da gebe es einen AN, der an einer Erfindung beteiligt ist und darüber nennenswerte Summen Erfindervergütung erhält. Keine Reichtümer, aber nennenswert (drei bis knapp vierstellige Beträge pro Jahr, je nach Umsatz).
Diesem AN sei nun betriebsbedingt gekündigt worden.
Wie sieht es mit seinem Anspruch auf diese Erfindervergütung aus?
Im Gesetz http://bundesrecht.juris.de/arbnerfg/BJNR007560957.html
hab ich nichts dazu gefunden (oder schlecht gesucht).
der Anspruch nach § 12 ArbnErfG setzt grds. das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der „Erfindung“ voraus. Der Zeitpunkt der Erfindung ist der Abschluss der Entwicklung, d.h. wenn die letzten maßgeblichen Bausteine entwickelt wurden, wobei die Rechtsprechung bei fertigen Entwicklungen innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses annimmt, dass diese im Arbeitsverhältnis zustande gekommen sind.
Das steht im Arbeitsvertrag oder in dem Vertrag der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde und die Details, Höhe, Zeitdauer, Kündigungsfrist festlegt. Wenn nicht, braucht er einen Rechtsanwalt.