Ergänzungspflegschaft wegen Erbengemeinschaft

rechtfertigt die Zugehörigkeit eines Erziehungsberechtigten zu einer Erbengemeinschaft die Einsetzung eines Ergänzungspflegers für die minderjährigen Kinder.
Wenn also jemand seinen Enkeln Geld vermachen würde und gleichzeitig Vater oder Mutter dieser Kinder ebenfalls erben würden (und Mitglied einer Erbengemeinschaft wären. Hat dann das Familiengericht das Recht einen Ergänzungspfleger einzusetzen.
So wie ich mit meinem laienhaften Rechtswissen es verstehe, müssten zwingende Gründe da sein (also eher: Eltern spiel- oder drogensüchtig, d dann das Erbe der Kinder in gefahr wäre) und die blose Zugehörigkeit zu einer Erbengemeinschaft rechtfertigt die Ergänzungspflegschaft nicht.
Was meinen die Experten?
Danke schon Mal.
cascade

Hallo!

Wenn ein minderjähriges Kind und seine Eltern Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind, können die Eltern durch ihr Handeln für ihr minderjähriges Kind in Interessenskonflikte geraten. Dies ist insbesondere bei den Rechtsgeschäften zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft der Fall. Die Eltern können nicht ein Rechtsgeschäft im eigenen Namen und zugleich als gesetzliche Vertreter im Namen ihres minderjährigen Kindes vornehmen, In diesen Fällen schreibt das Gesetz die Bestellung eines Ergänzungspflegers vor, der dann für das Kind unter Berücksichtigung seiner Vermögensinteressen die erforderlichen Erklärungen abgibt. Eine solche Entscheidung des Familiengerichts setzt aber stets eine konkrete Konfliktlage oder einen Interessengegensatz sowie eine sich daraus ergebende Gefährdung der Vermögensinteressen des Kindes voraus.

Gruß, Franz

Lieber Franz,
erst Mal herzlichen Dank für Deine Antwort.
Nehmen wir jetzt mal an, dass das Kind nicht Mitglied der Erbengemeinschaft ist. Ändert dies etwas?

Zweitens wäre natürlich interessant zu wissen, ob ein Interessengegensatz besteht, wenn das Kind einen Geldbetrag erbt und dieser Geldbetrag von den Eltern für das Kind auf dessen Namen angelegt wird.

Und ist dann eine konkrete Konfliktlage gegeben, wenn die Eltern in gesicherten sozialen Verhältnissen leben und weder drogen- noch spielsüchtig oder sonstwie gefährdet sind.

Vielleicht weisst Du ja da auch was.
Danke
Cascade