Hallo Michael,
aus der Erfahrung kann ich dir nur Raten genau aufzuschreiben was der Architekt zu einem - Festpreis - an Aufgaben übernehmen soll.
Und Vorsicht, für Bauleistungen müssen mindestens zwei Angebote vorgelegt werden. Das dritte Angebot würde ich selbst einholen und wundere dich nicht wenn dein Angebot nur halb so teuer ist wie der der anderen Anbieter.
Die Architekten wollen auch da noch mitverdienen.
Und noch was: Verlange Angebote mit - verbindlichen - Preisen. Die Schlaumeier - Handwerker - machen dir ein Angebot um nach der Ausführung noch mal kräftig die Rechnung über das Angebot hinaus zu erhöhen.
Es hat sich zwar im Standesrecht bei den freien Berufen einiges verändert.
Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung HOAI nach der Bausumme. Und das steigt eben mit jedem Zusatzwunsch des Bauherrn und jeder „besseren“ Materialauswahl.
Ein Erfolgshonorar bzw. eine Erfolgsprämie zusätzlich kann man z.B. vereinbaren,wenn der Architekt mit weniger als der veranschlagten Bausumme auskommt.
Eben durch besondere Leistung beim Bauablauf, Bauüberwachung,Ausschreibung und Beauftragung von Handwerkern. Oder auch für vorzeitige Baufertigstellung.
Beides ist im Bau von EFH eher ungewöhnlich und m.E. nach immer noch die Ausnahme bis völlig unüblich.
Und beim Pauschalhonorar 10 % der BS ?
Da kann man ja rechnen,was des laut HOAI für die erforderlichen Leistungsphasen der Arbeit kosten würde und ob man so etwas spart.
Denn auch bei pauschal wird er sich ja extra Leistungen und Änderungswünsche auch extra bezahlen lassen,der Vorteil eines möglichen Nachlasses geht verloren ?
Bei klarer Aufgabe ohne Änderungen mag es OK sein.