Ergänzungskommentar zu Rachebewertung

Der Verkäufer (in diesem Beispiel A genannt) aus dem untenstehenden Artikel „Ebay-Verkäufer liefert mangelhaft und droht“ hatte eine beschädigte CD geliefert und war zu keinem Kompromiss bereit, so dass der Käufer (wird nachfolgend als B bezeichnet) für ihn eine negative Bewertung abgegeben und das Problem Ebay gemeldet hat. Daraufhin wurde er sehr beleidigend und drohend (u.a. „wenn Sie die negative Bewertung nicht innerhalb 24 Stunden zurücknehmen, hagelt es gerichtliche Schritte vom feinsten“), stellte völlig ungerechtfertigte Behauptungen auf und teilte abschließend mit, Strafanzeige gestellt zu haben und eine Unterlassungsklage führen zu wollen. Wenige Tage später ersteigert genau dieser Ebayer A mit einem Zweitaccount ein Buch bei dem ehemaligen Käufer B. Es ist recht offensichtlich, dass er nur auf Rache aus ist und beabsichtigt, diesen ebenfalls negativ zu bewerten.
Kann B sich diesbezüglich irgendwie schützen? Ist er z. B. verpflichtet, den Artikel zu liefern oder gibt es eine Möglichkeit, Ebayer A mit all seinen potentiellen Accounts (auch nachträglich) zu sperren? Und falls dies nicht möglich ist und es zu einer ungerechtfertigten Rachebewertung kommt, darf B in dem Ergänzungskommentar das andere Account von A namentlich erwähnen, z. B. „Rache für meine neg. Bew. an AAAAAA (Zweitaccount)“?

Hallo,

ich kann nur sagen wie ich es machen würde:

Die Sache penibel genau durchziehen, für alles Belege und Zeugen horten und wenn dann etwas kommt ab zum Anwalt, damit der K merkt, das es so nicht geht.

Wenn man weiß, dass es Probleme giben könnte, kann man ja vorbeugen und eben die Sendung (wenn als Buch unversichert …) auch mit einem Freund zur Post bringen, etc …

Ich würde für den K das perfekte Geschäft draus machen …

Grüße&gute Nerven

Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch möglich, unerwünschte Gebote bei ebay zu streichen. Man ist nicht verpflichtet, den Artikel an einen bestimmten Kunden zu verkaufen…

Guten Tag,

Wenn ich mich recht erinnere, ist es doch möglich,
unerwünschte Gebote bei ebay zu streichen. Man ist nicht
verpflichtet, den Artikel an einen bestimmten Kunden zu
verkaufen…

Man kann zwar andere Ebayer anhand ihres Mitgliednamens auf eine „Sperrliste“ setzen, d. h. diese können nicht mehr mitbieten, aber das lässt sich durch Eröffnung eines Zweit-, Dritt-Accounts, etc. problemlos umgehen und meines Wissens ist der Kaufvertrag nach Auktionsende bindend für beide Parteien (und erst dann wird dem Verkäufer ja auch die Adresse des Käufers mitgeteilt, die sich hinter dem Mitgliedsnamen verbirgt).

Ich hab das mal bei ebay nachgesehen:
"Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Verkäufer nur in Ausnahmefällen Gebote von Käufern streichen.

Gebote dürfen aus folgenden Gründen gestrichen werden:
* Der Bieter wendet sich an Sie mit der Bitte, das Gebot zu streichen.
* Sie sind trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme nicht in der Lage, die Identität des Bieters zu überprüfen.
Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden."

In dem Fall bestehen ja doch Zweifel an der Identität des Käufers, da seine Angaben mit denen eines anderen Ebayers identisch sind…

Hallo,

In dem Fall bestehen ja doch Zweifel an der Identität des
Käufers, da seine Angaben mit denen eines anderen Ebayers
identisch sind…

???

Aus welchem Grunde leitest Du das ab? Es ist schließlich nicht verboten sich mehrere Accounts anzulegen…

Gruß

S.J.