Erfindungsmeldung

Hallo
Kann ein Arbeitgeber eine Erfindungsmeldung ohne Zustimmung von der Erfinder,(ohne Patent oder Gebrauchsmuster Anmeldung) von der Erfinder auf eine andere Firma übertragen.
Ist das nicht so, wenn der Arbeitgeber die Erfindungsmeldung nicht anmelden will muss dies dem Erfinder zurück geben, damit ist das eine freie Erfindung?
Wird eine Freie Erfindervergütung besser berechnet?

Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo Radomir,
das Recht auf Inanspruchnahme ist ein der Diensterfindung anhaftendes gesetzliches Optionsrecht besonderer Art und ist nicht übertragbar (z.B. Busse, Keukenschrijver Patentgesetz zu §6 Gesetz über Arbeitnehmererfindung).
Wird hingegen die UNBESCHRÄNKTE Inanspruchnahme vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmererfinder erklärt, kann das dadurch erworbene Anmelde- und Verwertungsrecht an dieser Erfindung übertragen und veräußert werden. Der Arbeitgeber wird somit frei von der Pflicht zur Schutzrechtsanmeldung nicht hingegen der neue Rechtsinhaber. Ein Vetorecht des Arbeitnehmererfinders, weil beispielsweise der neue Rechtsinhaber wirtschaftlich schwach ist und die Versäumung der Anmeldung befürchtet wird, besteht nicht.
Die Erfindervergütung des Arbeitnehmererfinders erfolgt in nahezu allen Fällen nach Lizenzanalogie und stellt – auch nach dem Willen des Gesetzgebers – den Arbeitnehmererfinder dem freien Erfinder in Bezug auf die Vergütung (als Beteiligung an der gewerblichen Verwertung der Erfindung) gleich.
Der Vorteil eines freien Erfinders ist hauptsächlich in seiner Abschlussfreiheit zu sehen, da er nicht nur mit seinem Arbeitgeber einen (exklusiven, ausschließlichen) Lizenzvertrag schließen muss. Weitere Lizenzen und Unterlizenzen könnten vom freien Erfinder vergeben werden und auch ein Recht auf Selbstverwertung bei ihm verbleiben. Andererseits trägt der freie Erfinder die Kosten der Schutzrechtsanmeldung, der Verwaltung, der Aufrechterhaltung und der Verteidigung gegen Dritte meist großenteils selbst.
Gruß
patmade

Danke für Ihre Antwort
Radomir