vielleicht kann mir jemand helfen.Meine Eltern leben seit 20 Jahren getrent und hatten Gütertrennung.
Mein Vaterist nun verstorben und hatdie einzigen Kinder meine Schwester und mich als Erben per Testamentfestgelegt.Kann mir jemand sagen wie hoch die ansprüche meiner Mutter bzw meiner Schwester und mir sind. Ich habe gehört das meine Mutter 25 Prozent Recht auf das Erbe hat aber gilt das auch bei Gütertrennung und bei einer Trennung ohne Scheidung von 20 Jahren?
Die gesetzliche Erbfolge (ohne Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen, wie z.B. Testament) gestaltet sich bei Hinterbliebenen von einer Witwe und 2 Kindern so, dass jeder Miterbe je ein Drittel erhalten würde, wenn die Gütertrennung bestanden hat. Das Getrenntleben ist nicht relevant. Nach diesen Anteilen richtet sich der Pflichtteil der Witwe: Ein Sechstel.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
also Testament liegt vor auf meine Schwester und mich ausgestellt. Ich dachte das dann die gestzliche Erbfolge so wäre (laut Auskunt des Hachlassgerichts)
Normallerweise würden meiner Mutter zu 50 % zustehhen und uns je 1/4 aber durch das Testament steht meiner Mutter die hälfte von 50 % also 25 % und uns beiden dann je 37,5 % aber ich dachte eigentlich auch nur 1/6 für meine Mutter und der Rest durch 2 Je Kind aber auf welches Gesetzt beruft sich das denn?
Wäre nett wenn du mir weiter dagenaue Infogeben könntest
Der gesetzliche Erbteil von einem Drittel ergibt sich aus § 1931 Absatz 4 BGB. Aus § 2303 ergibt sich das Pflichtteilsrecht eines durch Testament ausgeschlossenen Abkömmlings und des überlebenden Ehepartners, nämlich die Hälfte des ges. Anteils.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
H. Gintemann
vielleicht kann mir jemand helfen.Meine Eltern leben seit 20
Jahren getrent und hatten Gütertrennung.
Mein Vaterist nun verstorben und hatdie einzigen Kinder meine
Schwester und mich als Erben per Testamentfestgelegt.Kann mir
jemand sagen wie hoch die ansprüche meiner Mutter bzw meiner
Schwester und mir sind. Ich habe gehört das meine Mutter 25
Prozent Recht auf das Erbe hat aber gilt das auch bei
Gütertrennung und bei einer Trennung ohne Scheidung von 20
Jahren?
Danke für eine Antwort
Gruß
Ja die Mutter hat 1/4 als Pflichtteil das Andere gehört die Kinder