Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe da ein Problem und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin hochgradig sehbehindert und mache eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation in einem Berufsbildungswerk für blinde und Sehbehinderte in Soest. Komme jetzt nach meinem Urlaub ins 3. Ausbildungsjahr.
Es ist nicht wie auf dem freien Markt, das ich ein richtiges Einkommen habe sondern „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte Menschen gemäß §§ 97 ff Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) i.V.m. § 33 und §§ 44 ff Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)“. Da ich in Moment bei meinen Eltern wohne, bekomme ich 389,00 €. Sobald ich von zuhause ausziehe, wird sich dieser Betrag auf 559,00 € erhöhen.
In den letzten Jahren spielte ich mit den Gedanken, langsam auf eigenen Füßen zu stehen und mir eine eigene Wohnung anzumieten. Habe die dazu notwendigen Schritte durchgeführt. Habe mir einen WBS-Schein beantragt und mir entsprechende Wohnungsangebote bei mir vor Ort in Hagen zuschicken lassen.
Habe jetzt in meinem Urlaub ein super Angebot bekommen. Die Wohnung ist mitten im Zentrum, wo ich Kaufhäuser usw. perfekt erreichen kann. Für jemanden mit einer Sehbehinderung ein idealer Ort. Knapp 400 € Warmmiete. Habe mir auch die Wohnung schon angeschaut und würde sie sofort anmieten. Nun ist eventuell der ganze Traum geplatzt.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich mir noch Wohngeld beantragen kann, damit ich auch noch einigermaßen mit dem Restgeld leben kann. Habe jetzt erfahren, dass ich aufgrund der Ausbildungsförderung vom Arbeitsamt kein Anspruch auf Wohngeld habe.
Damit vergeht mir grad die ganze Freude an meiner neuen Wohnung.
Kann ich ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt bei der ARGE beantragen? Brauche nur eine kleine Unterstützung, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Denn mit den knapp 160,00 € die von den 559,00 € übrig bleiben, kann man ja kaum leben.
Ich weiß dass es die U25-Regelung gibt. Ich bin in Moment 24 Jahre alt und werde im Dezember 25. Eventuell kann ich mit der Genossenschaft sprechen, die mir die Wohnung vermietet, ob ich einen Mietvertrag erst ab Dezember geltend machen kann, um die Wohnung nicht zu verlieren.
Der Knackpunkt ist jetzt nur, ob ich Leistungen trotz einer besonderen Ausbildungsförderung bekommen kann und ob ich bei der ARGE gewisse Argumente rüberbringen kann für einen Auszug. Wenn der Mietvertrag erst Anfang Dezember beginng und ich mitte Dezember 25 werde würden die das ganze noch ablehnen? Eventuell könnte man erst ab Januar einziehen. Wichtig ist nur, bekomme ich Leistungen.
Ich wäre um eine Antwort wirklich sehr dankbar. Zerbreche mir schon die ganze Zeit den Kopf und hatte mich auch schon sehr über das Wohnungsangebot gefreut. Habe das alles leider sehr spät erfahren.
Gruß
Hakan