Erfolgreiche Räumungsklage

Hallo, liebe Fachleute,
angenommen ein Vermieter möchte einen Mieter loswerden, der monatlich seine Rechte wahrnimmt, wie Rückbehaltungsrecht der NK-Vorauszahlung, Mietminderungen, Aufrechnung. Der Mieter warf und wirft dem Vermieter mehrfachen Abrechnungsbetrug vor, der fahrlässig wie auch vorsätzlich geschah und immer noch geschieht. Er kann dies auch beweisen und verlangt deswegen Rückzahlungen. Er putzt auch jede Woche das Treppenhaus und möchte dafür bezahlt werden. Der Vermieter verweigert jede Zahlung, obwohl er von den anderen Mietern Geldzahlungen wegen Nichtreinigung erhält. Der Vermieter behält einfach die Gelder, während der Mieter den Lohn von der Miete monatlich abzieht. Obwohl der Mieter nur zwischen einem und drei Kubikmeter Wasser jährlich verbraucht, werden ihm jährlich zwischen 60 und 80 Kubikmeter neben hohen Stromkosten berechnet, damit der Vermieter kein Geld an den Mieter zurückzahlen muss. Jetzt hat der Vermieter Räumungsklage bei Gericht eingereicht, weil der Mieter angeblich andere Hausbewohner beleidigt hätte, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen. In Wirklichkeit wird der Mieter gelobt, weil er als einziger Hausbewohner für Sauberkeit und Ordnung sorgt. Das alles hat er auch auf Tausenden von Fotos jahrelang und fast täglich festgehalten. Wie stehen die Erfolgsaussichten für den Vermieter, der sich auf einflussreiche Anwälte und eine finanzkräftige Kanzlei stützen kann, während der Mieter nur aussagekräftige und eindeutige Beweise dem Gericht vorzuzeigen hat? Kann der Mieter gleichzeitig gegenklagen, weil hier doch Verleumdung usw. vorliegen. Außerdem wurde seiner Klage auf Rechnungseinsicht noch nicht stattgegeben. Kann der Vermieter einfach die Einsicht verweigern und stattdessen dem Mieter kündigen, weil er alle möglichen Betrügereien aufgedeckt hat?
Danke für die Aufmerksamkeit!
FJ Benedikt

Hallo Franz,

nein, der Mieter kann nicht „gegenklagen“, wenn der Vermieter Räumungsklage erhebt. Bereits der Vorwurf des Mieters, der Vermieter begehe Abrechnungsbetrug, also eine strafbare Handlung, kann unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung führen.

Ich persönlich würde mir an deiner Stelle nach all den Postings ernsthaft die Frage stellen, ob ein Umzug nicht die bessere Alternative ist. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter weg ist, kann es weder von Seiten des Gerichts, noch von alleine wieder hergestellt werden. Auch deine Unzufriedenheit, Misstrauen, das Gefühl, ständig benachteiligt zu werden, etc. deuten für mich darauf hin, dass weder du noch der Vermieter glücklich miteinander werdet. Das Ganze wird im Laufe der Zeit nur noch weiter eskalieren, ohne dass irgend jemand dabei gewinnen kann.

