Hallo Raquet,
der beste Weg dürfte wohl sein, zuerst eine vernünftige und gut ausgearbeitete Patentanmeldung zu hinterlegen, eventuell einige geeignete Rahmenvereinbarungen (Beratervertrag, Entwicklungsvertrag, Know-How-Vertrag, Stillschweigevereinbarung und/oder ähnliches) mit Interessenten zu treffen, und erst dann Näheres anderswo zu erzählen oder zu schreiben.
Da dir eine Patentanmeldung allein aber noch keine Sicherheit gibt (weil du zum Zeitpunkt der Anmeldung ja noch nicht wissen kannst, was später in einem Patent tatsächlich drinstehen (d. h. was genau es dann am Ende schützen) wird, könntest du unter gewissen Bedingungen und abhängig von deiner Erfindung aber auch riskieren, erst einmal auf eine vollständige Patentanmeldung verzichten, und etwa folgende Vorgehensweise versuchen:
- Du beschreibst deine Erfindung so genau, wie es dir möglich ist, fügst Skizzen oder Zeichnungen hinzu, und formulierst eine Art „Anspruch“ auf das, was du geschützt haben willst. Diese Unterlagen reichst du ohne Prüfungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt nur als Anmeldung ein. Wichtig ist hier, dass du alle Bedingungen zum Erhalt eines Anmeldetags erfüllst, den dir das Patentamt dann mitteilt. Das Patentamt wird dir auch mitteilen, falls etwas fehlen sollte. Die Bedingungen kannst du beim Patentamt oder auf deren Internetseite erfahren.
Mit dem Anmeldetag hast du erst einmal amtlich dokumentiert (natürlich maximal in dem Umfang, den deine eingereichten Unterlagen hergeben), dass du zu einem bestimmten Zeitpunkt diese Idee/Erfindung hattest. Was du hinterlegt hast, bleibt beim Amt erst einmal unter Verschluss, d. h. davon wird erst einmal niemand anderes erfahren.
Ab dem Tag der Hinterlegung beim Amt hast du erst einmal 3 Monate Zeit, die Anmeldegebühren zu bezahlen. Das sind nur maximal 60 Euro, alle weiteren Gebühren und Anträge kannst du auf später verschieben. Zahlst du die Anmeldegebühr nicht, geht das Patentamt davon aus, dass du nicht mehr weitermachen willst, und wirft deine Unterlagen wieder weg. Zahlst du die Anmeldegebühren, wird deine Anmeldung weiter bearbeitet.
Das Ganze kannst du im Prinzip auch mehrmals machen. Sofern es dir nicht auf einen bestimmten Stichtag ankommt, kannst du so also deine Erfindung eine Zeit lang weiterentwickeln und immer wieder einreichen, ohne zu bezahlen, bis hin zu einer Version oder gar brauchbaren „richtigen“ Patentanmeldung, für die du dann jeweils bezahlst (ob das beim Patentamt gern gesehen wird, ist eine andere Sache. Solange es im Rahmen bleibt, sollte es aber nicht gleich mißbräuchlich sein).
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Nachdem du einen Anmeldetag hast, wendest du dich baldmöglichst an Interessenten, und versuchst, Vereinbarungen wie oben zu treffen. Dabei kannst du bereits in dem Umfang, der gerade beim Patentamt ist, Informationen geben (du erzählst also ohne Zusatzvereinbarung maximal das, was das Patentamt auch weiß, oder reichst dort vor Gesprächen noch eine entsprechend erweiterte Version ein). Wie genau solche Vereinbarungen aussehen und welches Ziel sie haben, kann ich an dieser Stelle nicht sagen, da gibt es viele Möglichkeiten (u.a. Weiterentwicklung oder Fertigentwicklung, Verkauf der bloßen Anmeldung, Sponsoring mit danach günstiger(er) Lizenz, usw.).
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Die Hauptrisiken sehe ich einerseits darin, dass du mit solchen „provisorischen“ Unterlagen in der Regel kein Patent erhalten wirst (dazu dürften die einfach nicht genügen), d. h. du wirst wohl - unter Beachtung einiger weiterer kritischer Rahmenbedingungen - irgendwann (relativ bald sogar) eine professionell gemachte Patentanmeldung nachschieben müssen, wenn etwas daraus werden soll. Du musst also auf jeden Fall vermeiden, dass das Patentamt später irgend etwas veröffentlicht, was es nicht veröffentlichen soll, sonst kannst du das in einer solchen Patentanmeldung möglicherweise nicht mehr verwenden.
Andererseits ist ohne weitere Sicherheit jede Vereinbarung, jeder Vertrag oft nicht das Papier wert, auf dem sie/er steht. Du wirst ohne ein beurkundetes Schutzrecht befürchten müssen, dass sich mehr Probleme als üblich ergeben, sofern sich deine Idee/Erfindung gut entwickelt.
Aber du siehst schon, es gibt im Prinzip Wege, die man in bestimmten Fällen wenigstens am Anfang auch ohne teure Patentanmeldung einschlagen kann. Allerdings rate ich wie so oft, lieber früher als später einen Fachmann aufzusuchen. Das oben Gesagte stellt damit auch keine Rechtsberatung oder gar eine vollständige Anleitung dar, eher ein Gedankenmodell in einfachen Worten, und kann auch nichts über Erfolgsaussichten oder zu erwartende Ergebnisse aussagen.