Erfindung anmelden oder Rechte an Firma übertragen

Hallo ich habe eine Erfindung gemacht, meine Firma nimmt meine Erfindung uneingeschränkt in Anspruch und will mir nun die Rechte abkaufen.
Nun kommt mir die Summe die sie mir Zahlen will recht klein vor ;wenige hundert Euro.
Dafür erledigt sie die ganze Formalitäten für mich.

Die Erfindungsvergütung wird gesondert gezahlt und richtet sich nach den Vergütungsrichtlinien für Erfindungen.

Soll ich meine Rechte verkaufen oder diese lieber behalten und das Patent selber anmelden?
Wie ist hier die beste Vorgehensweise?

Lieber Egge1,

Ihre Frage kann ich ohne intime Kenntnis der Umstände nicht beantworten. Wenn Sie befürchten, erhebliche Nachteile zu erleiden, dann besprechen Sie sich unbedingt mit einem Patentanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klingbeil

Hallo,

wenn du ein Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin in Deutschland bist und in der „freien Wirtschaft“ arbeitest (also nicht Uni oder so etwas) gilt das Arbeitnehmererfinderrecht, siehe in Google unter ArbNErG.

Du kannst bzw. darfst über diese Erfindung selbst nicht mehr verfügen, wenn deine Firma diese bereits in Anspruch genommen hat. Dadurch ist die Firma alleinige Eigentümerin der Erfindung geworden.

Was die Vergütung anbelangt, hierfür gibt es veröffentlichte Richtlinien, siehe http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html

Vgl. auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmererfindung

Viele Grüße, und viel Glück damit,

Bert

Hallo,
wenn Du Arbeitnehmer bist und die Erfindung in den Bereich der Firma fällt, so liegt eine „Diensterfindung“ vor. Mit der uneingeschränkten Inanspruchnahme geht das Recht an der Erfindung auf die Firma über. Du selbst darst dann nicht zum Patent anmelden. (Das wäre dann eine widerrechtliche Entnahme.) Als Erfinder hast Du dann einen Anspruch auf Erfindervergütung, die sich nach den Richtlinien für Arbeitnehmererfindervergütungen errechnet. Manche Unternehmen haben auch Betriebsvereinbarungen dazu. Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle, die im Wesentlichen vom Wert der Erfindung ausgehen. Wertbestimmend ist zB zukünftiger Umsatz, Gewinn, Kosteneinsparung oder ähnliches. Davon bekommt der Erfinder meist einer Prozentsatz, der wieder von vielen Faktoren abhängt. Die Firma muss darüber jährlich abrechnen.
Es gibt auch die Möglichkeit einer einmaligen Pauschalabfindung. Das ist dann ein Lotteriespiel, weil man meistens nicht weiss, wie sich der Wert der Erfindung entwickelt.

Kurz zusmmengefasst: Selber anmelden geht nicht. Dafür könntest Du sogar strafrechtlich belangt werden.
Gruß
Oriolis

Hallo ich habe eine Erfindung gemacht, meine Firma nimmt meine
Erfindung uneingeschränkt in Anspruch und will mir nun die
Rechte abkaufen.
Nun kommt mir die Summe die sie mir Zahlen will recht klein
vor ;wenige hundert Euro.
Dafür erledigt sie die ganze Formalitäten für mich.

Diese Summe ist durchaus üblich.

Die Erfindungsvergütung wird gesondert gezahlt und richtet
sich nach den Vergütungsrichtlinien für Erfindungen.

Auch das ist üblich.

Soll ich meine Rechte verkaufen oder diese lieber behalten und
das Patent selber anmelden?
Wie ist hier die beste Vorgehensweise?

Nachdem die Firma die Erfindung uneingeschränkt in Anspruch genommen hat kannst Du die Erfindung nicht selbst anmelden, auch wenn Du die Rechten nicht verkaufen würdest.

Mit Rechte abkaufen ist hier folgendes gemeint:
Die Firma meldet die Anmeldung z.B. in DE an. Innerhalb eines Jahres kann die Firma die Anmeldung auch in weiteren Ländern anmeelden, z.B. FR und CH. Entschließt sich die Firma die Erfindung z.B. in IT innerhalb eines Jahres NICHT selbst anzumelden, dann muss sie die Erfindung für IT freigeben, damit Du die Erfindung in IT selbst anmelden kann. Genau dieses Recht (d.h. die Pflicht der Firma die Erfindung für IT freizugeben) wird abgekauft.
Dies ist eine übliche Vorgehensweise.