Gruss,
BM

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Hallo Franz,

Hi Moony!
Erst mal ein herzliches Dankeschön, dass wenigstens einer geantwortet hat. Also leben wir doch in einer Bananenrepublik mit Korruption, Bestechung und Betrug. Wenn der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt und der Mieter auf Pflichterfüllung besteht, darf also in diesem angeblichen Rechtsstaat der Vermieter dem Mieter kündigen. Vermieter, Hausverwalter, Eigentümergemeinschaft dürfen demnach tun und lassen, was sie wollen. Sie dürfen Wasserzähler verbieten, damit das Zwanzig- bis Dreißigfache des Verbrauchs berechnet werden kann. Kapitalisten dürfen sich an armen Rentnern bereichern. Wer sich wehrt, wird mit Hilfe von korrupten Richtern aus dem Haus gejagt. Der Mieter muss also soviel Vertrauen in den Vermieter haben, dass er ihm für einen Liter Wasser 10 Cent zahlt. Vertrauen sieht aber anders aus, als sich manche Anwälte vorstellen. Wenn ein Mieter sagen würde, dass er das Treppenhaus putzt, der Vermieter ihm das glaubt, der Mieter aber nicht putzt, dann ist das Vertrauen zerstört. Wenn der Vermieter dem Mieter Kosten aufbürdet, für die andere verantwortlich sind, dann ist das Vertrauen zerstört. Wenn eine Bank ihren Kunden zuwenig Zinsen auszahlt, dann ist das Vertrauen gestört. Dann darf aber die Bank nicht ihre Kunden kündigen, sondern muss ihnen Geld auszahlen.
Fortsetzung gefällig?
FJ Benedikt

Hallo Franz,

Hi Moony!
Das ist mir noch eingefallen, weil die Unterschiede zwischen Recht und Unrecht von einigen Leuten nicht mehr erkannt werden. Der Vermieter behält einfach eine Gutschrift, die dem Mieter zusteht. Die Gutschrift wird mehrere Male gegen Empfangsbestätigung an das Gericht geschickt. Doch in der Verhandlung weiß keiner etwas davon. Der Vermieter beauftragt den Hausverwalter, den gesetzlichen Verteilungsschlüssel zu missachten, der Mieter kommt dahinter. Ein armer, alter Mieter darf also einfach auf die Straße gesetzt werden, wenn er Betrügereien aufdeckt und seine Rechte wahrnehmen möchte. Stimmt das wirklich? Sollte nicht eher dem Vermieter das Wohneigentum entzogen werden, weil er doch damit nur noch weitere Opfer suchen möchte?!
Mit der Bitte um Gerechtigkeit und Sternchen

FJ Benedikt

Wofür wurden eigentlich Wasserzähler erfunden? Der Vermieter könnte doch einfach fragen, wieviel jeder Hausbewohner verbraucht hat! Den Angaben wird man doch vertrauen dürfen. Wozu gibt es noch Zeitstempelkarten in Betrieben? Hat der Chef kein Vertrauen mehr in seine Mitarbeiter, dass sie weniger als 7 Stunden täglich arbeiten würden? Warum braucht man also Vertrauen, wenn es technische Mittel der Kontrolle gibt?

Mit der Bitte um Gerechtigkeit und Sternchen

FJ Benedikt

Hi, again!
Der Vermieter vertraute darauf, dass ein einzelner Mieter genauso viel verbraucht wie Mehrpersonenhaushalte. Durch den Einbau einer Wasseruhr zerstörte der einzelne Mieter dieses Vertrauen, weil er nur den eigenen Verbrauch zahlen möchte. Das ist wirklich ein schwerer Vertrauensbruch!
Danke an die Experten

[MOD]: Es reicht - daher abgeschlossen
Lieber FJW,

die Antwort auf deine Frage hast du bekommen - also lass das Hinterhergeschimpfe. Ich schließe hier den Artikel ab, da ich fürchten muss dass dir immer noch was einfällt.

Der Fall wurde vor Gericht verloren. Du beharrst auf deiner von der Justiz festgestellten falschen Meinung weiterhin. Das kannst du natürlich machen. Allerdings musst du dich nicht wundern wenn der VM nun seinerseits aufgrund der vom Gericht verworfenen Vorwürfe und deiner weiter andauernden Behauptung entsprechend handelt.

Da nützt dir auch das hier mosern nichts. Ist es doch eher ein Beweis den die Gegenseite nutzen könnte. Daher will ich keine weitere Äußerung hierzu zulassen. Da eh schon alles x-Mal archiviert wurde, kommt es auf das mal mehr auch nicht mehr an => Daher Abschluss statt Löschung.

Gruß Ivo

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