Erfordernis und Zweck von Freistellungsaufträgen

Hallo,

ist es erforderlich Freistellungsaufträge für Kapitalerträge zu erteilen, wenn man auf den Sparerpauschbetrages (801,-- €) sowieso schon einen gesetzlichen Anspruch hat?

Wann ist es dann noch zweckmäßig, Freistellungsaufträge zu erteilen, wenn man bei den zu erwartenden Kapitalerträgen unter 801,-- € bleibt?

LG Gucci

Hallo!

Freistellung = Hinweis für die Bank, keine Zinssteuer abzuziehen !

Ohne Freistellung zieht sie immer Zinsabschlagsteuer ab.

Man kann zwar immer zu viel gezahlte Steuer später vom Finanzamt zurückbekommen, nur warum sollte man es vorher abziehen lassen, wenn es nicht nötig ist.

Also IMMER Freistellung bei Bank(Banken) einreichen.

MfG
duck313