Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe da ein Problem und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin hochgradig sehbehindert und mache eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation in einem Berufsbildungswerk für blinde und Sehbehinderte in Soest. Komme jetzt nach meinem Urlaub ins 3. Ausbildungsjahr.

Es ist nicht wie auf dem freien Markt, das ich ein richtiges Einkommen habe sondern „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte Menschen gemäß §§ 97 ff Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) i.V.m. § 33 und §§ 44 ff Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)“. Da ich in Moment bei meinen Eltern wohne, bekomme ich 389,00 €. Sobald ich von zuhause ausziehe, wird sich dieser Betrag auf 559,00 € erhöhen.

In den letzten Jahren spielte ich mit den Gedanken, langsam auf eigenen Füßen zu stehen und mir eine eigene Wohnung anzumieten. Habe die dazu notwendigen Schritte durchgeführt. Habe mir einen WBS-Schein beantragt und mir entsprechende Wohnungsangebote bei mir vor Ort in Hagen zuschicken lassen.

Habe jetzt in meinem Urlaub ein super Angebot bekommen. Die Wohnung ist mitten im Zentrum, wo ich Kaufhäuser usw. perfekt erreichen kann. Für jemanden mit einer Sehbehinderung ein idealer Ort. Knapp 400 € Warmmiete. Habe mir auch die Wohnung schon angeschaut und würde sie sofort anmieten. Nun ist eventuell der ganze Traum geplatzt.

Ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich mir noch Wohngeld beantragen kann, damit ich auch noch einigermaßen mit dem Restgeld leben kann. Habe jetzt erfahren, dass ich aufgrund der Ausbildungsförderung vom Arbeitsamt kein Anspruch auf Wohngeld habe.

Damit vergeht mir grad die ganze Freude an meiner neuen Wohnung.

Kann ich ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt bei der ARGE beantragen? Brauche nur eine kleine Unterstützung, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Denn mit den knapp 160,00 € die von den 559,00 € übrig bleiben, kann man ja kaum leben.

Ich weiß dass es die U25-Regelung gibt. Ich bin in Moment 24 Jahre alt und werde im Dezember 25. Eventuell kann ich mit der Genossenschaft sprechen, die mir die Wohnung vermietet, ob ich einen Mietvertrag erst ab Dezember geltend machen kann, um die Wohnung nicht zu verlieren.

Der Knackpunkt ist jetzt nur, ob ich Leistungen trotz einer besonderen Ausbildungsförderung bekommen kann und ob ich bei der ARGE gewisse Argumente rüberbringen kann für einen Auszug. Wenn der Mietvertrag erst Anfang Dezember beginng und ich mitte Dezember 25 werde würden die das ganze noch ablehnen? Eventuell könnte man erst ab Januar einziehen. Wichtig ist nur, bekomme ich Leistungen.

Ich wäre um eine Antwort wirklich sehr dankbar. Zerbreche mir schon die ganze Zeit den Kopf und hatte mich auch schon sehr über das Wohnungsangebot gefreut. Habe das alles leider sehr spät erfahren.

Gruß
Hakan

Hallo Hakan,
ob du aufgrund deiner ausbildungsförderung ausgeschlossen bist kann ich so nicht genau sagen. Es gibt sonderfälle die trotz förderung alg II erhalten können. Um dir dazu mehr sagen zu können mmüsste ich genau wissen auf welcher gesetzlichen Grundlage du eine Förderung bekommst (§§ und gesetz).
Ansonstn gibt es noch die Möglichkeit Leistungen für die nicht gedekten Unterkunftskosten gem. § 22 (7) SGB II zu beantragen… vielleicht hast du da eine Chance.
Die Anmietung der Wohnung kann dir zu keinem Zeitpunkt (auch jetzt mit 24) niemand verbieten.

Gruß Marty

Hallo Marty,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Du machst mir wirklich Hoffnung. Wollte am Montag soweiso zur ARGE gehen, aber jetzt weiss ich zumindest mehr, was ich machen kann.

Für die nicht gedeckten Unterkunftskosten. Ist das ein gesonderter Antrag oder der normale alg II Antrag.

Wie läuft der ganze Antrag und was muss ich alles tuhn?

Also du meinst, die können mir nicht sagen, das ich im allgemeinen bis 25. mit dem Umzug waten soll? OK, eventuell wenn ich noch 22 oder 23 wäre, aber es sind nur noch 4 Monate.

