Erfolglose reparatur zahlen (fernseher)

liebe forengemeinde,

generell würde es mich interessieren ob man erfolglose Reparaturen bezahlen muss. angenommen man gibt einen fernseher mit der absicht ihn auch reparieren zu lassen in einen fachhandel. der fachhandel bestellt ein ersatzteil an dem es aber nicht liegt. muss man den arbeitsaufwand zahlen obwohl es an einem anderen teil liegt welches nicht mehr lieferbar ist?

vielen dank für eure antworten,

viele grüße,
marvin

Hallo

eine Überprüfungspauschale ist rechtens .

heisst ein im Vorfeld festgelegter Betrag , der auf dem Reparaturauftrag schriftlich fixiert ist für ein Gerät dessen Reparatur nicht mehr lohnt , bzw das Ersatzteil nicht mehr lieferbar ist .
dieser liegt meist um ungefähr 40,- Euro

der Servicer darf aber sein neues Ersatzteil ausbauen OHNE das ein Altteil eingebaut wird , da dieser Aufwand unsinn ist , für ein Gerät das danach wegen unparierbarkeit sowiso in den Schrott geht .

die Berechnung des neuen Ersatzteiles ist unzulässig .