Hallo, Fachleute,
angenommen jemand hat sich - mit Überbrückungsgeld - in der Existenzgründung versucht und hat keinen Erfolg damit gehabt, wie lange nach Ende der Überbrückungsgeldzahlung kann er noch ALH (oder Hartz IV) beantragen?
Danke für Eure Auskunft.
MfG
Heidi
Na wollen Wir erst einmal hoffen das dieses nicht so schnell Vorkommt,
aber : Wenn eine Gründung während eines Amtsbezuges z.b ALG geschieht, und z.b Überbrückungsgeld bezogen wird , ( Restabspruch zum beispiel 8 Monate ) ,
und nach Ablauf von z.b 14 Monaten ab Gründung, so lebt der Restanspruch von z.b 8 Monaten wieder auf.
Wie das nun im ganz genauen Fall ausschaut , so würde ich einfach mal beim Arbeitsberater oder Coach nachfragen, das kostet zwar Nerven aber kein Geld.
Hoffe geholfen zu haben
Gruss
Michael