… Zuschlagsbeschluss zwangsversteigerung
Hallo , liebe Experten, ich habe eine Frage. Ich wohne in einer Wohnungseigentumsanlage mit 3 Eigentümern. Einer Eigentümerin, der gleich mehrere WE gehörten , wurde zwangsversteigert. Der Zuschlag wurde bereits erteilt in der 3 Versteigerungsrunde - allerdings nur zu einem Wert von ca. 20 des Verkehrswertes. Die Anträge der Eigentümerin wegen " Verhinderung der Verschleuderung" wurden abgelehnt, da die Eigentümerin sich nicht genug um Eigenveräußerung gekümmert hat in den letzten 1,5 Jahren, wo dieses Verfahren schon läuft. Jetzt ist die Eigentümerin in Widerspruch gegangen gegen die Zuschlagserteilung.
Gibt es Erfahrungswerte, oh solche Widerspruchsverfahren oft zu Erfolg führen? Für mich ist dies wichtig, da die Eigentümerin sich seit Jahres nicht an die Vereinbarungen in der WE- Anlage hält und wir ziemlich Stress mit Ihr haben! Wir wären also glücklich, sie endlich los zu haben!
Über eine baldige Nachricht würde ich mich sehr freuen. frettchen 3199
Verfahrensausgänge sind nie vorhersehbar es liegt am gericht.Aussagen zu Erfolgsaussichten können daher nicht gemacht werden
Hallo,
die Chancen sind verschwindend gering dass solche Widerspruchsverfahren erfolgreich sind.
In Prozenten ausgedrückt sehe ich diese bei 1% zumal dies kein Fachmann begründet hat.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…
Antwort:
Sie wird keine Chance haben. Typische Entwicklung einer ZV.
Grüsse
Bracco
Danke für die Antwort. Jetzt heißt es wohl für uns abwarten und Daumen drücken! Viele Grüße frettchen3199
Hallo, das macht uns Hoffnung. Wobei ich schon denke, dass Sie einen Anwalt mit der Sache beauftragt hat.Vielen Dank für die Auskunft.frettchen3199
Hallo,
die Chancen sind verschwindend gering dass solche
Widerspruchsverfahren erfolgreich sind.
In Prozenten ausgedrückt sehe ich diese bei 1% zumal dies kein
Fachmann begründet hat.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…
Guten Morgen,
jeder Schuldner hat die Möglichkeit, Zuschlagsbeschwerde einzulegen.
Das Thema Verschleuderung ist ein heißes Eisen. Wenn lediglich 20 % vom Verkehrswert geboten worden ist, dann könnte der so genannte Verschleuderungsantrag greifen. Wenn der Rechtspfleger den Verschleuderungsantrag zurückgewiesen hat, dann ist dies eine Sache. Ob sich das Landgericht im Falle einer Zuschlagsbeschwerde im anschließt ist eine Andere. Das kann allerdings dauern, bis das entschieden wird.
Man muss allerdings auch respektieren, dass ein Schuldner sich gegen das Wegnehmen seines Grund und Bodens wehrt. Darüber muss man sich klar sein, wenn man ein Gebot im Zwangsversteigerungstermin abgibt.
Viel Glück.
Da kann ich leider nicht weiter helfen, dies liegt nicht in meinem Ermessen. Sorry. MFG