Hallo allerseits,
X, ein Kunde eines Autohauses, waere mit einem Mangel an seinem Fahrzeug zum Autohaus gefahren. Er haette dem Autohaus den Fehlercode genannt und ebenso die vom Hersteller dafuer vorgesehene Vorgehensweise vorgelegt. Fuer den Fall des Komplettausches aller beteiligten Komponenten der Einheit E haette das Autohaus einen Kostenvoranschlag genannt, sagen wir 150 Euro.
Fehlercode und beteiligte Einheit wird in der Auftragsbestaetigung benannt. Als weitere Beschreibung wird „Stoerung in E“ benannt.
Nach kurzer Analysezeit haette das Autohaus -was fuer ein Wunder- die Vermutung geaeussert, dass die Steuereinheit zu E getauscht werden muesse (Preis ca. 2000 Euro)
Seit es nun desweiteren so, dass diese getauscht wuerde und nach 50km haette X denselben Fehler wieder vorliegen. Das Autohaus wuerde daraufhin nach dem urspruenglichen Plan vorgehen und der Fehler waere behoben.
Frage:
Liegt hier trotz alledem idR ein Dienstvertrag vor?
Oder waere es in diesem Falle doch ein Werkvertrag?
Und haette man nur bei einem Werkvertrag eine Chance, dass die Werkstatt den Preis fuer den unnoetigen Austausch zurueckzahlen muss.
Gruss
n.