Erfindung neu oder nicht

Guten Tag,

ist eine Erfindung neu, wenn man ein auf dem Markt erhältliches Teil nimmt, etwas modifiziert bzw. noch etwas hinzufügt/ändert und dann zweckentfremdet?

Danke

Hallo!

Zitat aus Patentgesetz § 1:

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Zitat aus § 3:

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.

Zitat aus § 4:

Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

Die Zitate waren natürlich nur Auszüge. Das Patentgesetz ist recht umfangreich.

Viel Erfolg!

Grüße

Andreas
(Erfinder)

Servus,

nun formal neu (i.S.d. Patentgesetzes) ist alles, was noch nicht in dieser Form irgendwo der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Somit ist schon eine im Baumarkt gekaufte Schraube, die Du mit einem zusätzlichen Schlitz versehen hast neu.

Ob es sich allerdings um einer Erfindung handelt, steht auf einem ganz anderen Stern, weil weitere Kriterien (Erfindungshöhe, gewerbliche Anwendbarkeit etc.) hinzukommen, die zu bewerten sind und vom sehr Einzelfall abhängen.

Gruß,
Sax

Hallo,

deine Angaben sind nur so Andeutungen. Um was geht es denn?

Herr Daimler hat eine Kutsche, die es schon gab genommen. Da hat er einen Motor eingebaut - den gab es auch schon. Dann hat er die Kutsche als Auto zweckentfremdet.

So etwas kann man aus deinen Andeutungen konstruieren.

Gruss

Uli

Hallo,

ja genau und deswegen hat Herr Daimler auch ein Patent bekommen.

Das wollte der Fragesteller ja wissen, ob man ein Patent bekommt, wenn man eine an sich bereits vorhandene Sache für etwas anderes verwendet.

Aus den vorherigen Antworten ergibt sich auch, daß man das Patent erteilt bekommt, wenn sich die Zweckentfremdung nicht naheliegenderweise ergibt und damit die Erfindungshöhe ausreichend ist.

Gruß Ebi

Hallo

danke erst einmal für die Antworten

das Beispiel mit dem Auto passt vom Prinzip her schon ganz gut, so in der Art würde das bei mir auch ablaufen - zwei sachen kombinieren, etwas anpassen und verändern und einem ganz anderen Zweck zuführen

Und das sich die „Zweckentfremdung nicht naheliegenderweise ergibt“ denke ich nicht, dass das passiert, da es auch für einen anderen Einsatzbereich gedacht ist

naja ich werd mal noch etwas über diese Sache nachdenken und mal schauen, was passiert

danke noch mal für die Antworten

MfG

Alex