Welche Erfordernisse muss ein Dienstleister erfüllen bzw. welche Dienstleistungen erlauben ihm, ein Blaulicht auf seinem Fahrzeug zu montieren?
Siehe StVZO § 52 „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“, Abs. 3 „Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein …“
Bernhard
Siehe StVZO § 52 „Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten“, Abs. 3 „Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein …“
Kleine Ergänzung:
Gesetze kann man im Internet über http://www.gesetze-im-internet.de/index.html downloaden.
Konkret die StVZO gibt’s hier:
HTML-Format: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/index.html
PDF-Format: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/…
Aktuell ist die Fassung vom 25.09.2008
Bernhard