Warum ist es sinnvoll, die Vereinbarung eines vertraglichen Erfüllungsorts und Gerichtsstands nur mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs bzw. juristischen Personen zu vereinbaren?
Sorry, da bin ich im moment leider überfragt.
Gruß
Ulrich
Warum ist es sinnvoll, die Vereinbarung eines vertraglichen
Erfüllungsorts und Gerichtsstands nur mit Kaufleuten im Sinne
des Handelsgesetzbuchs bzw. juristischen Personen zu
vereinbaren?