Ergänzung im Testament, wenn Erblasser dement?

Liebe Mitglieder!

Folgende Situation stellt sich in meiner Familie dar:

Meine Oma ist dement und inkontinent. U.a. deswegen sind meine Mutter und mein Vater zu ihr ins Zweifamilienhaus im Nachbardorf gezogen und haben sich dort ihre Wohnung mühevoll eingerichtet. Meine Mutter sorgt für meine Oma, da sie an manchen Tagen nicht mehr ganz Herr ihrer Sinne ist. Sie ist manchmal noch ganz gut bei Sinnen, manchmal aber bekommt sie von Allem nicht mehr viel mit. Mein Bruder lebt auch in diesem Haus; er hat dort ein Zimmer und lebt schon seit ca. 13 Jahren dort mit meiner Oma zusammen. Meine Oma hat vor einigen Jahren (als sie noch kerngesund war) ein Testament handschriftlich aufgesetzt, in dem sie festgelegt hat, dass mein Bruder alleiniger Erbe des Hauses ist. Dieses Tsstament ist nicht notariell beglaubigt.

Nun meine Fragen:

Ist dieses Testament so gültig?
Ist eine handschriftliche Ergänzung durch meine Oma im Testament möglich/rechtskräftig, indem sie meinen Eltern lebenslanges Wohnrecht einräumt,obwohl sie dement ist?
Oder muss schon jetzt mein Bruder meinen Eltern das lebenslange Wohnrecht genehmigen, da er Erbe ist?
Ist mein Bruder als Erbe im Falle des Todes meiner Oma gesetzlich verpflichtet meiner Mutter einen Pflichtteil auszuzahlen?
Was ist ggf. noch wichtig zur Absicherung meiner Eltern?

Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen mit soetwas oder gar rechtliches Hintergrundwissen.

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Vielen Dank!

MFG, Katrin

Liebe Katrin,
diese Frage sollte unbedingt von einem Rechtsanwalt beantwortet werden. Dazu kann ich Ihnen leider keine informationen bieten.
Mit freundlichen Grüßen

Helga johann

Hallo Karin,
da deine Oma das Testament geschrieben hat, als sie noch nicht dement war, ist es rechtskräftig, auch, wenn es nicht notariell beglaubigt wurde. Ist die Demenz vom Arzt diagnostiziert und eine Betreuung beantragt, ist keine Ergänzung mehr möglich, da sie nicht mehr geschäftsfähig ist. Im Falle eines Todes deiner Oma ist der Bruder verpflichtet den Pflichtteilsanspruch auszuzahlen, den deine Mutter wahrscheinlich einfordern muss. Kommt auf das Verhältnis zwischen deinem Onkel und deiner Mutter. Der Pflichtteil kann 3 Jahren nach den Tod noch eingefordert werden.

Liebe Helga,

trotzdem vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Vielleicht können Sie mir trotzdem kurz helfen:

Kann es sein, dass sich Dement-Kranke IHRE Person suchen, an die sie sich regelrecht klammern und die sie abermals am liebsten jederzeit um sich hätten? Und kann dadurch resulierend eine sog. Eifersucht anderen Personen gegenüber entstehen?
Habe bei meiner Oma das Gefühl, dass das so ist.

Danke für Antwort!

VG!

Hallo depm,

danke für die schnelle Antwort.

Ja, die Demenz wurde Ende 2009 von einem Arzt diagnostiziert und meine Mutter ist die Betreuerin meiner Oma.
Also kann das lebenslange Wohnrecht für meine Eltern gar nicht mehr von meiner Oma veranlasst werden?
Erst dann von meinem Bruder, wenn Oma verstirbt? Mit Bruder ist übrigens mein Bruder gemeint, also der Sohn meiner Mutter und Enkel meiner Oma.
Und das Verhältnis ist derzeit nicht das Allerbeste…

