Hallo !
Es hat sich zwar im Standesrecht bei den freien Berufen einiges verändert.
Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung HOAI nach der Bausumme. Und das steigt eben mit jedem Zusatzwunsch des Bauherrn und jeder „besseren“ Materialauswahl.
Ein Erfolgshonorar bzw. eine Erfolgsprämie zusätzlich kann man z.B. vereinbaren,wenn der Architekt mit weniger als der veranschlagten Bausumme auskommt.
Eben durch besondere Leistung beim Bauablauf, Bauüberwachung,Ausschreibung und Beauftragung von Handwerkern. Oder auch für vorzeitige Baufertigstellung.
Beides ist im Bau von EFH eher ungewöhnlich und m.E. nach immer noch die Ausnahme bis völlig unüblich.
Und beim Pauschalhonorar 10 % der BS ?
Da kann man ja rechnen,was des laut HOAI für die erforderlichen Leistungsphasen der Arbeit kosten würde und ob man so etwas spart.
Denn auch bei pauschal wird er sich ja extra Leistungen und Änderungswünsche auch extra bezahlen lassen,der Vorteil eines möglichen Nachlasses geht verloren ?
Bei klarer Aufgabe ohne Änderungen mag es OK sein.
MfG
duck313