Erg. ALGII oder Kinderzuschl.+Wohngeld?

Hallo!
Folgendes:

Familie (2Erw. + 3 Kinder).
Arbeitseinkommen monatlich durchnittlich 1850€ brutto.

Ab 01.06. erg. ALGII 404€.
Gehalt kommt aber immer am 15. (sprich 15.06)

Jetzt soll die Familie Überbrückungsgeld als Darlehen bekommen und am 15.6 mit der Abrechnung muss die Familie es zurückzahlen. Dann muss ein Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt werden, aber lt. Jobcenter erst nach dem 15.06.

Wenn Familie den jetzt schon stellt würde sie aber am 01.06 kein ALGII mehr beziehen, sondern Wohngeld und Kinderzuschlag und bräuchte doch dann kein Darlehen aufnehmen und wäre aus dem ALGII Bezug komplett raus.

Wozu muss denn jetzt lt. Jobcenter ein Darlehen aufgenommen werden, wenn man ab 01.06. mit dem Zuschlag raus wäre und kein Darlehen bräuchte?

Hallo,

das ergibt keinen Sinn, da muss zu viel geraten werden.

Generell gilt, dass man beim JC kein Darlehen beantragen muss oder dort irgend welche Leistungen beziehen möchte.
Vermutlich will das JC die Zeit vom 1. bis zur Lohn/Gehaltszahlung um den 15. überbrücken, wobei dann die Rückzahlung des Darlehens nicht in voller Höhe sondern i.d.R. nur mit 100 € vereinbart würde.

Vielleicht nochmals ausführlicher posten.

si

Hallo

Generell gilt, dass man beim JC kein Darlehen beantragen muss oder dort irgend welche Leistungen beziehen möchte.

Du meinst nicht ‚möchte‘, sondern ‚muss‘?

wobei dann die Rückzahlung des Darlehens nicht in voller Höhe sondern i.d.R. nur mit 100 € vereinbart würde.

Wie bitte? Die 100 € wären wohl eine Ratenzahlung. Das Darlehen müsste aber trotzdem in voller Höhe zurückgezahlt werden, nur eben nicht auf einmal.

Viele Grüße

Hallo

Jetzt soll die Familie Überbrückungsgeld als Darlehen bekommen und am 15.6 mit der Abrechnung muss die Familie es zurückzahlen. Dann muss ein Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt werden, aber lt. Jobcenter erst nach dem 15.06.

Natürlich kann die Familie jetzt schon einen Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag stellen. Wie es mit dem Kinderzuschlag aussieht, weiß ich nicht, aber Wohngeld könnte schon ab laufenden Monat bewilligt werden, wenn der Antrag bis zum letzten Tag den Monats eingeht (möglicherweise letzter _Arbeits_tag, davon sollte man vorsichtshalber ausgehen).

Wozu muss denn jetzt lt. Jobcenter ein Darlehen aufgenommen werden, wenn man ab 01.06. mit dem Zuschlag raus wäre und kein Darlehen bräuchte?

Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass es sich um ein Missverständnis handelt, und dass die Familie jetzt einen Antrag stellen soll, und dass das Jobcenter ein Darlehen zahlt, bis Wohngeld und Kinderzuschlag bewilligt sind und gezahlt werden.

Es kann auch sein, dass die Mitarbeiter vom Jobcenter was falsch verstanden haben. Da sind manchmal Leute, die nicht sehr gut ausgebildet wurden.

Wenn es jedenfalls einen neuen Bescheid gibt, nach dem die AlgII-Zahlungen nur noch als Darlehen gezahlt werden, würde ich dagegen Widerspruch einlegen, sofern ich Zweifel am Grund dafür hätte. - Man kann auch Widerspruch einlegen nur gegen die Tatsache, dass das AlgII darlehensweise bezahlt wird.

Es muss übrigens einen schriftlichen Bescheid mit Begründung geben!

Viele Grüße