Ergänzende Sozialhilfe / Abfindung

Folgender fiktiver Fall:

Frau A hat eine 3-jährige Tochter und ist alleinerziehend. Sie arbeitete in einem 25h-Job für 1.000,- € monatlich brutto. Netto verblieben rund 770,-. Vom Sozialamt bekam Frau A ergänzende Sozialhilfe.

Das Anstellungsverhältnis wurde gekündigt. Die Kündigung ist unbegründet, die soziale Auswahl nicht beachtet. Frau A hat sich unverzüglich arbeitssuchend gemeldet und wehrt sich gerichtlich gegen die Kündigung. Sie rechnet mit einer üblichen Abfindung von 4 Monatsgehältern, da sie für 8 Jahre dauerhaft in dem Betrieb beschäftigt war.

Frage: Wer bekommt die Abfindung? Kann Frau A die Abfindung behalten oder „schluckt“ sie das Amt?

Vielen Dank für die Hilfe!
Rüdiger

Hallo

Frage: Wer bekommt die Abfindung? Kann Frau A die Abfindung behalten oder „schluckt“ sie das Amt?

Sie sollte auf jeden Fall geltend machen, dass sie die ja gar erstmal gar nicht richtig annimmt, solange das Verfahren schwebt. Würde ich jedenfalls so machen. Wenn man die Abfindung annimmt, dann nimmt man damit doch auch die Kündigung an, oder nicht?

Wenn diese Abfindung einfach gezahlt wird, würde ich persönlich diesen Betrag auf irgendein Extra-Konto (Tagesgeld-Konto) tun und das nach Möglichkeit sperren bis nach dem Gerichtsurteil und dies dem Sozialamt und dem Arbeitgeber mitteilen. Einfacher wäre es dann aber sicher, dem Arbeitgeber drum zu bitten, dass er die Abfindung nur ggf. und erst nach dem Urteil auszahlen soll.

Ansonsten wüsste ich nur, wie das bei Hartz4 ist: Da wird das natürlich im dem Monat, in dem es auf dem Konto eingeht, als Einkommen angerechnet, und ab dem nächsten Monat wäre es Vermögen.

Viele Grüße

Hallo Simsy!

Es soll keine aussergerichtliche Abfindung angenommen werden, richtig! Was ich in diesem fiktiven Fall meinte ist:

Wenn das arbeitsgerichtliche Verfahren darauf hinausläuft, dass eine Abfindung gezahlt wird, was dann mit der Abfindung passiert? Eine Möglichkeit ist genau die, welche Du angegeben hast (HARZ IV): Das Amt sieht es als Einnahme(Einkommen und ab dem nächsten Monat ist es Vermögen.

Mit „fair“ hat das natürlich nichts mehr zu tun: Die alleinerziehende Frau A hätte ja auch genauso gut die letzten Jahre zu Hause bleiben können und hätte das gleiche bekommen! Wo bleibt denn da überhaupt die Motivation zu Arbeiten ODER ein gerichtliches Verfahren zu führen, gerade, wenn die Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren immer selbst zu tragen sind?

Liebe Grüße
Rüdiger

Hallo

Das Amt sieht es als Einnahme(Einkommen und ab dem nächsten Monat ist es Vermögen.

Mit „fair“ hat das natürlich nichts mehr zu tun: Die alleinerziehende Frau A hätte ja auch genauso gut die letzten Jahre zu Hause bleiben können und hätte das gleiche bekommen!

Bei Hartz4 könnte sie allerdings schon einen recht hohen Anteil von ihrer Abfindung als Schonvermögen behalten, ohne dass sie es zum Lebensunterhalt einsetzen müsste.

Bei Sozialhilfe ist es allerdings erheblich weniger (wenn sich da nichts geändert hat).

Viele Grüße