Hallo,
ist es erforderlich Freistellungsaufträge für Kapitalerträge zu erteilen, wenn man auf den Sparerpauschbetrages (801,-- €) sowieso schon einen gesetzlichen Anspruch hat?
Wann ist es dann noch zweckmäßig, Freistellungsaufträge zu erteilen, wenn man bei den zu erwartenden Kapitalerträgen unter 801,-- € bleibt?
LG Gucci