Hallo @ all!
Kann mir irgendjemand den Unterschied von Erfüllzungsgehilfe un Verrichtungsgehilfe auf „Nicht-juristischem“ Deutsch erklären?
Irgendwie hab ich dazu noch nichts passendes gefunden… wäre nett wenn mir das jemand, von mir aus auf „Kindergarten-Deutsch“ (*g*) erklären könnte, bevor ich hier verzweifle…
DAnke!
greetz
peer
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe müssen nicht unbedingt verschieden sein, vielfach sind Erfüllungsgehilfen auch gleichzeitig Verrichtungsgehilfen.
Erfüllungsgehilfe: hilft dem Schuldner, seine Verpflichtung zu erfüllen. Dabei muß gar keine rechtliche Beziehung zwischen dem Erfüllungsgehilfen und dem Schuldner bestehen. Der Schuldner muß nur wissen (und dulden), daß der andere ihm hilft.
Verrichtungsgehilfe: hilft dem Schuldner, seine Verpflichtung zu erfüllen, ist aber von den Weisungen des Schuldners abhängig. Es muß also irgendeine rechtlich Beziehung bestehen (zB ein Auftrags- oder Dienstverhältnis). Der Begriff ist also etwas enger.
Ich hoffe, daß ist verständlich…
Gruß,
Alex