MFG

Hi Katrin,
viele Fragen …

Zunächst kommt es auf die Abfassung des Testaments an. Soweit alle gestellten Anforderungen vorliegen, hat es Gültigkeit.
Eine testier- bzw. geschäftsunfähige Person kann keine Ergänzung bzw. Neufassung des Testaments abgeben. Die Testierfähigkeit könnte vom Alleinerben (sofern das Testament gültig ist) angezweifelt werden - vermutlich mit Erfolg, wenn die Demenz dokumentiert ist.
Da Ihr Bruder noch nicht Erbe geworden ist, kann er auch kein Wohnrecht einräumen.
Ihre Mutter hat definitiv Anspruch auf ihren Pflichtteil. Ist sie das einzige Kind? Dann würde sie im Normalfall (ohne Testament) die Oma allein beerben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbes. Also die Hälfte des Wertes des Erbes müsste der Bruder an die Mutter auszahlen. Es gibt im Weiteren sicherlich verschiedene Möglichkeiten, das zu regeln, Wohnrecht, Geldbetrag, beides … Am besten Sie lassen sich durch einen Notar, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat, beraten.
Viel Erfolg
ulli

PS: Liebe Katrin, Sie sind zu gut für diese Welt! In einer Welt, in der sich jeder selbst der Nächste ist, sorgen Sie sich um die Absicherung Ihrer Eltern! Vielleicht kann man da den Bruder mit ins Boot holen?
VG, ulli

Dies wird sich als sehr schwierig erweisen, da eine Betreuung eingerichtet wurde.Dein Bruder könnte ein Wohnrecht einräumen, im Falle des Todes deiner Oma. Aber was ist, wenn deine Oma ins Heim muß und die Kosten allein nicht aufbringen kann. Dann wird das Haus eventuell verkauft um ihren Eigenanteil zu leisten. Vielleicht wäre es gut, wenn ihr euch
eine rechtliche Beratung einholt.
MfG
depm

Oh je, daran hat bisher noch keiner von uns gedacht.
So ein heimaufenthalt ist sicher sehr teuer!?
Aber wer entscheidet, dass meine oma ins heim muss?meine mutter?es gibt ja auch leute,die ihre bettlägrige mutter zu hause pflegen bis zum bitteren ende…
Ich möchte natürlich nicht,dass meine mutter das tut,da sie sich selbst damit kaputt macht!

Wir werden ganz sicher und ganz bald rechtsberatung einholen.

Danke für diesen tipp!

Mfg

Liebe ulli,

Vielen dank für die schnelle antwort!

Die demenz wurde ende 2009 vom arzt diagnostiziert. Meine mutter ist die betreuerin meiner oma u bekommt geld aus pflegestufe 1.ich denke,dass bedeutet,dass meine oma nicht mehr geschäftsfähig ist!??

Meine mutter ist nicht das einzige kind,sie hat noch einen bruder,der wahrscheinlich seinen pflichtteil einfordern wird.muss dann also nach dem tod meiner oma mein bruder meiner mutter u meinem onkel den entsprechenden erbanteil auszahlen,da ja er der alleinige erbe ist?

Leider hat mein bruder gerade selber einige probleme,daher wird es wohl schwer ihn da ins boot zu holen…

…ja vielleicht bin ich zu gut,aber ich möchte meinen eltern so gern helfen.ich möchte nicht zusehen,wie sie in ihr unglück laufen…denn an so einem sachverhalt hängen sicher ne menge finanzielle risiken!

Wir werden schnellstmöglich rat vom rechtsanwalt/notar holen.

Danke an sie!

LG

Ach so… einfache Demenz … Es gibt da viele verschiedene und über die einzelnen auch noch verschiedene Auffassungen (Kann ein Lied darüber singen :wink: Ist damals ein psychiatrisches Gutachten anlässlich des Betreuungsverfahrens erstellt worden? Wäre für den Ernstfall vielleicht hilfreich. Auch eine demente Person kann ja einen Willen äußern und es gibt auch Notare, die beurkunden das. Hat mir erst neulich ein Notar erzählt und dass er sich sicher war, dass der Mandant, den er mit seiner Oma wegschickte, weil diese völlig von der Rolle war, bestimmt beim nächsten oder übernächsten Kollegen Erfolg hatte. Sowas läuft dann unter „ich mach mal einen Ausflug mit Oma“ oder „soll ich Oma heute mal zum Arzt fahren“. Dann bekommen die tatsächlichen Erben möglicherweise nach dem Tod der oder des Erblassers eine böse Überraschung - sprich ein neueres notarielles Testament (oder besser Erbvertrag mit dem „Neuerben“!!!, weil der Erbvertrag teurer ist und nicht von einer Vertragspartei widerrufen werden kann) präsentiert. Genug der Schwarzmalerei.

