Erfolgshonorar für RA ?

Hallo,

mal keine rechtliche, sondern eine rein rechtspolitische
Frage:

Fändet Ihr es eigentlich eine gute Idee, ein Erfolgshonorar
für Rechtsanwälte generell zu ermöglichen? (de lege
ferenda, wie man so schön sagt).

Ohne mich damit besonders auseinander gesetzt zu haben, möchte
ich mal die These aufstellen, dass dies als MÖGLICHKEIT, befreit von
irgendwelchen Umgehungs-Konstruktionen, eine tolle Sache wäre.

Gruß, Trobi

Ohne mich damit besonders auseinander gesetzt zu haben, möchte
ich mal die These aufstellen, dass dies als MÖGLICHKEIT,
befreit von
irgendwelchen Umgehungs-Konstruktionen, eine tolle Sache wäre.

Wohin es führt sieht man in den USA?

Gruss Ivo

Wohin es führt sieht man in den USA?

Was meinst Du?

Gruß, Trobi

Was meinst Du?

Hallo,

ich verweise auf meinen Beitrag von Heute Vormittag zum Thema:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Mfg vom

showbee

Hallo,

ja, das wäre eine gute Sache. Es würde Rechtsanwälte davon abhalten, aussichtslose Prozesse zu führen. Es würde Mandanten davon abhalten, Prozesse um 100 Euro zu führen. Und zu guter letzt: es würde die Arbeitsleistung sicher steigern.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Trobi,

ich dachte immer, wenn ich aus’m Zimmer mußte, wurde genau darüber verhandelt…

*Ich seh nix * ich hör nix * ich sag nix *

Horst

Hallo!

ja, das wäre eine gute Sache. Es würde Rechtsanwälte davon
abhalten, aussichtslose Prozesse zu führen. Es würde Mandanten
davon abhalten, Prozesse um 100 Euro zu führen. Und zu guter
letzt: es würde die Arbeitsleistung sicher steigern.

Ich sehe das anders. Also für mich sind 100 Euro ziemlich viel Geld. Ich sehe nicht ein, was dagegen spricht, sich für 100 Euro vor Gericht zu streiten.
Wenn ich die nun von jemandem Einklagen wollte und keinen Anwalt fände, der dafür zu arbeiten bereit wäre, fände ich das schon ziemlich ärgerlich. Gut - ich könnte das wohl auch selbst hinbekommen - aber so geht’s ja nun auch nicht jedem. Darüber hinaus ist auch ohne Erfolgshonorar kein Anwalt gezwungen, „100 Euro Mandate“ anzunehmen, wenn er sich das denn erlauben kann.
Wenn der Mandant trotz eingehender Beratung über die geringen Erfolgsaussichten eine Klage wünscht, sehe ich ebenfalls keinen Grund dafür, ihm diese Arbeit zu verweigern. Ein Erfolgshonorar würde in dem Fall nur dazu führen, dass der Mandant verärgert von Anwalt zu Anwalt zieht und die Dienstleistung die er gern haben möchte nicht bekommt. Das wäre ungefähr so als würde der Autolackierer meinen Ford Capri nicht rosa lackieren wollen, weil sich meine Chancen bei den Mädels nach seiner Ansicht dadurch nicht steigern ließen…nun ja, der Vergleich hinkt beidbeinig - aber ich sehe nicht ein, wieso „wir“ den Mandanten erzählen sollten worüber sie sie sich nun zu streiten haben und worüber nicht.
Dass die Qualität der Arbeit steigt möchte ich auch bezweifeln. Wenn ein Anwalt beschissene Arbeit abzuliefern gewohnt ist wird sich das auch durch die Aussicht, kein Geld zu bekommen, nicht unbedingt verändern. Ich kann mich an eine Klageschrift im Verwaltungsstreitverfahren erinnern, für die hätte ich wirklich kein Geld bezahlen wollen, die hätte jeder Student mit Baurechts- und VwGO-Vorlesung besser hinbekommen. Wenn dieser Anwalt nun plötzlich nur bei Erfolg bezahlt würde - ich denke nicht, dass dadurch seine fachliche Kompetenz gestiegen wärte. Und ein Anwalt, der ständig die Interessen seiner Mandanten vernachlässigt wird auch ohne Erfolgshonorar bald ohne Mandate dastehen.

