Erfundener Posten in Nebenkostenabrechnung

Angenommen ein Vermieter führt in einer Nebenkostenrechnung einen Posten auf, der frei erfunden ist (Gartenpflege Baumschnitt), weil keinerlei Baumpflegearbeiten durchgeführt wurden (im Vorjahr gab es diesen Posten gar nicht). Dies bestätigen auch alle 10 Parteien im Haus und weitere Nachbarn der angrenzenden Grundstücke.
Die Mieter des Hauses sollen pro Nutzeneinheit 400 Euro (der angebliche Baumschnitt soll exakt 4000 Euro gekostet haben, es müsste sich auch um tagelange Arbeiten gehandelt haben, die irgendjemanden aufgefallen hätten müssen) für diesen Baumschnitt bezahlen.
Wie sollten die Mieter nun am besten vorgehen? (Die Nebenkostenabrechnung haben die Mieter am letzten Tag innerhalb der Frist erhalten, in der der Vermieter diese den Mietern zukommen lassen kann).

Vielen Dank

Hallo, 

nicht tatsächlich durchgeführte Arbeiten zu berechnen ist gar nicht so unüblich. Hier hilft nur der Abrechnung schriftlich zu widersprechen und die Belege für die Arbeiten fordern.

Hallo!

Mieter können in die Originalrechnung beim Vermieter/Verwalter Einsicht nehmen.
Dort müsste ja eine Rechnung einer Gartenfirma über diese verdächtig gerade Summe vorliegen.
Grundsätzlich kann eine Firma das ja pauschal angeboten und ausgeführt haben.
Nur bei der Höhe der Summe ist das keine Arbeit für einen Vormittag gewesen.

Und die Bewohner müssen doch wissen,ob es auf dem Grundstück überhaupt Bäume gibt,ob einer/mehrere fehlen oder zumindest beschnitten,gestutzt,ausgelichtet oder sonst wie gepflegt wurden ?
In schwierigen Fällen bei Einsatz von Hubsteiger oder gar Baumkletterer mag so eine Summe schon schnell zusammen kommen.

Aber die Bezeichnung des Buchungspostens „Gartenpflege/Baumschnitt“ allein sagt ja nicht das im Preis Baumschnitt enthalten ist, es kann auch „nur“ Gartenpflege(Mähen usw.) sein.

mfG
duck313

Danke für die Antworten. Auf dem ebenen Grundstück gibt es 10 Bäume und ca. 5 m Hecke, die jedoch einfach vor sich hinwuchern. Außer jeder Menge Unkraut gibt es auch keine weiteren Pflanzen (also kein schönes Rosenbeet). Insgesamt ist der Garten der schlechtgepflegteste im ganzen Ort. Teilweise steht sogar das wochenlang Gras kniehoch (und höher). Rasenmähen ist allerdings Sache des Hausmeisters (der nur 600 Euro im Jahr bekommt), würde also unter einen anderen Posten als diesen ominösen Gartenpfelge Baumschnittposten fallen.
Alle Partein möchten jetzt zusammen dagegen vorgehen. Natürlich möchten sie Einsicht in die Belege. Allerdings ist ihnen jetzt nicht ganz klar, wie sie vorgehen sollen.
Wäre es ein ein Fall von Betrug, wenn so ein nicht-ausgeführter Posten eingefordert wird? Hat diese „grobe“ Fälschung AUswirkungen auf die Gültigkeit der gesamten Nebenkostenabrechnung? Die Mieter wollen mit den Belegen dann zum Mieterbund. Aber müssen sie bei der Formulierung, um Einsicht in die Belege zu bekommen, auf etwas achten, falls die ganze Nebenkostenabrechnung ungültig sein sollte. Können sie zum Beispiel der ganzen Abrechnung erst einmal pauschal widersprechen (auch die wahrscheinlich nicht gefälschten) ung gleichzeitig Einsicht in die Belege forden, Reicht ein Brief, der von allen unterschrieben wird oder sollte das jeder einzelne machen?
Vielen Dank

Servus,

es empfiehlt sich, hier nicht von Anfang an Backen und Muskeln dick zu machen, sondern tief durchzuatmen, etwas Luft abzulassen und ganz schlicht und in aller Ruhe die zugrundeliegende Rechnung des Baumpflegedienstes anzuschauen.