Viel Erfolg bei der Anwalts-/Notarsuche. VG, ulli

Ich denke, dass werdet ihr in der Familie entscheiden , ob und wann sie vielleicht in ein Heim einziehen sollte?! Es wäre schön,es im Hinterkopf zu behalten, da keiner weiß wie die Demenz voranschreitet und welche Auswirkungen sie hat. Ich wünsche Dir und deiner Familie viel Kraft, Liebe und die Wertschätzung die deine Oma mit Demenz und ihr verdient.
MfG
depm

Liebe Kathrin,
diese Situation ist natürlich äußerst zermürbend für deine Eltern.
Ich gebe dir natürlich mein Wissen weiter
-Das Handschriftliche Testament ist gültig
-Mit der Diagnose Demenz sollte bereits ein Betreuer/Vormund bestellt sein - ist das nicht der Fall müßt ihr Euch dringend darum bemühen da die Oma nur eingeschränkt geschäftsfähig ist
-nachträgliche Ergänzungen sind natürlich nur gültig wenn sie im Vollbesitz der Sinne gemacht werden, sollte die Änderung zu diesem Zeitpunkt und in diesem Ausmaß(lebenslanges Wohnrecht)erfolgen, denke ich persönlich,wird nach dem Tod der Oma ein Familienkrieg wegen dem Testament entstehen da euch bestimmt vorgewofen wird dass ihr die Oma dazu genötigt habt.Das kann dann richtig Nerven und Geld kosten
-der Vollbesitz der Sinne wird einem bereits mit der Diagnose Demenz abgesprochen(geschäflich gesehen)
-Deiner Mutter steht der Pflichtteil nach wie vor zu ausser sie wurde ausdrücklich wegen schlechtem Lebenswandel von dem Erblasser enterbt.
Da ich kein Jurist bin lege ich euch eine Beratung bei einem Juristen mit Schwerpunkt Erbrecht nahe,wenn man finanziel knapp ist kann man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

Viele Grüße und Gute Nerven

Hallo Katrin,das Testament ist so wahrscheinlich gültig, da es der maßgebliche Wille deiner Oma ist/war. Das ganze ist ein sehr heikles Thema und sollte mit einem Rechtsanwalt besprochen werden (Beratungsgespräch).
Vieleicht gibt es einen Fachanwalt für Erbrecht in deiner Nähe oder ein Anwalt eures Vertrauen mit dem Ihr sprechen solltet.
Wenns noch Fragen gibt oder ihr keinen Anwalt findet dann melde dich einfach noch mal.
Viele Grüss aus dem Schwaben-Land

Hallo Katrin,

sind Ihre Eltern denn die gesetzlichen Betreuer, besteht eine Generalvollmacht?

>>Generalvollmacht:
Wollen Sie eine einzige Person Ihres Vertrauens mit allen Aufgaben betrauen, die sonst in Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht getrennt sind, so können Sie eine Generalvollmacht erteilen. In dieser Vollmacht sollten alle Einzelheiten, genau wie in den einzelnen Dokumenten, genauestens festgehalten werden. Beratung und Beurkundung durch einen Notar wird empfohlen.

Hallo Katrin,
also soweit ich weis, ist das Testament solang gültig bis ein neues geschrieben wird. Eine handschriftliche Ergänzung ist nicht möglich, da deine Oma demenz ist. Höchstens bei der Unterschreibung ist ein Notar und ein Arzt dabei, die, den derzeitige gesundheitlichen Zustand deiner Oma bestätigen können, also, das sie in den Moment geistig zurechnungsfähig ist.
Solang deine Oma noch lebt, kann dein Bruder gar nichts unternehmen. Höchstens er beantragt eine Unzurechenheit deiner Oma.
Ein Pflichtteil steht deinen Eltern auf jeden Fall zu.
Zur Absicherung täte ich mal eine Anwalt hinzufügen.
Kann dir leider nicht mehr sagen.
MfG Petra