Gruß,

Florian.

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Hallo!

ja, das wäre eine gute Sache. Es würde Rechtsanwälte davon
abhalten, aussichtslose Prozesse zu führen.

Es würde auch RA davon abhalten, wenig aussichtsreiche Prozesse zu führen, die dessen ungeachtet aber der Sache nach berechtigt sind! Außerdem führt es automatisch zu einem unsachlichen Ungleichgewicht in der Vertretung zu Gunsten des Mandanten mit den besseren Prozessaussichten. Rein vom Verdienst her wäre es außerdem für den Anwalt am besten, in so einem Fall möglichst viel zu vergleichen.

Ich gebe dir Recht, dass es RA gibt, die ihre Mandanten auf Grund unvollständiger Aufklärung zu einem wenig aussichtsreichen Prozess verführen, was auch eine Berufspflichtverletzung ist - das wäre dann wohl weniger, wiegt aber die Nachteile nicht auf. Meiner Erfahrung nach ist es aber meistens der Wunsch der Mandanten trotz Aufklärung einen aussichtslosen Prozess zu führen und nicht der des RA.

Es würde Mandanten

davon abhalten, Prozesse um 100 Euro zu führen.

Auch wenn derartige Prozesse in vielen Fällen wirtschaftlich fragwürdig und für RA kein Geschäft sind: eine derartige rechtspolitische Zielsetzung wäre mit rechtsstaatlichen Gedanken vollkommen unvereinbar. Jedermann hat das Recht, dass seine Rechte geschützt und vertreten werden, auch wenn es nur um 100,- Euro oder um 1,- Cent geht.

Und zu guter
letzt: es würde die Arbeitsleistung sicher steigern.

Ich bezweifle sehr, dass eine solche Vereinbarung die Arbeitsleistung steigern würde, wenn sich im Prozess schlechte Chancen abzeichnen. Da wäre wohl eher das Gegenteil der Fall, aber gerade dann ist eine ordentliche Vertretung wichtig - egal ob den Prozess möglichst gut weiterzuführen oder den Prozess irgendwie möglichst günstig für den Mandanten noch zu beenden.

Das heißt jetzt nicht, dass man das Honorar nicht flexibler regeln könnte, als das in Deutschland der Fall ist, obwohl das ja auch schon liberalisiert wurde. Also in Österreich kann man durchaus einen Erfolgszuschlag vereinbaren oder auch einen Nachlass im Falle des Prozessverlustes. Ebenso sind Vereinbarungen unter Tarif zulässig, solange nicht systematisches Preisdumping betrieben und damit Werbung gemacht wird. Sonst gilt der Grundsatz der freien Preisvereinbarung.

Üblich sind spezielle Vereinbarungen vor allem bei ständigen Mandanten, da kann man z.B. ein reduziertes Honorar bei risikoreichen Prozessen für den Fall des Prozessverlustes vereinbaren.

Im Zivilprozessalltag bei wechselnden Mandanten wird aber in der Praxis fast ausschließlich nach dem gesetzlichen Tarif verrechnet.

Gruß
Tom

Hallo,

Fändet Ihr es eigentlich eine gute Idee, ein Erfolgshonorar
für Rechtsanwälte generell zu ermöglichen? (de lege
ferenda, wie man so schön sagt).

Ich verweise auf einen Beitrag weiter unten dazu inwieweit das in der EU momentan sogar zulässig ist. Vereinfacht gesagt, darf man jedezeit eine Art Siegprämie vereinbaren, man darf nur nicht für den Fall der Niederlage weniger als die RVG-Gebühren verlangen.

Das ist im Ergebnis auch nicht viel anders als in den USA, weil auch die dortigen Anwälte, in den wenigen Fällen, in denen sie sich auf ein Erfolgshonorar einlassen, keineswegs das volle Verlustrisiko übernehmen, sondern zumindest eine Pauschale verlangen, die dazu führt, dass sie mit Plus-Minus Null aus der Sache rausgehen, aber nicht mit finanziellem Verlust. Außerdem sind Erfolgshonorare in Dtl. nicht so lukrativ wie in den USA, weil z.B. die Schadenssummen bei Unfällen viel geringer sind.

L.G. A.