Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen u mir die Rechtslage erklären .Bin ziemlich verwirrt ! Mein Mann ist 10/15 aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden u wir beziehen seit dem zuzüglich zum Alg1 ergänzendes Alg2 (2 Erwachsene /3 Kinder ). Am 28.12.15 kam unser 4. Kind zur Welt welches ab dem Zeitraum 01.01.16 -30.01.16 mit in die Berechnung einfließt ohne das noch in der Bearbeitung befindliche Kindergeld anzurechnen. Elterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro ist auch noch in der Bearbeitung u wird noch nicht als Einkommen angerechnet. Jetzt ist es aber so das wir ab Anspruch von Kindergeld u Erziehungsgeld aus Alg2 raus fallen würden u Anspruch auf Wohngeld u Kinderzuschlag hätten. Haben dies auch beim Jobcenter vorgetragen doch der Berater weigert sich schon jetzt die entsprechenden Anträge durch zu führen mit der Begründung er zahlt erstmal weiter Als 2 u stellt lieber einen Erstattungsanspruch an die Familien u Elterngeldkasse u wartet ab mit den Anträgen bis wir Kindergeld u Elterngeld bewilligt bekommen. Wir haben aber doch nur Anspruch rückwirkend ab Antragstellung u wenn dann die Nachzahlungen kommen von z.b. Elterngeld dann wären wir ja auf Alg2 Niveau eingestuft obwohl wir uns ja rückwirkend schon besser gestanden hätten mit Wohngeld u Elterngeld ? Wie verhält es sich in so einem Fall u was sollte ich tun bzw. Womit kann ich rechnen ? Eine andere Frage wäre noch … Kindergeld wird auch für den Monat 12/15 gezahlt da unser 4.Kind am 28. In dem Monat geboren wurde. Im Alg2 wurde das Kind nicht berücksichtigt u auch das Kindergeld nicht. Geht die Nachzahlung für diesen einen Monat auch automatisch mit dem Erstattungsanspruch an die Arge u steht somit nicht uns zu ? Fragen über Fragen, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen womit ich zu rechnen habe denn unser Berater ist aus welchen Gründen auch immer nicht bereit uns das zu erklären u auch ansonsten nicht sehr kooperativ.
Muss man Wohngeld nicht sowieso woanders beantragen, das Jobcenter macht das doch nicht ?
Dazu sind die Wohngeldstellen der Gemeinde zuständig.
Ja also meines Wissens nach schon nur meinte der Berater das dies bei Alg2 Bezug dann wohl angeblich automatisch geprüft würde. Nur warum erst dann wenn die Kindergeld Elterngeldbescheide da sind wo ja klar ist das dies einfließt u das Wohngeld einem.ja erst ab Antragstellung rückwirkend gezahlt wird ?