ich kämpfe schon seit Jahren mit meiner ehemaligen Firma wegen einer Erfindervergütung. Ich werde immer vertröstet und das jetzt seit 3 bis 4 Jahren.
Ich möchte nun gerne einen Anwalt zu rate ziehen - aber welchen braucht man da? Einen Patentanwalt (aber es geht nicht um die Patentierung sondern um die mir zustehende Vergütung). Oder kann so etwas jeder Anwalt übernehmen bzw. auf welche „Befähigung“ sollte ich achten???
Übrigens wohne ich im Frankfurter Raum - falls es dort eine Empfehlung gibt wäre das prima.
ich kämpfe schon seit Jahren mit meiner ehemaligen Firma
wegen einer Erfindervergütung. Ich werde immer vertröstet und
das jetzt seit 3 bis 4 Jahren.
Ich möchte nun gerne einen Anwalt zu rate ziehen - aber
welchen braucht man da? Einen Patentanwalt (aber es geht nicht
um die Patentierung sondern um die mir zustehende Vergütung).
Oder kann so etwas jeder Anwalt übernehmen bzw. auf welche
„Befähigung“ sollte ich achten???
Übrigens wohne ich im Frankfurter Raum - falls es dort eine
Empfehlung gibt wäre das prima.
Danke für jeden Tipp.
Gruß
Hajo
Hallo Hajo,
klare Antwort: auf jeden Fall einen Patentanwalt nehmen. Sicherlich kann auch ein „normaler“ Anwalt eine Forderung durchsetzen, aber ich gehe hier mal davon aus, dass sowohl Art als auch Höhe des Anspruchs zu klären sind, und im Bereich Lizenzverträge hat normalerweise ein Patentanwalt mehr Erfahrung.
Im Raum Frankfurt empfehle ich Hafner-Tergau-Walkenhorst, http://www.hafner-partner.de.
Viel Erfolg, ich freue mich über eine Rückmeldung, ob alles geklappt hat.
In Sachen Erfindervergütung kannst Du Dich vertrauensvoll auch an einen Patentanwalt wenden, welche mit dieser Materie bestens vertraut sein sollten. Bei einem Rechtsanwalt solltes Du darauf achten ,dass dieser im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere Patentrecht, tätig ist. Vorzugsweise einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Da Gewerblicher Rechtsschutz sehr viele Bereiche umfasst, z.B. Urheberrecht und Markenrecht, und die meisten Fachanwälte für gew. Rechtschutz fast nur im Marken- und Urheberbereich unterwegss sind, ist es wichtig dass der Fachanwalt auch Patentrecht macht. Insofern bist Du mit einem Patentanwalt oder mit einem im Patentrecht arbeitenden Fachanwalt gut beraten.
Wen die Sache schon 3-4 Jahre zurückliegt, spielen hier auch Fragen der Verjährung eine Rolle. Ferner müsste festgestellt werden, ob das Patent noch „lebt“ - Falls nicht, hääte die Firme es dir vor dem Fallen-Lassen anbieten müssen. Auch bei der (Höhe der) Vergütung spielen viele Faktoren eine Rolle.
Ferner muss man nicht gleich klagen. Man kann auch die Schiedstelle für Arbeitnehmererfindungsrecht anrufen. Ist allerdings Dein alter AG hierzu nicht bereit, kann man direkt Klagen.
Du merkst schon, hier spielen eine Menge Faktoren eine Rolle.
Übrigens: wo der Anwalt sitzt spielt in der Regel keine Rolle, weil man im Wesentlichen alles per eMail erleding kann.
Gerne kannst Du dich auch vertraunesvoll an mich wenden. Falls ja, sind hier meine Kontaktdaten:
in Ihrem Fall könnten Sie zunächst Ausschau halten nach:
einem Fachanwalt (Rechtsanwalt) gewerblicher Rechtsschutz, alternativ
einem Fachanwalt (Rechtsanwalt) Arbeitsrecht, sofern dort ein Schwerpunkt auf dem Arbeitnehmererfinderrecht liegt, alternativ
einem Patentanwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet.
Möglicherweise besser noch wäre eine Kanzlei mit oder eine Kooperation von sowohl Rechts- als auch Patentanwälten plus eventuell Mediation.
Ein Rechtsanwalt ist meist weniger erfindungsbezogen und stärker prozessual orientiert, aber vor einschlägigen Stellen zugelassen (so es soweit kommen sollte), während der Patentanwalt in der Regel einen besseren Zugang zum Thema Erfindung hat, Sie aber vor diesen Stellen unter Umständen nur zusammen mit einem Rechtsanwalt vertreten darf.
Der Ort der Niederlassung eines Anwalts ist heute in der Regel kein Thema mehr, lediglich bei einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung werden meist nur Kosten eines ortsansässigen Anwalts und beispielsweise nicht Reisekosten eines außerörtlichen Vertreters übernommen.
Möglicherweise lohnt sich auch ein Anruf bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts, die auch nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Betrieb für einen Fragenbereich betreffend „alles, was das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen anspricht oder regelt“ in gewissen Grenzen zuständig ist. Die Schiedsstelle strebt allgemein eine außergerichtliche Einigung zwischen Parteien an. Kommt diese nicht zustande, sind die üblichen Rechtswege nach wie vor frei.
Eine Empfehlung für den Raum Frankfurt kann ich Ihnen leider nicht geben.
Verjährung von Vergütungsansprüchen droht nach drei (!!!) Jahren gem. §195 BGB. Es empfiehlt sich daher dringend auf weiteres Zuwarten zu verzichten.
So wie es Fachanwälte für Familien-, Arbeits- und Verkehrsrecht gibt, gibt es Patentanwälte als reine Spezialisten für alle gewerblichen Schutzrechte und Fragen bezüglich Arbeitnehmererfindungen gem. §4 Abs. 1 Patentanwaltsordnung.
Vor Anrufung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt sollte mit Fristsetzung eine SCHRIFTLICHE Anforderung zur Festsetzung der Vergütung an den ehemaligen Arbeitgeber – soweit eben tatsächlich Vergütungsansprüche bestünden - gesandt werden.
Sowohl für das Schreiben an den Arbeitgeber als auch für die Anrufung nach fruchtlosem Fristablauf rate ich unbedingt zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe. In beiden Fällen ist das jedoch nicht zwingend erforderlich, siehe §31 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Ist eine gütliche Einigung nicht möglich kann in jedem Falle geklagt werden, wobei ein Schiedsstellenverfahren die (weitere) Verjährung von Vergütungsansprüchen hemmt.
Um Ihre Frage zu beantworten: Jeder Anwalt, insbesondere Patentanwalt, mit einschlägigen Erfahrungen zum Arbeitnehmererfinderrecht ist empfehlenswert. Eine konkrete Empfehlung steht mir nicht zu.
Gruß
patmade
Ich weiß aus Beiträgen aus Zeitungen und Zeitschriften, daß es spezialisierte Anwälte für Patentrecht gibt, die Beratungen bezüglich Erfindervergütung anbieten. Vielleicht kannst Du im Internet sojemanden finden.