Hallo!
In vielen Branchen (z.B. Kunsthandwerk, Gastronomie) ist es üblich,daß die Arbeitnehmer eigene Ideen mit einbringen,d.h. auch eigene Produkte entwickeln. Wie ist das,wenn sich dieser Arbeitnehmer irgendwann selbstständig machen will…dürfte er seine eigenen Erfindungen in diesem Rahmen weiterproduzieren oder gehört die Idee dazu rechtlich gesehen der alten Firma ?
Guten Abend!
Bei Erfindungen und deren Schutz durch Patent und/oder Gebrauchsmuster geht es um neue Funktionalität oder auf neue Art und Weise realisierte Funktionalität. Erzeugnisse des Kunsthandwerks und der Gastronomie sind daher keinen gewerblichen Schutzrechten zugänglich. So kann man ein noch so raffiniertes Kochrezept nicht schützen lassen.
Dessen ungeachtet gehören lt. Arbeitnehmererfindungsgesetz die im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung gemachten Erfindungen dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erfinderbenennung und je nach Aufgabenbereich und Hierarchiestufe steht ihm ein mehr oder weniger großer (i. d. R. kaum nennenswerter) Teil des mit der Erfindung realisierten Gewinns zu, aber in Eigenregie verwerten darf der Arbeitnehmer die Erfindung nur dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Immerhin handelt es sich um Eigentum des Arbeitgebers.
Gruß
Wolfgang
Danke für die Info!