Ich könnte mir da einige Möglichkeiten vorstellen, die zu Kosten von 4.000 € für eine im Nachhinein kaum sichtbare Aktion führen - das ist aber nichts zum Spekulieren: Auf der Rechnung des Baumpflegedienstes steht drauf, was er gemacht hat.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Hallo

ich schliesse mich hier an > erstmal wieder auf den Boden kommen, Luft ablassen und ganz normal um Einsicht in die Belege bitten. Nach erfolgter Einsicht könnte man weiter nachhaken, welche Arbeiten genau/welche Bäume gefällt/beschnitten und ggf. vortragen, dass nichts hiervon auf dem Grundstück erkennbar ist/stattgefunden hat.

Klar werden sollte man sich vorher, ob man alle Belege oder nur bestimmte einsehen möchte. Grundsätzlich ist der Vermieter nur zur Einsichtgewährung in die Originalbelege verpflichtet (man könnte die Belege dann abfotografieren) - aber Kopien erleichtern i.d.R. die Sache für beide Seiten.
I.d.R. werden Kosten von 0,25 Euro je Kopie für angemessen erachtet, von daher würde sich eher 1 Satz Fotokopien anbieten, den alle gemeinsam erbitten.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/bele…

Die gesamte Abrechnung wird dadurch nicht automatisch ungültig. Ein pauschaler Widerspruch wäre zudem gar nicht wirksam - der müsste dann schon begründet vorgetragen werden. Es empfiehlt sich um Zahlungsaufschub bis zur erfolgten Belegeinsicht/-prüfung zu bitten und/oder die nicht beanstandeten Kostenpositionen zu bezahlen (ggf. mit dem Vermerk „unter Vorbehalt der Überprüfung nach Belegeinsicht“).

Ergänzend noch: die Kosten von gärtnerischen Arbeiten fallen auch unter haushaltsnahe Handwerkerleistungen - die zahlungspflichtigen Mieter könnten also hier auch eine Steuerentlastung über ihre persönliche Steuererklärung beanspruchen
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstlei…

Gruß Rudi

2 Like

Stimmt das ganz bestimmt?
Hallo

Ergänzend noch: die Kosten von gärtnerischen Arbeiten fallen auch unter haushaltsnahe Handwerkerleistungen - die zahlungspflichtigen Mieter könnten also hier auch eine Steuerentlastung über ihre persönliche Steuererklärung beanspruchen
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstlei…

Müsste man dann nur seine Nebenkostenabrechnung zum Finanzamt schicken, und seinen Anteil an der Gartenarbeit kann man dann absetzen?

Viele Grüße

Servus,

nein, das reicht nicht. Einzelheiten vgl. § 35a Abs 5 S. 3 EStG.

Hausverwalter können entsprechende Bescheinigungen erstellen, die vom FA akzeptiert werden, auch wenn es sich dabei nicht um Rechnungen im eigentlichen Sinn handelt. In den Jahren, wo ich so Zeugs gebucht habe, hielt sich die Zahl der Mieter, die sowas haben wollten, überraschenderweise in ziemlich übersichtlichen Grenzen (

Hallo

Hausverwalter können entsprechende Bescheinigungen erstellen, die vom FA akzeptiert werden, auch wenn es sich dabei nicht um Rechnungen im eigentlichen Sinn handelt.

Und wenn die Gartenarbeit nicht durch einen Hausverwalter, sondern durch eine Gartenbaufirma erledigt wird?

Also, das Geld landet bestimmt auf deren Konto, aber mit der Rechnung ist das ein Problem.

