Ich bin kein Experte, kann Dir aber sagen was ich so dazu gehört oder gelesen habe.
Es ist wirklich eine Erfindung, nicht bloß eine Neuerung?
Es kommt darauf an, ob die Erfindung während der Arbeitszeit gemacht wurde oder nicht. Im ersten Fall ist es eine Arbeitnehmererfindung. Entsprechende Hinweise gibt’s bestimmt im Internet; vielleicht gibt es auch gesetzliche Regelungen dazu.
Formaljuristisch kann Dir niemand sämtliche Rechte an der Erfindung abkaufen. Du bleibst der Erfinder und Urheber, und wenn Du das Patent anmeldest, auch Patentinhaber. Deine Firma kann natürlich nur das machen, was Du vertraglich mit ihr vereinbarst. Wenn Du ihr allerdings sämtliche Rechte, auch das Recht der Nutzung und weiteren Vermarktung durch Dich verkaufst, bist Du selber Schuld.
Bei einem Patent ist zu bedenken, daß man damit seine Erfindung anderen bekanntmacht. Damit bringt man die Konkurrenz erst auf die richtigen Ideen. Es ist sehr schwer, die illegale Nutzung durch Andere überhaupt mitzubekommen, nachzuweisen, einzuklagen und zu unterbinden.
Wenn es patentwürdig ist, wird es auch für Andere interessant sein. Du mußt eine Marktanalyse machen, d. h., ermitteln, wo und durch welchen Kreis von Personen und/oder Firmen Deine Erfindung realistisch umgesetzt werden wird, und welche finanziellen Effekte damit verbunden sind. Das Gleiche mußt Du natürlich auch für die Nutzung durch Deine Firma ermitteln. Damit ermitteltst Du den finanziellen Wert Deiner Erfindung. Danach richten sich die Lizenzgebühren.
Du solltest Deinen Vertrag mit Deiner Firma folgendermaßen gestalten.
- Du bist der Erfinder und der Patentinhaber - Deine Erfindung ist Dein geistiges Eigentum.
- Du gestattest Deiner Firma lediglich eine beschränkte Nutzung - z. B. zeitlich oder in der Stückzahl begrenzt.
- Du läßt Dir nicht die Nutzung und weitere Vermarktung durch Dich selbst verbieten.
- Nach einer gewissen vorzugebenden Zeit ist der Vertrag anzupassen.
- Alle Patentkosten soll Deine Firma übernehmen - sie können mit den Lizenzgebühren verrechnet werden. Wenn Deine Firma Deine Erfindung doch nicht oder doch nicht in dem geplanten Umfang nutzt, ist es ihre Schuld - Du hast nicht für die Patentgebühren zu zahlen - das Risiko soll bei Deiner Firma bleiben.
- Du mußt auch auf den Fall vorbereitet sein, daß Du Dein bisheriges Unternehmen verläßt - im Guten oder im Unguten.
Ein Patent ist natürlich nur in den Ländern gültig, für die es angemeldet wurde. Die Kosten für Patenterstellung, Patentanmeldung und die jährlichen Patentkosten sind für einen Einzelnen noch recht hoch. Ein Patent ist nur solange gültig wie die jährliche Patentgebühr bezahlt wird.
Billiger wird es mit einem Gebrauchsmuster (Kleines Patent).
Die Mehrzahl der Schriften in den Patentdatenbanken sind nur Offenlegungsschriften, also noch keine Patente. Sie sind z. B. nicht neu oder haben eine nicht ausreichende erfinderische Höhe. Sie begründen kein Schutzrecht.
Weitere hilfreiche Informationen findet man im Internet z. B. unter http://www.dpma.de und http://depatisnet.dpma.de.