Erfahrungsberichte aus d. Arbeitswelt - erlaubt?

Hi liebe Leute,
hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Habe beim Surfen eine deutsche Site entdeckt, wo Arbeitnehmer Erfahrungsberichte in einem Forum abgeben. Dabei werden viele Daten über die jeweiligen Unternehmen preisgegeben; insbesondere bezügl. Verdienstmöglichkeiten, Arbeitsklima etc. und ob es sich überhaupt lohnt, in den jeweiligen Firmen zu arbeiten. Ich persönlich finde diese „Institution“ sehr hilfreich. Schliesslich erhält man ja nur einen kleinen Einblick in eine Firma, bei der man sich bewirbt. Sicherlich sollte man im Vorfeld immer ausreichend recherchieren, ob das Unternehmen mit den persönlichen Vorstellungen konform geht usw.
Ich frage mich nur, ob es nicht zu Problemen mit dem Datenschutz bzw. Schweigeklauseln in den Arbeitsverträgen kommen kann?
Weiters würde es mich sehr interessieren, wie das Ganze in Österreich aussehen würde?
Ich habe schon bei der Datenschutzkommission angerufen. Der dort beauskunftende Rechtsanwalt hat mir alles mögliche erzählt; angefangen davon, dass Datenschutz bei dieser Angelegenheit angeblich am allerwenigsten eine Rolle spielt. Er meinte jedoch, dass man einen Haufen rechtlicher Probleme bekommen könnte, wenn man offensichtlich das Renommee div. Firmen beschmutzt oder auch dadurch, dass man mehr oder weniger Personen dazu auffordert, sich NICHT bei einer Firma zu bewerben, weil…
Ich wünsche mir nach Möglichkeit eine wirklich detaillierte Auskunft, am besten mit §§§§§ und so :wink:.
Er erwähnte übrigens auch noch den VKI (Konsumentenschutz) - an diese Adresse dachte ich zwar auch, aber leider macht dieser Verein wenig zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten publik.
Ist bestimmt sehr sehr umfangreich, schätze schwer, dass da viele Stellen, Institutionen, Gerichte und Gesetze mitmischen.
Bitte um jede Info, die mir weiterhelfen könnte!
Vielen Dank im voraus
Sylvia

Hallo Sylvia

aus dem mit deinem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag ergeben sich nicht nur Rechte,sondern auch Pflichten…unter anderem die zur Verschwiegenheit über innerbetrieblich Angelegenheiten der Firma.
Außerdem greift hier in Deutschland zusätzlich noch der Persönlichkeitsschutz des einzelnen Mitarbeiters.
Von daher ist bei solchen „Aktionen“ immer genau zu prüfen,ob man sich noch im rechtlich sicheren Rahmen bewegt.
Z.B. sind die Lohn-und Gehaltstabellen der Firma identisch mit den Tarifverträgen einer Gewerkschaft,kannst du natürlich darauf bezug nehmen,da dieses Tarifverträge ja „öffentlich“ sind.
Anders sieht es aber aus,wenn du in Abteilung X arbeitest und dort außer Tarif gezahlt wird.Hier könnte eine Bekanntgabe durchaus als „Vertrauensbruch“ durch deinen AG gewertet werden und zur Kündigung führen…
Lass dich da am besten vor Ort von deinem BR beraten…der kennt die
Unternehmens-Linie am besten und weiss,ob diese „Kritik“ gerne sieht
oder nicht…

mfg

Frank