In den Jahren, wo ich so Zeugs gebucht habe, hielt sich die Zahl der Mieter, die sowas haben wollten, überraschenderweise in ziemlich übersichtlichen Grenzen (

Servus,

Und wenn die Gartenarbeit nicht durch einen Hausverwalter,
sondern durch eine Gartenbaufirma erledigt wird?

dann geht das doch viel leichter: Steuerpflichtiger beauftragt Gartenbaufirma, bekommt von dieser eine Rechnung und überweist den Rechnungsbetrag. Er muss dann bloß darauf achten, dass der Preis für die Arbeitserledigung („Lohnkosten“) separat ausgewiesen wird.

Also, das Geld landet bestimmt auf deren Konto, aber mit der
Rechnung ist das ein Problem.

Was für ein Problem? Wenn der GaLa-Bauer lieber schwarz arbeiten will, bekommt er halt den Job nicht, es gibt genug davon. Der § 35a wurde zur Eindämmung von Schwarzarbeit ins EStG aufgenommen; Arbeit „ohne Rechnung“ lohnt sich für den Auftraggeber bloß noch, wenn der Anbieter um mehr als den Betrag billiger ist, den der Auftraggeber sonst von seiner ESt abziehen könnte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

siehe z.B. auch >hier (unter Punkt „Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“) und >da

aus der Praxis
als Mieter: unser Finanzamt wollte lediglich beim ersten Mal die (rudimentäre) Betriebskostenabrechnung unseres Vermieters*1) sehen, nicht mal ein Nachweis über die unbare Zahlung wurde verlangt, unser Vermieter hatte auch keine gesonderte Bescheinigung erstellt und diese wurde vom Finanzamt auch nicht verlangt (das muss aber nicht jedes Finanzamt so locker handhaben)
*1) ja, unser Vermieter gehört zu der Sorte, die keine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellen können/wollen - aber, ich sehe das halt nicht so eng :wink:
als Vermieter: unsere Abrechnungsunternehmen weist den auf den jeweiligen Mieter entfallenden Anteil an Haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen gesondert aus

Kommt infrage z.B. für Schornsteinfeger, Heizungswartung, Reinigung/gärtnerische Pflege - aber auch für Umzugsdienstleistungen, bei Ausführung von Schönheitsreparaturen, anderen Reparaturen im Haushalt (z.B. Waschmaschinenreparatur direkt im Haushalt - nicht aber wenn das Gerät dazu in die Werkstatt muss)
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/haus…

Da die Einkommensteuerschuld direkt um 20% gemindert wird, wäre man ja eigentlich blöd, das zu verschenken :wink:

Gruß Rudi

Hallo

dann geht das doch viel leichter: Steuerpflichtiger beauftragt Gartenbaufirma, …

Moment mal, es geht um einen steuerplfichtigen Mieter in einer Anlage mit mehreren Häusern. Der beauftragt doch nicht selber die Gartenbaufirma.

Viele Grüße

Servus,

als Mieter: unser Finanzamt wollte lediglich beim ersten Mal
die (rudimentäre) Betriebskostenabrechnung unseres
Vermieters*1) sehen, nicht mal ein Nachweis über die unbare
Zahlung wurde verlangt,

das ist ein typischer Elster-Effekt. Die Leute sind dann halt immer traurig, wenn das Thema doch mal geprüft wird und sie vernehmen, dass die Handhabung, die fünf Jahre lang so lief, kein Präjudiz für das sechste ist.

Von daher ist es sinnvoll, unabhängig vom Üblichen dem Wortlaut der Vorschrift zu folgen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

das hab ich jetzt nicht verstanden:

Wenn weder der Hausverwalter noch der Mieter den Auftrag erteilt, auf wessen Veranlassung wird dann der Gala-Bauer dann tätig?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

Wenn weder der Hausverwalter noch der Mieter den Auftrag erteilt, auf wessen Veranlassung wird dann der Gala-Bauer dann tätig?

Der Vermieter natürlich.
Ich hab übrigens nicht geschrieben, dass der Hausverwalter die Arbeit nicht in Auftrag gibt, sondern dass er sie nicht erledigt.

Der Gärnter mäht hauptsächlich ab und an den Rasen und geht im Herbst mit Laubbläsern rum (Laubbläser nein danke).

Viele Grüße