liebe forengemeinde,
generell würde es mich interessieren ob man erfolglose Reparaturen bezahlen muss. angenommen man gibt einen fernseher mit der absicht ihn auch reparieren zu lassen in einen fachhandel. der fachhandel bestellt ein ersatzteil an dem es aber nicht liegt. muss man den arbeitsaufwand zahlen obwohl es an einem anderen teil liegt welches nicht mehr lieferbar ist?
vielen dank für eure antworten,
viele grüße,
marvin