Gruß
Andreas

Hallo Egge1,

das Arbeitnehmererfinderrecht kommt hier zur Anwendung. Zunächst stellt sich die Frage, inwieweit diese Konstellation im Arbeitsvertrag bereits geregelt ist. Es scheint so zu sein, dass die gemachte Erfindung im Rahmen des beruflichen Umfelds gemacht wurde, sonst würde die Firma nicht scharf darauf sein.

„Einfach behalten und selber anmelden“ dürfte wohl problematisch werden, wenn arbeitsvertraglich die Abtretung einer solchen Erfindung geregelt ist, außer die Firma verzichtet nach Prüfung explizit auf den Erfindungsgegenstand, gibt ihn also frei.

Trefflich streiten kann man natürlich über die Art und Höhe der Vergütung, wenn die Firma den Erfindungsgegenstand für sich beansprucht. Zu beachten ist allerdings der „Wert“ der Erfindung: handelt es sich um eine marginale Verbesserung einer Maschine oder dergl., fällt die Vergütung natürlich schmäler aus als bei einem großen Wurf, der den Firmenumsatz über Nacht verdreifachen dürfte.

Hier kann ein Anwalt, am besten ein Patentanwalt Auskunft geben und event. Ihre Interessen vertreten. Lassen Sie sich (patent)anwaltlich beraten. Ein Beratungsgespräch zur grundsätzlichen Abklärung Ihrer Position und den sich ergebenden Möglichkeiten kostet wirklich nicht die Welt und erleichtert Ihnen die Abschätzung weiterer Vorgehensweisen und stärkt u.U. Ihre Position gegenüber dem Verhandlungspartner (Firma).

MfG
~B

Hallo ich habe eine Erfindung gemacht, meine Firma nimmt meine
Erfindung uneingeschränkt in Anspruch und will mir nun die
Rechte abkaufen.

Hallo Egge1,

es stellt sich zunächst mal die Frage, ob ein eigenes Anmelden überhaupt möglich ist.

Ist die Erfindung etwa im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit oder durch Erfahrungen und Arbeiten des Betriebs entstanden, handelt es sich um eine sog. Diensterfindung. Bei dieser hat der Arbeitgeber das Recht, diese in Anspruch zu nehmen. (wie sie sagten „abkaufen“).
Eine eigene Anmeldung ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Erfindung „freigibt“.
Das muss innerhalb von vier Monaten nach Eingang Ihrer Erfindungsmeldung in Textform durch den Arbeitgeber erfolgen. Erfolgt das nicht, gehen alle vermögenswerten Rechte auf den Arbeitgeber über.

Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine „freie“ Erfindung handeln würde. Dann wären Sie gar nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die Erfindung zu melden und müssen auch Ihre Rechte nicht an den Arbeitgeber abtreten.

Für die Frage, ob es sich um eine Diensterfindung oder freie Erfindung handelt und für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie aber unbedingt einen Patentanwalt/Rechtsanwalt kontaktieren.

Ich hoffe, ich konnte zumindest einen kleinen Überblick geben. :smile:

Servus,

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

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Allgemein kann man sagen, dass eine Firma wenn sie aufgrund des Arbeitnehmererfindergesetzes eine Erfindung wirksam in Anspruch genommen hat, gar keine „Rechte abkaufen“ muss, weil die Rechte durch die Inanspruchnahme automatisch auf die Firma übergehen.

Demnach kann der Arbeitnehmer die Erfindung auch nicht mehr an Dritte verkaufen, da die Rechte an der Erfindung der Firma und nicht mehr dem Arbeitnehmer gehören.

