Anspruch auf den SFR berechnet sich aus Führerscheindauer und dem Schadenverlauf ab dem Führerscheindatum. Es wird fiktiv so gerechnet, als ob der Versicherungsvertrag am Tag deines Führerscheines begonnen hat und der Vertragsverlauf ab dann (inkl. Schäden) komplett Dir zuzuschreiben ist. Als Ergebnis erhälst Du den übertragbaren SFR, der regelmäßig geringer ist, als der im Vertrag vorhandene SFR.

Jetzt ist „umschreiben“ so eine Sache: Du kannst ja auch „nur“ das Auto auf Dich anmelden und den Versicherungsvertrag weiter auf Deine Mutter laufen lassen - mit dem bisherigen SFR deiner Mutter. Es kommt je nach Kfz-Tarif dann ein weiteres, neues Tarifmerkmal hinzu: „abweichender Halter“.

Ich denke, das hier „umschreiben“ unterschiedlich verstanden wurde: von Dir im Sinn „Umschreiben“ des Vertrages, von der Agentur „Umschreiben“ bei der Zulassungsstelle.

Mit Flohmarkt hat das eigentlich nichts zu tun, ich denke hier will die Gesellschaft irgendwie die Kuh vom Eis bekommen, ohne dass ich jetzt wirklich im Detail alle Schritte betrachtet habe.

So oder so, ich würde als Versicherungsgesellschaft Dir vorschlagen, den alten, vorherigen Vertragsstand einfach wieder einzusetzen. Du würdest damit auf den Ummeldekosten (Zulassungsstelle) sitzen bleiben.

Vor einer Nichtzahlung kann ich nur warnen. Irgendwann erfolgt die Zwangsabmeldung des Autos inkl. weiterer Kosten.

Viele Grüße
Andreas

Fakt ist, dass Du nur soviele SF-Jahre übertragen bekommen
kannst, wie Du Führerschein hast. Beim Zweitfahrzeug mag es
Sondereinstufungen geben, beim Erstfahrzeug eher nicht. Ob Du
gegen diese Falschberatung vorgehen kannst, wird davon
abhängen, was Du dem Berater an Fehlinformationen beweisen
kannst. Einfacher wird es sein, am Ende des Jahres die
Gesellschaft zu wechseln.

Hallo Nordlicht.
Das ist mir jetzt auch klar. Das ‚aktuelle‘ Angebot der Versicherung lautet jetzt ja auch XX-1 (mit XX= Zeit in angefangenen Jahren, die ich zu Vertragsabschluss den Führerschein hatte).
Die „Fehlberatungen“ habe ich alle schriftlich, sowohl als Vertrag, Angebote und sogar als bisher gültigen Versicherungsschein…
Der Beweis ist daher nicht schwer.
Gruss
Ruru

So oder so, ich würde als Versicherungsgesellschaft Dir
vorschlagen, den alten, vorherigen Vertragsstand einfach
wieder einzusetzen. Du würdest damit auf den Ummeldekosten
(Zulassungsstelle) sitzen bleiben.

Hallo Andreas

Das habe ich gemäss der Haftung der Gesellschaft für ihren Berater ja abgelehnt.

Vor einer Nichtzahlung kann ich nur warnen. Irgendwann erfolgt
die Zwangsabmeldung des Autos inkl. weiterer Kosten.

Nö, da die Gesellschaft einen Monat NACH Widerruf der Einzugsermächtigung sich das Geld von meinem Konto geholt hat, ist der Vertrag von meiner Seite her übererfüllt. Die Rückbuchung durch mich wurde durch ein Angebot auf SF-XX von der Gesellschaft abgewendet, dann der Vertrag wieder von Ihnen auf SFXX-2 festgesetzt…

Das mit „der Kuh vom Eis“ ist übrigens exakt die Formulierung der Abteilungsleiterin für das „letzte“ Angebot von SF-XX-1…

Gruss
Ruru

Die „Fehlberatungen“ habe ich alle schriftlich, sowohl als

Sei Dir da nicht zu sicher, beim SFR behalten sich alle Gesellschaften einen Vorbehalt vor. Lies im Antrag auch das Kleingedruckte !