Erfindung, Patentanmeldung

Einen schönen guten Tag an alle, ich habe 2 Fragen.

  1. Eine Erfindung die aus 2 Teilen besteht muss man da 2 Patente anmelden? Als Beispiel: Eine Schraube und eine Mutter das sind ja auch 2 Erfindungen die eigentlich zusammen gehören.

  2. Frage: Ich habe noch nicht soviel Erfahrung mit Patentanmeldungen und wollte fragen ob ich selber eine Patentanmeldung mit meinen Worten und Zeichnungen beim Patentamt anmelden kann und es dann einen Monat später von einen Patentanwalt überarbeiten lassen kann so das es richtig geschützt ist.

Hallo natalie_08d272,

zu 1.
wenn die zwei Teile zusammengehören, also das eine ohne das andere keinen Sinn ergibt, ist es ein Patent.

zu 2.
Du kannst Patentanmeldungen auch alleine durchführen, aber spätere Änderungen sind nicht möglich, auch nicht durch einen Patentanwalt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Patentansprüche von Anfang an ordentlich beschrieben werden.

Gruß und viel Erfolg panall

Hallo Panall, vielen lieben Dank für die nette und schnelle Antwort. Soll ich dann nicht besser erst ein gebrachsmuster anmelden und es später dann von einem Patentanwalt in ein Patent anmelden lassen? Oder geht das nicht? Kurz zu Erklärung warum ich es nicht direkt von einem Patentanwalt anmelden lasse. Mir fehlt das Geld, darum wollte ich es mir halbwegs schonmal sichern lassen und dann einen suchen der das finanziert. Lieben Dank für die nette und schnelle Antwort.

Hallo natalie_08d272,

also das Wort „halbwegs“ solltest Du sofort aus Deinem Kopf streichen. Entweder Du machst es richtig oder Du lässt es sein. Das gilt auch schon für die Anmeldung. Du kannst später keine Änderungen mehr durchführen. Ich habe schon einige Patente angemeldet, manche alleine und andere mit einem Anwalt. Ich habe auch schon monatelange Verhandlungen mit potentiellen Lizenznehmern hinter mir und auch schon jahrelang Lizenzzahlungen erhalten. Aber zwischen einem Gebrauchsmuster und einem Patent besteht in sachlicher Hinsicht kein Unterschied. Das Patent wird vor der Erteilung vom Patentamt geprüft, während diese Prüfung bei einem Gebrauchsmuster nicht durchgeführt wird. Deshalb ist ein Patent auf jeden Fall qualitativ höherwertiger und auch leichter durchsetzbarer als ein Gebrauchsmuster. Änderungen in der Beschreibung sind im späteren Verlauf aber weder bei dem einen noch bei dem anderen zulässig.

Wenn Du den Patentanspruch klar und deutlich mit Worten beschreiben kannst, würde ich die Anmeldung alleine machen, ansonsten solltest Du Dir einen Anwalt nehmen. Die Anmeldegebühr beim Patentamt beträgt nur 40,- €, dann hast Du ein Jahr Zeit, bevor es richtig teuer wird. Nach einem Jahr musst Du das Patent in Europa und anderen Ländern anmelden und für jedes Land eine beglaubigte Übersetzung in der Landessprache einreichen. Also Dein Ziel sollte sein, nach Möglichkeit innerhalb des ersten Jahres zu Patentverträgen zu kommen. Die Uhr beginnt am Tag der Anmeldung zu laufen, und ein Jahr ist schneller vorbei als Du jetzt denkst.

Du könntest auch mal dem Patentamt einen Besuch abstatten und Dir andere Patentschriften ansehen. Es ist alles öffentlich und kostet keinen Eintritt. Du kannst bei der Gelegenheit auch gleich recherchieren, was es auf Deinem Gebiet bereits für Patente gibt und Dir davon auch Kopien anfertigen. Dann wirst Du sehen, dass alle Patentschriften einem bestimmten Muster folgen, und da auch nur mit Wasser gekocht wird.

Mach Dich aber auf einen langen und schwierigen Weg gefasst. Kein Mensch wird in Jubelchöre ausbrechen, wenn Du mit Deiner Erfindung ankommst. Alle Firmen, denen Du Deine Erfindung vorstellst, werden als erstes einen Weg suchen, wie sie den gleichen Zweck erreichen können, ohne mit Dir einen Lizenzvertrag abschließen zu müssen. Das beste wäre, wenn Du die Erfindung selber vermarkten könntest.

Ich wünsche Dir viel Erfolg panall

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Guten Tag Panall, danke für deine gute Erklärung. LG Natalie

Ich meine selber formulieren ist gar nicht so schwer. Bedingung: Neu und erfinderisch: Also noch nie irgendwo so beschrieben und als Lösung nicht nahe liegend. Beispiel für nahe liegend: Wenn ich eine bekannte Konstruktion statt im Innenraum im Freien verwenden will und rostende Komponenten habe, ist es naheliegend die Komponenten durch rostfreie Bauteile zu ersetzen. Es muss also eine „überraschende Lösung“ des Problems angegeben werden, die als erfinderisch und nicht naheliegend anzusehen ist.
Desweiteren musst Du Ansprüche formulieren. Erst ein Oberanspruch (Anspruch 1): "Neuartige Schraube, dadurch gekennzeichnet, dass sie nach dem Zuschrauben nie wieder aufgeht.
Anspruch 2: Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie beim Zuschrauben das Gewinde gleichzeitig zerstört.
Anspruch 3: Schraube nach Anspruch 1-2, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Edelstahl ist
usw
Die Beschreibung muss nacharbeitbar sein. Aso Beispiel 1: In die Mutter wird eine Kerbe geschnitten (wie machst Du das ?) Beispiel 2: Du schraubst etwas zu und verzichtest auf den Sprengring. Nach 6 Jahren ist die Schraube immer noch nicht locker, trotz Beanspruchung.
Gedankenexperimente sind zulässig ! Du musst die Experimente nie gemacht haben, aber wehe wenn Du ein Patent erteilt bekommen hast und ein Wettbewerber beweist dir, dass dein Experiment nicht nacharbeitbar ist. Dann ist dein Patent im A.
Grüße Udo Becker

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