Gruß,
Sax

Hallo lieber Erfinder,

wenn die Firma, also der Arbeitgeber, die Erfindung in Anspruch genommen hat, dann gehört die Erfindung dem Arbeitgeber und man hat als Erfinder keine Rechte mehr zur eigenen Anmeldung und Verwertung außer der Arbeitgeber erteilt dafür eine Freigabe nach § 14 ArbNErfG bzw. bietet alte Schutzrechte nach § 16 ArbNErfG an . So sieht es das Arbeitnehmererfidungsgesetz vor.
Die Vergütung für den Abkauf der Rechte ist in der Industrie üblich. Es handelt sich dabei immer um einen sehr geringen Betrag, denn hier werden nur bestimmte Rechte des Arbeitnehmererfinders gegenüber dem Arbeitgeber vom Arbeitgeber abgekauft. In der Regel sind es die Verpflichtungen aus § 14 und § 16 ArbNErfG.
Sollten Sie sich die Rechte nicht abkaufen lassen, haben Sie im Grunde genommen keinen Vorteil, sondern nur das Recht das was der Arbeitgeber an Schutzrechten nicht haben will selbst anzumelden. Die Kosten dafür sind jedoch hoch und in der Praxis wird das daher von den Erfindern nicht genutzt. (Wenn es wirtschaftlich ist, dann wird der Arbeitgeber die Erfindung immer selbst verwerten und was will der Erfinder mit wirtschaftlich unrelevanten Schutzrechten…)
Die Vergütung für den wirtschaftlichen Vorteil des Arbeitgebers, nach § 9 ArNErfG iVm den entsprechen RiLi, erhalten Sie, wie von Ihnen berichtet, gesondert. Das ist der normale Weg und absolut im rechtlichen Rahmen.

hai bin der salvatore ich bin italiener weis auch nicht klaub wie es sich fur dich besser ist kontest du mier die adresse deiner helfer geben oder die wo sich fur deine erfindungen interessiren danke dat mich freuen mehr zu erfahren auch zussammen was erfinden oder andere sachen ich mache auch kunst erfinden bin am anfang danke bis bald hoffe ich

Hallo,
handelt es sich um eine Diensterfindung im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen, steht der Firma / dem Arbeitgeber das Recht an der Erfindung zu. In diesem Sinne hat die Firma auch Ihre Erfindung uneingeschränkt in Anspruch genommen. Ihre Erfinderrechte bleiben weiter unberührt, so dass Sie als Erfinder benannt werden können UND Ihnen eine angemessene Erfindervergütung zusteht.
Diese Erfindervergütung bemisst sich regelmäßig nach dem betrieblichen Nutzen und wird meist zeitnah in Lizenzanalogie als Stücklizenz, Zeitlizenz oder dergleichen berechnet. Diese „wenigen“ hundert Euro, die Sie mit Inanspruchnahme der Erfindung erhalten haben, sind kein Kaufpreis. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine „Gratifikation“ / „Anerkennung“ neben der Erfindervergütung ODER um eine Vorauszahlung / Abschlag auf die zu erwartende Vergütung für die Aufnahme der Benutzung Ihrer Erfindung.
Im Übrigen haben Sie bei einer Diensterfindung KEIN Wahlrecht, ob Sie die Erfindung selbst anmelden (s. §8 Patentgesetz – Vindikation) oder verkaufen.
Beste Vorgehensweise:
Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber nach den üblichen betrieblichen Abwicklungen solcher Arbeitnehmererfindungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvereinbarung, usw.).
Hinweis:
Die Vergütung für eine benutzte Arbeitnehmererfindung wird auch bei Renteneintritt oder nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses fällig und geschuldet.
Gruß patmade

Hallo Egge1,

An Ihrer Frage ist mir der genaue Hintergrund nicht klar geworden. Mit der unbeschränkten Inanspruchnahme sind nämlich alle vermögenswerten Rechte an Ihrer Diensterfindung bereits auf Ihren Arbeitgeber übergegangen. Welche Rechte sollte er Ihnen dann noch abkaufen?

Ich vermute, Ihr Arbeitgeber wollte sich von einigen Verpflichtungen freikaufen, die ihm durch die Inanspruchnahme entstanden sind, z.B. die Verpflichtung, Ihre Erfindung im Inland zum Patent anzumelden. Wenn das so wäre, dann haben Sie nicht das Recht, Ihre Erfindung anzumelden - gleichgültig, ob Sie nun sein Angebot annehmen oder ablehnen.

Die Frage, ob Sie das Patent selbst anmelden sollen, würde sich in diesem Fall also gar nicht stellen.

Ich bin kein Experte, kann Dir aber sagen was ich so dazu gehört oder gelesen habe.

Es ist wirklich eine Erfindung, nicht bloß eine Neuerung?

Es kommt darauf an, ob die Erfindung während der Arbeitszeit gemacht wurde oder nicht. Im ersten Fall ist es eine Arbeitnehmererfindung. Entsprechende Hinweise gibt’s bestimmt im Internet; vielleicht gibt es auch gesetzliche Regelungen dazu.

