Guten Tag,
welche Ergänzungsarbeiten (v.a. bei Sonderwünschen) zu einem Neubau kann man als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer absetzen?
Wenn ein Bauträger einen Neubau verkauft, ist es klar, dass zumindest die Erschaffung aller im Kaufvertrag genannten Elemente nicht absetzbar sind (wg. Kosten im Zusammenhang mit Erschaffung und Erweiterung von Wohnraum).
Wie sieht es mit Qualitätssteigernden Maßnahmen vor, zum und nach dem Einzug aus?
-
Verlegen von Rollrasen - wenn keinerlei Rasen im
Kaufvertrag enthalten ist -
Bau und Einbau von Hängeschränkchen im
Gäste-WC -
Fliesen diagonal verlegen - und nicht wie im
Kaufvertrag beschrieben senkrecht/waagerecht -
Vorkehrungen für optionale spätere Montage
von Solarheizung (nötig, damit dies später
überhaupt machbar ist)
Danke für Eure Hilfe,
Kariburger