Die Frage, bei welcher Gesetzeslage ich gefördert werde lautet wie folgt. „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte Menschen gemäß §§ 97 ff Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) i.V.m. § 33 und §§ 44 ff Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)“.

Gruß
Hakan

Hallo nochmal…
nein der normale ALG II Antrag und ein Zusatzblatt… „Antrag auf Übernahme der ungedekten KDu gem. § 22 (7) SGB II“
Dr Ablauf ist unterschiedlich… eines ist aber klar… viel papierkram, viele Unterlagen und Belege. Und dann vollständig abgeben… dann soll die bearbeitung nicht länger als 15 tage dauern (soll !!)…
Mit dem Umzug ist so eine sache… wenn du dich nicht vorher meldest und fragst, dann müssen sie (im falle eines ALG II Anspruches) die kdu übernehmen…
wenn du vorher fragst und sie lehnen es ab dann ist das blöd.aber dann würde ich dir raten widerspruch einzulegen und deine besondere situation deutlich zu machen… und da soetwas meistens sehr lange dauert auch gleich ein verfahren im einstweiligen rechtsschutz anzustrben, damit die wohnung nicht weg ist.
weg des genauen anspruch muss ich mich nochmal schlau lesen… baer heut nicht mehr… melde mich wieder.
Gruß marty

Hallo,

danke nochmals.

Würd mich sehr freuen, wenn du dich da noch einmal erkundigst.

Bist du dir da wirklich sicher, dass wenn ich vorher nicht frage, die mir das genehmigen müssen. Nicht das es heißt, das man sich hätte vorher mal erkundigen sollen oder so.

Die Sache ist halt wegen der Ausbildungsförderung, das macht mich ein wenig stuzig.

Kann ich den Antrag einfach runterladen, ausfüllen und abschicken oder muss ich bei der ARGE persönlich erscheinen und mir einen Antrag von dem jeweiligen Sachbearbeiter geben lassen.

Gruß
Hakan

Hallo Hakan,

leider kenne ich mich mit den Reha- Gesetzen nicht gut aus. Wenn Du aber ein „Normaler Fall“ wärst müsstest du bei Deiner Arge Zustimmung zum umzug und MIETZUschuß beantragen können. Erkundige Dich einfach dort ob Du generell einen Anspruch auf sog. MIETZUschuß hast. Lasse dir einen Beratungstermin diesbezüglich geben und Dir ausrechnen wieviel das wäre.

Allerdings muss das Jobcenter dem Auszug zustimmen. Und ob die das so einfach tun werden glaube ich nichtmal, denn wenn Du bei den Eltern wohnen bleibst produzierst Du weniger Kosten. Da muss Du schon nachweisen dass es dir dort sehr schlecht geht! So einfach mal auf Steuergelder ausziehen ist nämlich nicht drin.

Sorry dass ich hier in diesem Speziellen fall nicht ganz auf dem Laufenden bin.

Gruß Gwenhyfar

Grüß Dich Hakan,
grundsätzlich stehen Dir Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu. Voraussetzng ist jedoch, dass Du durch Dein „Einkommen“ plus Miete und Nebenkosten, weniger als den Regelsatz zur Verfügung hast.
Also: Den Mietvertrag durch die ARGE genehmigen lassen und ergänzende Leisstung beantragen.
Im Zweifelsfalle klagen!
Wichtig ist, dass der Mietvertrag von der ARGE genehmigt wird.
Wenn ja, stehen Dir ergänzende Lesitungen zu.
Notfalls Klagen!
Liebe Grüße und viel Glück - Ernst

Hallo, Hakan, ja ich wünsche Dir sehr, dass das mit der Wohnung klappt!!!

Also: „probieren geht über studieren“, will damit sagen, geh doch einfach zum zuständigen Amt für Hartz IV und erkundige dich. Das kostet dich nur Zeit aber kein Geld. Die Mitarbeiter dort sind meistens dann sehr freundlich und aufgeschlossen, wenn sie ihr Wissen weitergeben können.

Grundsätzlich geht SGB II (Hartz IV) davon aus, dass jeder Mensch einen gewissen Bedarf hat incl. Wohnungsmiete etc. Und wer mit seinem Einkommen - gleich welcher Art - diese Summe nicht selbst aufbringen kann - müsste unterstützt werden als so genannter „Aufstocker“.