Formaljuristisch kann Dir niemand sämtliche Rechte an der Erfindung abkaufen. Du bleibst der Erfinder und Urheber, und wenn Du das Patent anmeldest, auch Patentinhaber. Deine Firma kann natürlich nur das machen, was Du vertraglich mit ihr vereinbarst. Wenn Du ihr allerdings sämtliche Rechte, auch das Recht der Nutzung und weiteren Vermarktung durch Dich verkaufst, bist Du selber Schuld.

Bei einem Patent ist zu bedenken, daß man damit seine Erfindung anderen bekanntmacht. Damit bringt man die Konkurrenz erst auf die richtigen Ideen. Es ist sehr schwer, die illegale Nutzung durch Andere überhaupt mitzubekommen, nachzuweisen, einzuklagen und zu unterbinden.

Wenn es patentwürdig ist, wird es auch für Andere interessant sein. Du mußt eine Marktanalyse machen, d. h., ermitteln, wo und durch welchen Kreis von Personen und/oder Firmen Deine Erfindung realistisch umgesetzt werden wird, und welche finanziellen Effekte damit verbunden sind. Das Gleiche mußt Du natürlich auch für die Nutzung durch Deine Firma ermitteln. Damit ermitteltst Du den finanziellen Wert Deiner Erfindung. Danach richten sich die Lizenzgebühren.

Du solltest Deinen Vertrag mit Deiner Firma folgendermaßen gestalten.

  • Du bist der Erfinder und der Patentinhaber - Deine Erfindung ist Dein geistiges Eigentum.
  • Du gestattest Deiner Firma lediglich eine beschränkte Nutzung - z. B. zeitlich oder in der Stückzahl begrenzt.
  • Du läßt Dir nicht die Nutzung und weitere Vermarktung durch Dich selbst verbieten.
  • Nach einer gewissen vorzugebenden Zeit ist der Vertrag anzupassen.
  • Alle Patentkosten soll Deine Firma übernehmen - sie können mit den Lizenzgebühren verrechnet werden. Wenn Deine Firma Deine Erfindung doch nicht oder doch nicht in dem geplanten Umfang nutzt, ist es ihre Schuld - Du hast nicht für die Patentgebühren zu zahlen - das Risiko soll bei Deiner Firma bleiben.
  • Du mußt auch auf den Fall vorbereitet sein, daß Du Dein bisheriges Unternehmen verläßt - im Guten oder im Unguten.

Ein Patent ist natürlich nur in den Ländern gültig, für die es angemeldet wurde. Die Kosten für Patenterstellung, Patentanmeldung und die jährlichen Patentkosten sind für einen Einzelnen noch recht hoch. Ein Patent ist nur solange gültig wie die jährliche Patentgebühr bezahlt wird.

Billiger wird es mit einem Gebrauchsmuster (Kleines Patent).

Die Mehrzahl der Schriften in den Patentdatenbanken sind nur Offenlegungsschriften, also noch keine Patente. Sie sind z. B. nicht neu oder haben eine nicht ausreichende erfinderische Höhe. Sie begründen kein Schutzrecht.

Weitere hilfreiche Informationen findet man im Internet z. B. unter http://www.dpma.de und http://depatisnet.dpma.de.

Hallo,

also das ganze hängt natürlich von vielen mir unbekannten Faktoren ab.
Grundsätzlich ist ein Patent mal mit Kosten verbunden, die man nur auf sich nehmen sollte wenn man es verwertet und somit wieder Geld bekommt.
Am besten man rechnet sich einfach aus was mehr bringt.
Wenn die Firma die Rechte uneingeschränkt in Anspruch nimmt ist ja eine andersweitige Lizenzierung nicht möglich, also hat man nur die Einnahmen der Firma

mit Hausnummern gerechnet:
Variante a)
Die Firma zahlt einen kleinen Betrag 500 Euro
Patentkosten 0 Euro
Erfindungsvergütung 5000 Euro
Am Ende des Jahres macht das 5500 Euro

Variante b)
Die Firma zahlt keinen kleinen Betrag 0 Euro
Patentkosten 2000 Euro
Erfindungsvergütung 5000 Euro
Am Ende des Jahres macht das 3000 Euro

Vieleicht gibt es noch eine Variante c
So würde ich alle Varianten einfach mal durchrechnen.
Ein Patent zu haben für welches ich keinen Lizenznehmer habe bedeutet nur Kosten.

Wie gesagt kann ich bei so vielen Unbekannten nur mit Hausnummern rechnen. Aber ich hoffe mein Ansatz hat ein wenig Hilfe gebracht

Gerhard

Hallo, darauf weiß ich leider keien Antwort.
Beste Grüße