Herr Müller, vielen Dank für Ihre bisherige Mühe !
Der Tarif bei der Allianz Priv. Kra. Vers. heisst 721.
2 Fragen wären noch offen:
- Ist es bei diesem Tarif möglich, bei einer anderen Priv.Kr.Vers. vollversichert zu sein, hierbei stationär nur Allg. Krankenhausleistungen zu haben, also die Vollvers. und den 721 zu haben ?
- Wenn dies nicht möglich ist, kann man ab dem Beginn der Vollvers. wegen Wegfall der Voraussetzungen ( z.B. wenn ausschliesslich die Gesetzl. Kra.Vers. vorzuleisten hat) kündigen.
Viele Grüsse
Anja
Herr Müller, vielen Dank für Ihre bisherige Mühe !
Ja - Danke!
Der Tarif bei der Allianz Priv. Kra. Vers. heisst 721.
Geht doch!
2 Fragen wären noch offen:
Muss das sein?
- Ist es bei diesem Tarif möglich, bei einer anderen
Priv.Kr.Vers. vollversichert zu sein, hierbei stationär nur
Allg. Krankenhausleistungen zu haben, also die Vollvers. und
den 721 zu haben ?
Jein! De Facto einklagar, de Jure nein!
- Wenn dies nicht möglich ist, kann man ab dem Beginn der
Vollvers. wegen Wegfall der Voraussetzungen ( z.B. wenn
ausschliesslich die Gesetzl. Kra.Vers. vorzuleisten hat)
kündigen.
Nein - aber einklagbar!
Alles weitere ist kostenpflichtig!
Thorulf Müller
Ist es bei diesem Tarif möglich, bei einer anderen
Priv.Kr.Vers. vollversichert zu sein, hierbei stationär nur
Allg. Krankenhausleistungen zu haben, also die Vollvers. und
den 721 zu haben ?
Jein! De Facto einklagar, de Jure nein!
Tatsächlich ist es einklagbar, von Rechts wegen nicht !? Jetzt stehe ich da, mit meinem Rätsel !
- Wenn dies nicht möglich ist, kann man ab dem Beginn der
Vollvers. wegen Wegfall der Voraussetzungen ( z.B. wenn
ausschliesslich die Gesetzl. Kra.Vers. vorzuleisten hat)
kündigen.
Nein - aber einklagbar!
Die evtl. anstehende Leistung oder die Kündigung ?
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Vielleicht können Sie noch etwas dazu sagen. Danke
Gruss Anja