Hallo zusammen,
wenn zwei deutsche Staatsbürger in Deutschland die Ehe miteinander eingegangen sind und ein aus dieser Verbindung hervorgegangenes eheliches Kind am Geburtsort in Deutschland standesamtlich angemeldet werden muss -
welche Papiere sind zur Durchführung dieses Vorganges auf dem Standesamt vorzulegen?
Danke und
herzliche Grüsse
Helmut