Hallo,
gibt es eine rechtlich verbindliche zeitliche Erfüllung von Wertgutscheinen?
Eine Dienstleistung wird z.B. von einer Privatperson in Anspruch genommen und auch komplett bezahlt. Der Wertgutschein wird dann nach Inanspruchnahme der Dienstleistung vorgelegt (das ist Teil der Gutscheinbedingung). Bis wann kann sich nun das Unternehmen Zeit lassen, diesen Wertgutschein der Dienstleistung auszubezahlen?
Hallo,
Eine Dienstleistung wird z.B. von einer Privatperson in
Anspruch genommen und auch komplett bezahlt.
womit doch eigentlich alles erledigt wäre.
Der Wertgutschein
wird dann nach Inanspruchnahme der Dienstleistung vorgelegt
Welcher Wertgutschein?
(das ist Teil der Gutscheinbedingung). Bis wann kann sich nun
das Unternehmen Zeit lassen, diesen Wertgutschein der
Dienstleistung auszubezahlen?
Häh? Also normalerweise habe ich einen Gutschein für irgend eine Gegenleistung oder in Höhe von X Euro. Ich nehme dann die Gegenleistung in Anspruch und reiche dafür den Gutschein statt Geld ein.
Dass man eine Leistung in Anspruch nimmt, diese komplett bezahlt, einen Gutschein einreicht und der Wert dann ausbezahlt wird…
Sorry. Ich kann dem nicht folgen…
Gruß
S.J.
Hallo,
also ich probier es mal so, da ja hier alles abstrakt formuliert werden muss:
Eine Privatperson erwirbt einen Wertgutschein im Wert von X EUR von einem Unternehmen A, das für eine Dienstleistung eines Unternehmens B ausgestellt ist.
Die Dienstleistung wird also vom Unternehmen B erbracht und von der Privatperson in Anspruch genommen. Das Unternehmen erhält dafür Y EUR.
Der Wertgutschein wird dem Unternehmen A zur Auszahlung von X EUR vorgelegt.
Somit sollte für die Privatperson ein Aufwand von (Y-X) EUR entstanden sein.
Da sich das Unternehmen A aber nun irgendwie weigert, bleibt die Privatperson auf den Betrag von Y sitzen.
Hmm, dass der Wertgutschein i.H. von X EUR dem Unternehmen A zur Auszahlung eingereicht werden soll und nicht gleich bei Erbringung der Dienstleistung von Unternehmen B abgezogen wird, ist schon etwas dubios.
Hallo,
also ich probier es mal so, da ja hier alles abstrakt
formuliert werden muss:
abstrakt heißt aber nicht, dass man das ganze nur so nebulös schildert, dass es keiner versteht.
Da sich das Unternehmen A aber nun irgendwie weigert , bleibt
die Privatperson auf den Betrag von Y sitzen.
Wurde das irgendwie weigern begründet?
Hmm, dass der Wertgutschein i.H. von X EUR dem Unternehmen A
zur Auszahlung eingereicht werden soll und nicht gleich bei
Erbringung der Dienstleistung von Unternehmen B abgezogen
wird, ist schon etwas dubios.
Finde ich auch. Und daher wäre es hilfreich den genauen Inhalt des Vertrages zu kennen.
Gruß
S.J.