Hallo zusammen,
Folgender, fiktiver Fall:
A hat im Rahmen seiner Diplomarbeit eine Befragung durchgeführt, wo es darum ging, wie zufrieden Studierende mit Ihrem Internet oder Handyanbieter sind. Dies wurde anhand einzelner kriterien (z.B. Netzqualität, Service, usw…) abgefragt. Nun möchte A die Ergebnisse gerne online stellen, z.B. „Die Kunden vom Anbieter X sind mit dem Service unzufrieden, die des Anbieters Y hingegen sehr zufrieden“, usw… natürlich alles nur anhand der Ergebnisse der Befragung.
Ist das legal, oder müsste A da bedenken haben, dass ein Unternehmen, was evtl. hierbei schlecht abschneidet, hier wegen „Imageschädigung“ o.Ä. auf die Barrikaden geht? Die Stichprobe, die A erhoben hat, ist nicht so sehr Repräsentativ (ca. 250 insgesamt, also Pro Anbieter evtl. 20-40).
Besten Dank!
SB