Hi,
angenommen, eine Alleinerziehende mit einem Kindergartenkind arbeitet und erhält dafür 700,- €.
Welche Hilfen kann sie zusätzlich beantragen?
Ich frage, weil ich nach den Angaben auf der Seite
http://www.lpb-bw.de/aktuell/hartz_iv.php
auf 347 + 208 + Miete 300 komme und sie ohne zu arbeiten mehr hätte.
Oder rechne ich einfach falsch?
Würd mich mal interessieren.
Schöne Grüße
Cirwalda
Hi,
angenommen, eine Alleinerziehende mit einem Kindergartenkind
arbeitet und erhält dafür 700,- €.
mit Kindergeld und Unterhalt ca. 11oo€ Einkommen pro Monat
Welche Hilfen kann sie zusätzlich beantragen?
Wohngeld und Kindergeldzuschlag
Ich frage, weil ich nach den Angaben auf der Seite
http://www.lpb-bw.de/aktuell/hartz_iv.php
auf 347 + 208 + Miete 300 komme und sie ohne zu arbeiten mehr
hätte.
Oder rechne ich einfach falsch?
da kommt noch der Alleinerziehendzuschlag hinzu und dann wird Kindergeld als Einkommen abgezogen, sowie der Unterhalt oder UVG.
Die Frau wäre wohl mit Variante 1 besser bedient.
LG Belle