… zwischen Finanzamt und Gericht bezüglich der steuerlichen Situation?
Als grundsätzliche Voraussetzung einer Scheidung gilt unverändert die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres. Nehmen wir an, ein Paar hat sich zwar vor mehr als einem Jahr getrennt, diesen Umstand jedoch nie dem Finanzamt mitgeteilt. Nunmehr entscheidet sich das Paar zur Scheidung und lässt erst jetzt die Steuerklassen ändern. Erfolgt zwischen dem Amtsgericht und dem Finanzamt ein Abgleich der Daten? Denn dann könnte das Amtsgericht ja zu der Überzeugung gelangen, das Trennungsjahr sei noch nicht eingehalten worden?
Zunächst danke für die Meinung. Womit sich aber die Frage aufdrängt, wie einem Finanzamt überhaupt der Verdacht der Steuerhinterziehung kommen sollte, wenn es keinen Abgleich mit dem Amtsgericht gibt. Denn nach der Scheidung würden sich ja beide Ex-Ehepartner in derselben Steuerklasse I wiederfinden, in die sie bei Mitteilung der Trennung eh schon gerutscht sind.
wandern die Eheleute danach aus und geben keine Steuererklärungen mehr ab?
Durch die Trennung ändert sich zwar erst einmal nichts, im gesamten Kalenderjahr der Trennung können die Ehegatten die bisherige Steuerklassen, etwa die günstige Steuerklassenkombination III/V oder auch die Kombination IV/IV noch beibehalten.
Hier haben sich die Ehegatten 2010 getrennt, am 01.01.2011 war die Steuerklasse zu wechseln und wenn dann später in 2012 die Scheidung erfolgt und 2013 die Steuererklärung für 2012 gemacht wird, in der ja der geänderte Familienstand erklärt wird, wird sich der Finanzbeamte fragen, ob denn in der Steuererklärung 2011 alles mit rechten Dingen zugegangen ist, oder?
Hätten sich die Eheleute aber erst Anfang des Jahres 2011, z.B. kurz nach Neujahr getrennt, können sie also noch das ganze Jahr 2011 mit der alten Kombination leben. Ab 01.01.2012 wäre aber der Wechsel zu vollziehen. Wenn dann die Scheidung z.B. im Januar 2012 erfolgt, wäre das Trennungsjahr eingehalten, trotzdem aber die Versteuerung ab 2012 korrekt.
ihr geht hier immer davon aus, dass ein Trennungsjahr eingehalten worden ist / hätte eingehalten werden müssen. Es gibt aber durchaus auch Scheidungen ohne Trennungsjahr, bzw. das Gericht scheidet bei übereinstimmender Erklärung der Parteien, dass ein Trennungsjahr stattgefunden habe, ohne dies zu prüfen. Das sollte auch FAen bekannt sein, und insoweit könnte das Spiel durchaus aufgehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das FA ein Scheidungsurteil verlangt, in dem ausdrücklich drin steht, dass auf das Trennungsjahr wegen unzumutbarer Härte verzichtet wurde. Aber dazu kann sich vielleicht ja noch mal ein Praktiker aus dem steuerlichen Bereich melden.