Ich hoffe, Du kannst „vor Ort“ eine befriedigende Antwort bekommen. Herzliche Grüße, Klaus

Den Antrag kannst du auch runterladen udn hinschicken. Aber ich denek das die dich in jedem fall auch persönlich sehen wollen. Außerdem geht es meist schneller, weil direkt geklärt werden kann welche unterlagen du brauchst.

Hallo Gwenhyfer,

vielen Dank für deine Antwort. werde mich aufjedenfall nochmal erkundigen.

Gruß
Hakan

Hallo Ernst,

danke für deine Antwort. Klingt alles sehr ermutigend, was ich hier bislang gelesen habe. Hoffentlich klappt das alles.

Gruß
Hakan

Hallo Klaus,

auch mchte ich mich bei dir bedanken für die nette Antwort.

Fühle mich jetzt etwas besser und hoffe jetzt einfach mal das beste.

Gruß
Hakan

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden.
Über folgende Institution kann man auch fachkundige Hilfe bekommen ! Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V. - Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
*************************************************
Beste Grüße USKO

Hallo Hakan,
es würde mich interessieren, wie der Verlauf der Sache vorangeht.
Ich würde mich über eine entsprechende Nachricht von Dir freuen!
Liebe Grüße - Ernst

Hallo Harkan,

Du erhälst von mir in kürze eine Antwort.

Gruß

Claus

Hallo Ernst,

du wolltest ja gerne wissen, wie es nun aussieht mit meiner finanziellen Unterstützung.

Ich musste leider auf die Anmietung meiner Wohnung verzichten. Ich war gestern bei der ARGE. War eigentlich ein netter Sachbearbeiter, der meine Argumentationen eigentlich gut nachvollziehen konnte. Habe ihm die ganze Situation geschildert. Ausbildungsförderung usw. Er hat mir von der U25-Regelung erzählt. Habe ihm den Vorschlag gemacht das ich versuchen kann, die Wohnung erst im Dezember zu nehmen, wo ich auch Geburtstag hab und 25 werde. War alles auch soweit kein Problem.

Da in der Ausbildungsförderung schon der Mietzuschuss gegeben ist, also 559,00 € insgesamt würde ich nur eine Aufstockung von 20,00 € bekommen. Kindergeld wird mit angerechnet. Hätte ich also höchstens nur 180,00 € zu leben. Meine Eltern würden mich zwar gerne unterstützen, nur müssen die selber noch Abzahlungen tätigen. Somit hätten wir noch mehr finanzielle Schwierigkeiten. Wollte halt trotz meines Auszugs meine Eltern nicht noch weiter in finanzielle Schwierigkeiten stecken. Jetzt in Moment läuft alles gut, da ich zuhause wohne und alles optimal kalkulier wurde.

Ich musste leider meine Wohnung absagen. Ist mir zwar schwer gefallen aber ist ja auch kein Weltuntergang. Es passier ja bestimmt oft, das hier und da mal was frei wird. Muss ich eben noch 1 Jahr Ausbildung machen und hoffen, dass ich diese gut absolviere und einen guten Arbeitsplatz bekomme, sodass ich alles selbst finanzieren kann. Falls ich dennoch zu den Arbeitslosen gehören sollte, werde ich mich genau schlau machen, was mir alles bei ALG I usw. zusteht, bevor ich wieder einen Schritt zu viel mache und ich wieder aufgeschmissen bin. Vielleicht habe ich dann Anspruch auf Wohngeld oder es würde mehr bei der ARGE rausbekommen. Habe mich gestern schon schlau gemacht wie es aussieht mit ALG I im falle einer Arbeitslosigkeit. Bekomme jetzt 389,00 € Ausbildungsförderung. Davon wird später 60 % abgezogen und da bleiben mir noch knapp 200,00 €. Ich hoffe, dass es bis dahin nicht kommt. An sonsten neues Spiel neues Glück mit mehr Erfahrungen.

Möchte mich nochmals bedanken für die Hilfreichen und ermutigenden Äußerungen.

Gruß
Hakan

Hallo Harkan,

Deine Frage kann ich nicht genau beantworten, weil ich Deinen Fall nicht genau kenne.

Ich bitte Dich deshalb, wende Dich an der Rechtsabteilung der ARGE, die im Auftrag der Bundesregierung Auskünfte erteilt.
Telefonnummer: 01805676712.
Sie werden Dich auf jedenfall weiterhelfen.

Gruß

Claus