Erfüllung Kaufvertrag

Hallo,

die Sachlage: Man verkauft ein gebrauchtes Kleidungsstück bei einer Onlineauktion (Privatauktion). Nun stellt man fest, dass es einen Mangel (Loch) hat, teilt dies dem Käufer mit und überweist den Kaufpreis (

GUten Morgen!

Was kann denn da im schlimmsten Fall für den Verkäufer
passieren?

Dass er auf Lieferung verklagt wird und eines Tages ein Gerichtsvollzieher kommt und das Kleidungsstück abholen will.

Genau wie der Kauf ist auch die Rückabwicklung ein Vertrag, an dem zwei Parteien beteiligt sind. Man kann nicht einfach so einseitig davon zurücktreten.

Damit hätten wir den theoretisch schlimmsten Fall.

Aber was passiert wahrscheinlich? Das Kleidungsstück ist defekt und wird weggeworfen - da gibts nichts was der Herr Gerichtsvollzieher abholen könnte.

Wie könnte denn eine plausible ‚Erfüllung‘ aussehen?

Nimmt sich ob des geringen Wertes denn überhaupt ein Gericht/Gerichtsvollzieher der Sache an?

Grüße
cmdfa

Aber was passiert wahrscheinlich?

Das solltest Du im Mathe- bzw. Esoterikbrett fragen.

Das Kleidungsstück ist
defekt und wird weggeworfen - da gibts nichts was der Herr
Gerichtsvollzieher abholen könnte.

Das sollte der Verkäufer tunlichst unterlassen. Dann hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz in der Form, dass ihm der Käufer ein Kleidungsstück liefern muss, das der Artikelbeschreibung entspricht, oder dessen Wert ersetzt. Das kann teuer werden.

Wie könnte denn eine plausible ‚Erfüllung‘ aussehen?

Der Verkäufer tut das, wozu er verpflichtet ist. Er schickt dem Käufer das Teil. Das ist dann vielleicht eine Schlechterfüllung, aber es ist eine Erfüllung. Will der Käufer dann irgendwelche Rechte geltend machen, ist er am Zug. Es gibt übrigens Gerichte, die ganz lapidar sagen, dass man mit Löchern rechnen muss, wenn man bei ebay gebrauchte Klamotten kauft.

Nimmt sich ob des geringen Wertes denn überhaupt ein
Gericht/Gerichtsvollzieher der Sache an?

Das ist bei Gerichtsvollziehern nicht anders als bei Verkäufern: Wozu man sich vertraglich verpflichtet hat, das sollte man dann auch tun. Also wird der Gerichtsvollzieher jeden Auftrag ausführen, bei dem die Voraussetzungen „Titel-Klausel-Zustellung“ vorliegen. Er will ja Gerichtsvollzieher bleiben.

Hallo,

ich versteh da Problem nicht:

Der Schaden wird bemerkt und das wird dem Verkäufer mitgeteilt. Der möchte dir Ware trotzdem haben. Warum sollte man dann das Geld rücküberweisen? Oder den Kauf rückgängig machen?

Vertrag ist Vertrag!

Haelge

Hintergrund
Ich würde das als Käufer auch nicht mit mir machen lassen. Es ist bei ebay an der Tagesordnung, dass Verkäufer aus Enttäuschung über den geringen Kaufptreis irgendwelche Gründe vorschieben, um sich nicht an den Vertrag halten zu müssen.

1 „Gefällt mir“

Nicht ganz: Der Verkäufer bemerkt den Schaden vor dem Versenden und kann damit nicht mehr erfüllen. Darum Geld zurück. Der Käufer aber pocht auf Erfüllung obwohl er von dem Schaden weiß.
Aus meiner Sicht ist aber eine Erfüllung (wie auch immer die aussehen mag) nicht verhältnismäßig zum Kaufpreis (

Das ist bei Gerichtsvollziehern nicht anders als bei
Verkäufern: Wozu man sich vertraglich verpflichtet hat, das
sollte man dann auch tun. Also wird der Gerichtsvollzieher
jeden Auftrag ausführen, bei dem die Voraussetzungen
„Titel-Klausel-Zustellung“ vorliegen. Er will ja
Gerichtsvollzieher bleiben.

Dafür muss ein erst ein Titel vorliegen.
Zuerst erreicht dem Verkäufer ein Brief vom Gerichtsvollzieher. Gegen die Forderung kann sich dann der Verkäufer wehren; er kann (und sollte dies schleunigst tun) die Forderung zurückweise, Einspruch erklären. Dann muss der Käufer vor Gericht ziehen - oder täusche ich mich?

Grüße cmdfa

Nicht ganz: Der Verkäufer bemerkt den Schaden vor dem
Versenden und kann damit nicht mehr erfüllen.

Doch, der Käufer kann das ja als Erfüllung akzeptieren:

http://dejure.org/gesetze/BGB/363.html

Im Übrigen gilt im Kaufrecht zwar, dass die Mangelfreiheit zur Hauptleistungspflicht gehört. Das heißt aber nicht, dass beim Mangel keine Erfüllung eintritt, wenn die Sache mangelhaft übergeben wird. Vielmehr haben wir es hier mit einer speziellen Situation zu tun, die das Recht dahin löst, dass aus dem Erfüllungsanspruch ein Nacherfüllungsanspruch wird.

Aus meiner Sicht ist aber eine Erfüllung (wie auch immer die
aussehen mag) nicht verhältnismäßig zum Kaufpreis (

Dafür muss ein erst ein Titel vorliegen.

Ja und?

Zuerst erreicht dem Verkäufer ein Brief vom
Gerichtsvollzieher. Gegen die Forderung kann sich dann der
Verkäufer wehren; er kann (und sollte dies schleunigst tun)
die Forderung zurückweise, Einspruch erklären. Dann muss der
Käufer vor Gericht ziehen - oder täusche ich mich?

Ja, total. Keine Ahnung, wo du so was her hast. Wenn der Verkäufer hier seinen Anspruch durchsetzen will, dann muss er eine Klage erheben. Gegen eine Klage kann man keinen „Einspruch“ einlegen. Man sollte tunlichst eine Verteidigungsanzeige an das Gericht schicken und natürlich eine Klageerwiderung bzw. man sollte zum Termin zur mündlichen Verhandlung gehen. Dies aber auch nur, wenn man wirklich im Recht ist, wofür in deinem Beispielsfall so ziemlich gar nichts spricht. Es besteht ja ein Anspruch aus § 433 BGB auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache. Also wird die Klage, die darauf gerichtet ist, Erfolg haben, und dann hat der Verkäufer zusätzlich noch die Gerichtskosten am Hals, § 91 ZPO.

1 „Gefällt mir“

Okay, also (teilweise) nochmal, und vielleicht vorher noch der Hinweis: IAAL.

Nicht ganz: Der Verkäufer bemerkt den Schaden vor dem
Versenden und kann damit nicht mehr erfüllen.

Doch, er kann. Er hat das Kleidungsstück ja noch, es ist halt mit einem Mangel behaftet, aber es ist noch da. Er kann es also versenden.

Darum Geld
zurück.

Das muss vereinbart werden, das kann der Verkäufer nicht einfach so bestimmen.

Der Käufer aber pocht auf Erfüllung obwohl er von dem
Schaden weiß.

Siehe mein Posting „Hintergrund“.

Aus meiner Sicht ist aber eine Erfüllung (wie auch immer die
aussehen mag) nicht verhältnismäßig zum Kaufpreis (