Erfüllung des Mietvertrages

Hi,
meine Frage zu Mietrecht:
Ein Mieter hat einen Mietvertrag für eine Einliegerwohnung (Untermietvertrag, 2 Wochen Kündigungsfrist) unterschrieben, einen Tag später telefonisch mit Zustimmung des Vermieters (Besitzer des Hauses) davon zurückgetreten. Der Vermieter verlangte den Schlüssel, der am gleichen Tag ihm zurückgegeben wurde. Es geschah alles eine Woche vor Antritt des Mietverhältnisses.
Hat der Vermieter dennoch Anspruch auf Miete aufgrund der fehlenden schriftlichen Kündigung, auch wenn der Unterzeichner des Mietvertrages wegen Schlüsselrückgabe keinen Zugang zur Wohnung hatte?
Gibt es da auch entsprechende Gerichtsurteile?
vielen Dank und Grüße
Sai

Hallo.

Hat der Vermieter dennoch Anspruch auf Miete aufgrund der
fehlenden schriftlichen Kündigung, auch wenn der Unterzeichner
des Mietvertrages wegen Schlüsselrückgabe keinen Zugang zur
Wohnung hatte?

Normalerweise ist es so, dass man als Mieter nur solange Miete zahlt solange der Mietvertrag läuft und man Zugang zur jeweiligen Wohnung hat. Zur Sicherheit sollte man die Kündigung des Mietvertrags auch schriftlich fixieren.

Gibt es da auch entsprechende Gerichtsurteile?

Ohne zu recherchieren: sicherlich. Aber alles unterhalb eines Bundesgerichts gilt nur zwischen den beiden beteiligten Parteien und nicht zwischen gleichen oder ähnlichen Fällen.

HTH
mfg M.L.

Hat der Vermieter dennoch Anspruch auf Miete aufgrund der
fehlenden schriftlichen Kündigung, auch wenn der Unterzeichner
des Mietvertrages wegen Schlüsselrückgabe keinen Zugang zur
Wohnung hatte?

Ein solcher „Aufhebungsvertrag“ ist auch mündlich gültig.
Ist allein eine Beweisfrage. Wenn der Mieter behauptet,
der Mietvertrag sei einvernehmlich aufgehoben worden,
dann muss er das im Streitfall beweisen können.

Gibt es da auch entsprechende Gerichtsurteile?

Die Rechtslage dürfte hier eindeutig sein - nur die Frage, ob
der Mieter das beweisen darf stellt sich.
Und da helfen andere Gerichtsurteile gar nicht.

Gruß, trobi