Hallo, ich habe folgende Frage:
Vor 20 Jahren hat meine Oma meinem Vater ihr Haus überschrieben, mit dem Verweis das er ein halbes Jahr nach ihren Tod seinem Bruder 20.000 DM zahlt.
Mein Onkel ist vor 4 Jahren verstorben.
Bei diesem Vertrag wurde der Vermerk, der Vollstreckung, falls er nicht zahlen sollte vergessen.
Nun ist meine Oma verstorben und meine Cousine (Erbfolge) möchte einen Pflichtteil von meinem Vater per Anwalt erstreien. Diese Sache läuft nun noch und mein Vater müsste noch aus Schenkungen seinen Ergänzungspflichtteil bekommen.
Darüber streiten sich nun die Anwälte, die Halbjahresfrist läuft nun aus, so das mein Vater die 20.000DM bzw.10.200€ eigendlich überweisen müsste.
Es sind zwei verschiedene Angelegenheiten, das ist mir klar.
Kann mein Vater erst einmal 5000€ zahlen, bis die Pflichtteilssache berechnet ist???
Er wird devinitiv noch etwas von meiner Cousine bzw Tante ( sie hatten ca.15.000€ in Form von Bausparvertrag und Lebensversicherung als Schenkung bekommen) so das; wenn er jetzt alles bezahlt er nachher wieder klagen muss um sein Geld zu bekommen.
Vielen Dank für die Antwort im vorraus
A.Richter
Es könnte durchaus sein, dass bei Gericht ein Einigungstermin vereinbahrt wird. So das alles auf einen Vergleich aufgehoben wird.